|
Inhalt: A. Einleitung 5-16 B. Vorgeschichte 17-22 C. Die Grundlagen des Werkes 1. Die Konzession 22-27 2. Die geologischen Untersuchungen 28-31 3. Wasserhaushalt und Energieerzeugung 31-36; 4. Das Projekt 36-41; D. Die Ausführung des Werkes 1. Allgemeines der Bauausführung 41-48; 2. Die Arbeit des Ingenieurs 49-51 3. Landerwerb, Umsiedlung und Wasserrechte 51-53 4. Die Beschaffung der Mittel 53-54 E. Die Anlagen des Werkes und ihr Bau 1. Die Anlagen der obern Stufe 54-66 2. Die Anlagen der untern Stufe 66-72; 3. Die Schalthäuser der beiden Partner 72-74 4. Die Wohnkolonien Siebnen und Rempen 74 F. Schlussbemerkung 74 Ausführlicher Inhalt siehe Schluss. |
Das Kraftwerk Wäggital.
von
Gustav Kruck.
(Stadtrat von Zürich, Vizepräsident des Verwaltungsrats der
Wäggital-Kraftwerk AG.)
A. Ein1eitung.
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a. Erstes Betriebsjahr 1893.
Anschlüsse: | 41 | Bogenlampen | der öffentlichen Beleuchtung |
53 | " | der Privatbeleuchtung | |
4087 | Glühlampen | " |
Abgegebene Energiemengen:
An Private | 235,179 | kWh | ||
Für die öffentliche Beleuchtung | 30,255 | kWh | Jahresabgabe Total | |
Für eigene Zwecke des Werkes | 21,200 | kWh | 286,634 kWh |
b. Vierzehntes Betriebsjahr 1906. (Im Jahre der Krediterteilung
für das Albulawerk.)
Anschlüsse:
Kraftnetz | Glühlampen | Motoren | Apparate | Kilowatt | ||
Stromabgabe an Private | 59 | 381 | 13 | 1882 | ||
Strassenbahn | - | 7 | - | 1930 | ||
Beleuchtungsnetz | Bogenlampen | Glühlampen | Motoren | Apparate | Kilowatt | |
An Private | 669 | 81,363 | 31 | 190 | zus. | |
Öffentliche Beleuchtung | 90 | 11 | - | - | 4455 | |
Technischer Strom | 43 | 76 | 351 | 121 | 849 |
Abgegebene Energiemengen:
An Privatmotoren | 1,157,595 | |
An die Strassenbahn | 3,643,591 | 4,801,186 kWh |
An Private für Beleuchtung | 1,320,750 | |
An Private für technische Zwecke | 328,850 | |
Für die öffentliche Beleuchtung | 97,320 | |
Für die städtischen Gebäude | 61,780 | |
Für eigene Zwecke des Werkes | 91,300 | 1,900,000 kWh |
Insgesamt | 6,701,186 kWh |
c. Neunzehntes Betriebsjahr 1911. (Nach voller Inbetriebnahme des Albulawerkes.)
Anschlüsse: | 162,019 | Glühlampen mit | 8,055.5 | Kilowatt | |
1,095 | Bogenlampen mit |
726
|
Kilowatt | ||
2,313
|
Motoren mit |
13,661
|
Kilowatt |
Insgesamt
|
|
1,291
|
Apparate mit |
810
|
Kilowatt |
23,252.5 kW
|
Stromabgabe in Zürich: | Kraftversorgungsanlage |
17,420,392
|
kWh |
Insgesamt
|
Beleuchtungsanlage |
2,893,263
|
kWh |
20,313,655 kWh
|
d. Entwicklung der Jahre 1912-1922.
Zahl der | Stromabgabe in Zürich * | Jahreseinnahmen | |
Abonnenten | kWh | Fr. | |
1912 | 12,522 | 23,071,266 | 4,735,620.97 |
1913 | 15,392 | 26,168,684 | 5,070,145.87 |
1914 | 18,077 | 30,152,127 | 4,955,397.34 |
1915 | 22,700 | 32,117,783 | 5,150,009.59 |
1916 | 28,207 | 40,432,893 | 6,474,823.84 |
1917 | 38,550 | 49,785,977 | 8,573,977.53 |
1918 | 52,791 | 55,160,467 | 11,032,772.37 |
1919 | 58,543 | 71,837,426 | 12,157,607.42 |
1920 | 61,880 | 76,883,618 | 13,670,636.73 |
1921 | 63,000 | 74,643,502 | 14,024,550.30 |
1922 | 64,050 | 76,668,359 | 14,200,701.33 |
e. Einunddreissigstes Betriebsjahr 1923.
Anschlüsse | 655,525 | Lampen mit |
33,076
|
Kilowatt | |
8,378
|
Motoren mit |
29,374
|
Kilowatt |
Insgesamt
|
|
33,347
|
Apparate mit |
25,316
|
Kilowatt |
87,766 Kilowatt
|
Eigenerzeugung: | Albulawerk |
85,694,000
|
kWh | ||
Heidseewerk |
12,696,000
|
||||
Letten |
2,030,410
|
100,420,410 | |||
Fremdstrombezug: | Rhätische Werke |
18,400,500
|
kWh | ||
Bündner Kraftwerke |
6,983,710
|
Insgesamt | |||
N.O.K. |
1,238,200
|
Kilowattstunden | |||
Olten-Aarburg |
5,000
|
26,627,410 | 127.047,820 | ||
|
Drehstrom-Motorenenergie: | Zahl der Abonnenten |
Kilowattstunden
|
||
Hochspannungsabonnenten |
21
|
25,140,975
|
||
Niederspannungsabonnenten |
2395
|
2416 | 11,428,410 | 36,569,385 |
Drehstrom-Wärmeenergie | ||||
Allgemein | 649 | Tag 1,846,510 | ||
Nacht 3,796,880
|
||||
An Bäckereien und Konditoreien |
85
|
734
|
Tag 450,000
|
|
Nacht 5.520.100
|
11,613,490
|
|||
Drehstromabgabe an die Wasserversorgung |
3,363,352
|
|||
Drehstromabgabe für die Strassenbahn |
11,398,590
|
|||
Wechselstrom | ||||
Einfachtarif |
17,450
|
698,000
|
||
Doppeltarif |
38,740
|
15,575,136
|
||
Pauschal-Treppenbeleuchtung |
7.753
|
63,943
|
2,537,700
|
18,810,836
|
Abgabe an die städtische Verwaltung | ||||
Motorenanlagen |
423,960
|
|||
Innenbeleuchtung |
249,515
|
|||
Öffentliche Beleuchtung |
1,128,663
|
1,802,138
|
||
Eigenverbrauch des Werkes in Zürich |
792,874
|
|||
Abgabe in Zürich |
67,093
|
84,350,665
|
- 9 -
Übertrag: Abgabe in Zürich Kilowattstunden
84,350,665
Abgabe ausserhalb Zürichs.
Graubünden | Konzessionsgemeinden | 1,775,330 | |
Domleschg und Oberhalbstein | 377,250 | ||
Abgabe nach Brusio | 792,100 | ||
Eigenverbrauch in Sils | 209,380 | ||
Abgabe von der Fernleitung Sils-Zürich | 3,410,944 | 6,565,004 | |
Gesamte Energieabgabe des Werkes: | 90,915,669 |
Anlagekosten:
Energieerzeugungsanlagen | |||
Albulawerk |
Fr. 9,569,364.70
|
||
Heidseewerk |
Fr. 8,153,386.80
|
||
Studien |
Fr. 126,215.64
|
Fr. 17,848,967.14
|
|
Verteilungsanlagen: | |||
Fernleitung |
Fr. 6,637,281.20
|
||
Anlagen in Zürich |
Fr.39,629,250.31
|
Insgesamt
|
|
Uhrenanlage |
Fr. 152,647.85
|
Fr. 46,419,17936
|
Fr. 64,268,146.50
|
Von den gesamten Anlagekosten entfallen somit: 27,8 % auf die Energieerzeugungs-,
72,2 % auf die Verteilungsanlagen des Werkes. Ende 1923 waren von
den Anlagekosten Fr. 23,600,129.22 oder 36,73 % durch die jährlichen
Abschreibungen getilgt, so dass dem Gemeindegut nur noch Fr. 40,660,017.28
oder 63,27 % verzinst werden mussten.
Jahreseinnahmen | ||||
Stromabgabe für Beleuchtung | Fr. |
7,796,021.95
|
||
technische Zwecke | Fr. |
3,944,174.35
|
||
die Strassenbahn | Fr. |
1,027,633.05
|
Fr.
|
12,767,829.35
|
Besorgung der öffentlichen Beleuchtung | Fr. |
125,245.95
|
||
Magazinverwaltung | Fr. |
67,799.55
|
||
Elektrizitätszählerrniete | Fr. |
556,932.75
|
||
Hausanschlüsse | Fr. |
212,270.50
|
||
Elektrische Uhren | Fr. |
38,490.50
|
Fr.
|
1,000,739.25
|
Miet- und Pachtzinse |
84,645.70
|
|||
Beitrag des Baukonto |
50,000.00
|
|||
Installationsgeschäft |
814,655.40
|
949,301.10
|
||
Insgesamt |
Fr.
|
14,717,869.70
|
||
Jahresausgaben: | ||||
Verwaltung und Aufsichtsdienst | Fr. |
1,432,643.29
|
||
Bedienung der Anlagen | Fr. |
627,625.10
|
||
Unterhalt und Materialien | Fr. |
1,273,537.14
|
||
Strommiete | Fr. |
1,864,919.05
|
||
Magazinverwaltung | Fr. |
67,799.55
|
||
Mobiliar und Gerätschaften | Fr. |
37,891.65
|
||
Verzinsung des Anlagekapitals | Fr. |
2,235,241.85
|
||
Abschreibungen und Verluste | Fr. |
2,764,689.10
|
||
Installationsgeschäft | Fr. |
811,433.00
|
11,115,779.73
|
|
Reingewinn
|
Fr.
|
3,602,089.97
|
Tarife.
Obwohl das Elektrizitätswerk für die Verteilung der Energie
auf dem für eine Bevölkerung von rund 200,000 Einwohnern sehr
weiten Gebiet der Stadt Zürich fast ausschliesslich auf die teuern
Kabelanlagen angewiesen ist und im .....
S.10: Die Bedeutung der Werke für den städtischen Haushalt; Vergleich Gaswerk, Wasserversorgung, EW
- 17 -
2. Die Wäggitalkommission.
- 18 -
Rechtskonsulent Dr. H. Müller. Die Gesellschaft erwarb von den
E.K.Z. die Vorstudien und Projektierungsarbeiten der Maschinenfabrik
Oerlikon und beauftragte die Baufirma Locher & Cie. mit der weiteren
Bearbeitung des Projektes.
Mit der March wurden Vorverhandlungen über die Erwerbung der Konzession
eingeleitet. Doch gediehen diese nicht weit, und der Ausbruch des Weltkrieges
brachte alles ins Stocken. Erst im Frühjahr 1916 setzten die Arbeiten
der Wäggitalkommission wieder ein. Oberst Erny und Rechtskonsulent
Dr. H. Müller wurden beauftragt, einen Konzessions-Entwurf aufzustellen,
Direktor Peter eingeladen, Bericht und Kostenvoranschlag für die Sondierungen
an der Baustelle der Staumauer im Schräh auszuarbeiten. In den Jahren
1916 und 1917 wurde in mühsamen Verhandlungen die Konzession über
die Ausnützung der Wasserkräfte der Wäggitaleraa bereinigt.
Sie wurde am 20. Januar 1918 von der zahlreich besuchten Bezirksgemeinde
March einstimmig genehmigt und am 31. Januar 1918 stimmte ihr auch der
schwyzerische Kantonsrat zu.
Von Anfang an stund für die Wäggitalkommission fest, dass
nur ein Projekt mit Stauseeabschluss in der Felsenenge vom Schräh
wirtschaftlich voll befriedigen könne. Nur umfassende Sondierungen
konnten Klarheit darüber verschaffen, ob im Schräh mit erträglichen
Kosten eine Staumauer erstellt werden könne. Die Verhandlungen über
die Konzession brachten es mit sich, dass die Sondierungen erst nach ihrem
Abschluss ausgeführt werden konnten. Die endgültige Ausarbeitung
des Projektes wiederum konnte erst in Angriff genommen werden, nachdem
die Sondierungen ein günstiges Ergebnis gezeitigt hatten. So wurde
denn im Frühjahr 1918 mit den Sondierungen im Schräh begonnen,
um den Verlauf der Felswände unter dem Talboden festzustellen. Im
Februar 1919 beauftragte die Kommission den Geologen Dr. Schardt, Professor
an der Eidg. Technischen Hochschule, mit der Ausarbeitung des Gutachtens
über die Struktur der Felsen im Schräh und die geologische Beschaffenheit
des Staugebietes und der Baugelände. Im Mai 1919 ordnete sie die für
die Ausarbeitung des Bauprojektes erforderlichen Terrainaufnahmen über
das Randgebiet des künftigen Stausees und über die Gebiete der
verschiedenen grossen Bauobjekte an. Im Sommer 1919 waren die Sondierungen
im Schräh so weit gediehen, dass ein günstiges Ergebnis bestimmt
vorauszusehen war. Im Auftrage der Kommission hatte inzwischen das Studienbureau
des Elektrizitätswerkes der Stadt Zürich eine vergleichende Untersuchung
über den zwei- und einstufigen Ausbau des Wäggitalwerkes durchgeführt.
Der von Ingenieur H. Rotr bearbeitete, vom 22. August 1919 datierte umfangreiche
Bericht führte zu einer völligen Abklärung über die
Grundlagen des Projektes als zweistufige Anlage. Die von Oberingenieur
Gugler, dem Direktor der Bauabteilung der Nordostschweizerischen Kraftwerke
durchgeführten Studien über die wirtschaftlichste Lösung
hatten gleichzeitig zu analogen Ergebnissen geführt. So war nun der
Weg frei für die Ausarbeitung des endgültigen Bauprojektes. Die Kommission
entschloss sich, dafür unter der Leitung von Ingenieur H. Bertschi
ein Projektierungsbureau zu schaffen, das das Projekt nach den Weisungen
eines Projektierungsausschusses bearbeiten sollte, dem Oberst Erny, Oberingenieur
Gugler, Direktor Wagner und Direktor Peter angehörten. Das generelle
Projekt lag im Juli 1920 vor. Auf das Ersuchen des Stadtrates Zürich
wurde es den Ingenieuren Kürsteiner und Dr. Ing. H. Bertschinger zur
Prüfung unterbreitet. Deren umfangreiche Gutachten, die Ende September
1920 vorlagen, ergaben für die endgültige Ausarbeitung des Projektes
wertvolle Anregungen. Im Februar 1921 wurde das Projekt in den Gemeinden
der March aufgelegt.
Gegenüber den Projektannahmen, die den Konzessionsverhandlungen
mit der March zugrunde lagen, hatte die Ausarbeitung des Bauprojektes eine
Reihe wesentlicher Änderungen ergeben. Das machte neue Verhandlungen
mit der Bezirksgemeinde March nötig. Sie führten am 10./14. Mai
1920 zum Abschluss einer Vereinbarung, die als integrierender Bestandteil
der Konzession erklärt wurde. Der § 25 der Konzessionsurkunde
bestimmt, dass die Konzession für den Bezirk March ohne weiteres verbindlich
sei, wenn durch Sondierungsarbeiten für beide Teile festgestellt werde,
dass nach dem heutigen Stande der Technik und mit innert der Wirtschaftlichkeit
liegenden Kosten eine nach menschlicher Berechnung und Voraussicht gegen
Durchbrüche Sicherheit bietende Staumauer zwischen
- 19 -
Schrährücken und Gugelberg erstellt werden könne. Für
die Sondierungen war eine Frist von zwei Jahren eingeräumt. Innert
weiterer zwei Jahre sollten sich die Konzessionsbewerber ihrerseits über
die definitive Annahme der Konzession erklären. Am 15. März 1920
bestimmte dann der Bezirksrat March, dass diese letztere Frist am 15. Februar
1920 zu laufen begonnen habe. Die baldige Annahme der Konzession war erwünscht,
um das Expropriationsrecht zu erlangen. Auf alle Fälle musste die Annahme
erklärt werden, bevor mit Bauarbeiten begonnen werden konnte. Nach
dem Vertrage vom Jahre 1911 war die Konzession auf den Namen der Elektrizitätswerke
des Kantons Zürich zu Handen einer zu bildenden gemeinsamen Unternehmung
der Stadt Zürich und der E.K.Z. ausgestellt worden. Es war daher
Sache der E.K.Z., die Erklärung der Annahme der Konzession abzugeben.
Mit Zustimmung des Stadtrates erfolgte sie am 27. Juli 1920.
Schon in der 2. Sitzung der Wäggitalkommission vom 29. Mai 1916
war von den Vertretern der E.K.Z. darauf hingewiesen worden, dass der
Gründungsvertrag der Nordostschweizerischen Kraftwerke (N.O.K)
den an dieser Gesellschaft beteiligten Kantonen vorschreibe, die elektrische
Energie für ihre staatlichen Kraftversorgungen von den N.O.K zu
beziehen, solange diese zu annehmbaren Bedingungen Kraft liefern, was die
E.K.Z. aber nicht hindere, den 1911 mit der Stadt abgeschlossenen Vertrag
über das gemeinsame Studium des Wäggitalprojektes zu erfüllen.
Nachdem nun aber mehr und mehr die Verwirklichung des Projektes sich aufdrängte,
mussten die Verhältnisse neu geordnet werden. In der Konzession war
bereits der Uebergang an die N.O.K vorgesehen worden. Es bedurfte dazu
aber der formellen Zustimmung der Stadt Zürich. Da die E.K.Z. wegen
ihrer Zugehörigkeit zu den N.O.K nicht berechtigt waren, sich am
Bau des Wäggitalwerkes direkt zu beteiligen, hätte die Verweigerung
der Zustimmung zur Liquidation der durch den Vertrag vom Jahre 1911 gebildeten
Studiengesellschaft E.K.Z.- Stadt geführt und die Stadt vor die
Frage gestellt, ob sie das Wäggitalwerk allein bauen, oder dafür
einen andern Partner suchen, oder aber auf dessen Erstellung verzichten
wolle. Am 13. Januar 1920 stimmte der Stadtrat Zürich dem Übergang
der Rechte und Pflichten der E.K.Z. aus dem Vertrage des Jahres 1911
an die N.O.K. zu.
Die Schaffung einer grossen Winterkraftanlage, wie sie das Wäggitalwerk
darstellt, war inzwischen für die gesamte Ostschweiz im allgemeinen
und für die Stadt Zürich im besondern so dringlich geworden,
dass alle Vorbereitungen getroffen werden mussten, um den Bau des Werkes
sofort in Angriff nehmen zu können, wenn die rechtlichen und finanziellen
Grundlagen dafür geschaffen waren. Die Voraussetzung für die
Inangriffnahme der eigentlichen Bauarbeiten des Werkes war aber die Vollendung
einer Reihe baulicher Vorarbeiten. Mit den Arbeiten an der Staumauer, dem
bedeutendsten Bauwerk des Unternehmens, konnte erst begonnen werden, wenn
alle Vorbereitungen für die Entwässerung der Baugrube getroffen
waren, und für die Inangriffnahme aller Bauwerke war die Bereitstellung
elektrischer Energie und die Sicherung der Materialzufuhr unbedingte Voraussetzung.
Ebenso dringlich war die rechtzeitige Bereitstellung von Wohnungen für
das Personal der Bauleitung, da dieses sonst kaum hätte untergebracht
werden können. Und endlich zwangen die besonderen Schwierigkeiten
des Druckstollenbaues zu frühzeitiger Durchführung von Versuchen.
So ergab sich im Frühjahr 1920 aus den Beratungen des Projektierungsausschusses
und der Wäggitalkommission immer zwingender die Notwendigkeit, die
Zeit der Vorbereitung der Vorlage über die Beteiligung der Stadt bis
zum Zeitpunkte der Gemeindeabstimmung für die Durchführung dieser
baulichen Vorarbeiten zu verwenden. Die Kredite dafür waren von der
Stadt und den E.K.Z., später den N. O.K. je zur Hälfte zu erteilen.
Um dem Stadtrat die Bewilligung der von der Stadt begehrten Kredite ohne
weiteres zu ermöglichen, gaben die E.K.Z. und später die N.O.K.
dem Stadtrate die verbindliche Erklärung ab, dass sie der Stadt
alle Aufwendungen für das Wäggitalwerk ersetzen würden,
wenn die Stadt sich am Bau und Betrieb des Werkes nicht beteiligen sollte.
So wurden denn im Laufe des Jahres 1920 und 1921 als bauliche Vorarbeiten
ausgeführt:
a) Die Erstellung zweier Pegel-Stationen neben den bestehenden im Stockerli
zur Beobachtung der Abflussverhältnisse der Aa und des Trebsenbaches.
- 20 -
b) Die Versorgung der Baustellen mit elektrischer Energie durch den
Bau einer 8000 Voltleitung von Grynau über Siebnen nach den Baustellen
im Rempen und im Schräh.
c) Der Umbau der Wäggitalstrasse von Siebnen bis zur Baustelle
der Staumauer im Schräh für den Motorwagen- und Traktorenbetrieb
zum Transport aller Baumaterialien zu den verschiedenen Baustellen des
Werkes.
d) Die Vollendung der Sondierungsarbeiten im Schräh, der Bau eines
Umlaufstollens um die Baustelle der Staumauer im Schräh und der Bau
eines 30 m unter der Talsohle liegenden rund 800 m langen Vorflutstollens
zur Entwässerung der Baugrube der Staumauer im Schräh.
e) Der Bau eines 60 m langen Versuchstollens beim Trebsenbach.
f) Der Bau von zwei Wohnkolonien in Siebnen und Rempen, die vorläufig
der Unterkunft der Ingenieure, später der Maschinenmeister und Maschinisten
dienen sollten.
Zu den vorbereitenden Arbeiten der Wäggitalkommission gehörte
auch die Aufstellung des Entwurfes eines Gesellschaftsvertrages zwischen
den beiden Partnern, die nun gemeinsam an den Bau des Wäggitalwerkes
heranzutreten gedachten. Gleichzeitig mit der Vorbereitung des Wäggitalprojektes
hatten Verhandlungen zwischen den Schweizerischen Bundesbahnen und den
Nordost-schweizerischen Kraftwerken über den gemeinsamen Bau des Etzelwerkes
stattgefunden, und hier lag bereits der Entwurf eines solchen Gesellschaftsvertrages
vor. Er diente nun als Grundlage für die Beratungen der Wäggitalkommission,
die hierüber in ihrer 16. Sitzung vom 16. Februar 1920 einsetzten.
In der 26. Sitzung der Kommission wurde der „Vertrag zwischen den Nordostschweizerischen
Kraftwerken in Baden (N.O.K) und der Stadtgemeinde Zürich (Stadt)
über den Bau und Betrieb des Kraftwerkes Wäggital (Bau-
und Betriebsvertrag) zu Ende beraten und gleichzeitig der Entwurf der Statuten
der zu gründenden Gesellschaft „Aktiengesellschaft Kraftwerk Wäggital“
aufgestellt. Beide Entwürfe wurden später auf Grund der Verhandlungen
des Stadtrates und des Grossen Stadtrates der Stadt Zürich und weiterer
Verhandlungen zwischen den N.O.K und der Stadt endgültig bereinigt.
Die Frage der Umsiedelung der im Gebiete des projektierten Wäggital-Stausees
ansässigen Bevölkerung beschäftigte die Wäggitalkommission
in starkem Masse. In ihrem und im Auftrage der „Eidgenössischen Kommission
für die Melioration der linksseitigen Linthebene“ bearbeitete Dr.
Hans Bernhard 1921 ein grosszügiges Umsiedelungsprojekt.
In ihrer 22. Sitzung vom 17. Dezember 1920 besprach die Kommission
die Frage der Orientierung der Öffentlichkeit über die Lage der
Elektrizitätsversorgung und über das Wäggitalwerk durch
eine von der Handelskammer Zürich zu veranstaltende Volksversammlung.
Die sehr stark besuchte Versammlung fand in der Folge am 21. Februar 1921
im grossen Tonhallesaal in Zürich statt und wurde durch Referate von
Oberst Erny, Direktor Trüb und Direktor Peter eingehend orientiert.
In ihrer 25. Sitzung vom 27. April 1921 besprach die Kommission den
grossen technischen Bericht des Verfassers des Wäggitalprojektes,
Oberingenieur Gugler, und nahm den Bericht des geologischen Experten Prof.
Dr. Schardt entgegen, aus welchem sich als Endergebnis eingehender Untersuchungen
volle Gewähr über die Durchführbarkeit des Projektes ergab.
Die Kommission führte ihre Arbeiten bis zur Gründung der
Bau- und Betriebsgesellschaft weiter, stellte die Bedingnishefte für
die Bauarbeiten auf, bereitete die Ausschreibung der Arbeiten der grossen
Staumauer im Schräh vor und führte die baulichen Vorarbeiten
zu Ende.
3. Die Gründung der „Aktiengesellschaft Kraftwerk Wäggital“.
- 21-
Nicht so einfach gestaltete sich die Frage der Beteiligung der Stadt
Zürich. Der Stadtrat war über die Fragen der Beteiligung der
Stadt am Bau des Wäggitalwerkes je und je unterrichtet worden und
sich über ihre Notwendigkeit klar geworden. Die schwierigen Finanzverhältnisse
der Stadt zwangen ihn, besonders sorgfältig zu prüfen, ob die
Stadt die Last dieser Beteiligung tragen könne. Die Aufgabe, im Laufe
weniger Jahre 20 Millionen Franken, als der Hälfte des Grundkapitals
der Wäggitalgesellschaft, zu beschaffen, veranlasste den Stadtrat,
durch die Vorstände des Finanzwesens und des Bauwesens II Verhandlungen
mit den zürcherischen Kreditinstituten über die Gewährung
eines Anleihens zum Zwecke der Beteiligung der Stadt am Wäggitalwerk
führen zu lassen. Als diese Verhandlungen scheiterten, schienen die
Schwierigkeiten zunächst unüberwindlich. Da erklärten sich
die Nordostschweizerischen Kraftwerke bereit, der Stadt die Finanzierung
zu erleichtern, sofern sie nicht in der Lage sein sollte, ihre Einzahlungen
an das Grundkapital rechtzeitig zu leisten und der Stadtrat erwog den Gedanken,
in dem Sinne an die Opferwilligkeit der Bevölkerung zu appellieren,
dass zum Zwecke der Finanzierung der Beteiligung der Stadt die Taxen des
Elektrizitätswerkes für eine Reihe von Jahren erhöht werden
dürften. Anfangs Juni 1921 legte der Vorstand des Bauwesens II seine
eingehend begründeten Anträge über die Beteiligung der Stadt
am Wäggitalwerke dem Stadtrat vor. Nach umfassender Orientierung über
alle Fragen der Beteiligung durch den Vorstand des Bauwesens II, die Direktoren
des Elektrizitätswerkes und der Wasserversorgung und den Rechtskonsulenten
beschloss der Stadtrat am 27. Juni 1921, die Vorlage an den Grossen Stadtrat
weiterzuleiten. Die von diesem bestellte l5gliedrige Kommission verwendete
für die Vorberatung der Vorlage 17 Sitzungen. Auf ihren Antrag stimmte
der Grosse Stadtrat in seiner Sitzung vom 5. Oktober 1921 der Vorlage einmütig
zu, genehmigte den Bau- und Betriebsvertrag mit den Nordostschweizerischen
Kraftwerken und beschloss, der Gemeinde zu empfehlen, die Stadt möge
sich an der mit den Nordostschweizerischen Kraftwerken zu gründenden
„Aktiengesellschaft Kraftwerk Wäggital“ mit Fr. 20,000,000 als der
Hälfte ihres Grundkapitals beteiligen. In der Gemeindeabstimmung vom
20. November 1921 entschieden sich die Stimmberechtigten mit 20,374 Ja
gegen 3476 Nein für die Beteiligung der Stadt am Wäggitalwerk.
Fünf Tage nach der Gemeindeabstimmung der Stadt Zürich, Freitag
den 25. November 1921, fand im Stadthaus Fraumünsteramt die konstituierende
Generalversammlung der „Aktiengesellschaft Kraftwerk Wäggital“ statt.
Nach der Feststellung, dass das gesamte Aktienkapital von Fr. 40,000,000
gezeichnet und Fr. 8,000,000 gleich 20% des Aktienkapitals je zur Hälfte
von den N.O.K. und von der Stadt einbezahlt worden sei, wurden die Statuten
der neuen Gesellschaft beraten und genehmigt, die Zahl der Mitglieder des
Verwaltungsrates auf 10 festgesetzt, der Verwaltungsrat aus je fünf
Vertretern der N.O.K. und der Stadt bestellt und zwei Rechnungsrevisoren
und ihre zwei Ersatzmänner gewählt. Gleichen Tages fand die erste
Sitzung des Verwaltungsrates statt, in welcher die Wahl des Präsidenten
und Vizepräsidenten und die Wahl der vier Mitglieder des „Leitenden
Ausschusses“ (wiederum je zwei Vertreter der N.O.K. und der Stadt) erfolgte,
ein Verwaltungsreglement beraten und genehmigt und die Mitglieder des Leitenden
Ausschusses als je zu zweien kollektiv zur vollen Unterschrift für
die Gesellschaft berechtigt bezeichnet wurden.
Damit war die A.-G. Kraftwerk Wäggital ins Leben getreten.
Am 19. Dezember 1921 wurde sie in das Handelsregister des Kantons Schwyz
eingetragen.
Die rechtliche Grundlage der Gesellschaft ist der am 22. September
1921 abgeschlossene, vom Verwaltungsrat der N. O.K. am 1. Oktober 1921
und vom Grossen Stadtrat der Stadt Zürich am 8. Oktober 1921 genehmigte
Vertrag zwischen der Aktiengesellschaft Nordostschweizerischer Kraftwerke
(N.O.K.)
und
der Stadtgemeinde Zürich (Stadt)
über
den Bau und Betrieb des Kraftwerkes Wäggital.
Für die ausschliesslich aus den beiden Gemeinwesen N.O.K. und
Stadt bestehende Gesellschaft, die nicht ein privatwirtschaftlicher Betrieb,
sondern gleichfalls ein Gemeinwesen ist wurde aus
... Nun folgt der gesamte Vertrag im vollen Wortlaut
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Auf Kote 890.6 sitzen an der Luftseite Betonpfeiler von 1 m Ansichtsbreite
mit Zwischenräumen von 3 m Breite auf, die mit Rundgewölben abgedeckt
sind, deren Scheitel auf Kote 900 liegt. Die Ansichtsfläche dieser
Pfeiler und Gewölbe hat bis Kote 901 einen Anzug von 1: 4. Hinter
ihnen ist die Mauerstärke von Kote 597,50 – 900 2 m. Die beidseitigen
Brüstungen von 30 cm Dicke und 1 m Höhe (Oberkant auf Kote 903)
sind mit Granitquadern abgedeckt. 12 cm breite Granitrandsteine längs
den Brüstungen schützen diese vor Beschädigungen durch Fuhrwerke.
Die 4 m breite Fahrbahn ist mit Asphalt abgedeckt und nach dem Staubecken
entwässert.
Die Erosionsschlucht, die unterste Basis des durchweg auf Felsen gegründeten
Bauwerkes, verläuft von der Wasserseite nach Norden in einem flachen
Bogen, der luftseitig nach Westen abgelenkt ist. Die Sohle der Rinne liegt
fast in der ganzen Länge auf Kote 791,50, sodass die grösste
Höhe des Bauwerkes bis zur Kote 836 der alten Talsohle 44,50 m und
die Gesamthöhe der Staumauer bis zur Fahrbahn der Mauerkrone 902 -791,50
110,50 m beträgt. Bis zur Kote 801 im luftseitigen und 805 im wasserseitigen
Teil der Staumauer erweitert sich die unten sehr schmale, vielfach gewundene
und von Erosionskesseln mehrfach ausgeweitete Rinne nur wenig, verbreitert
sich dann aber rasch nach oben zum Trogtal. Auf Kote 805 ist die
Rinne längs des seeseitigen Mauerfusses 4,50 m, längs des luftseitigen
Mauerfusses 7,50 m, auf Kote 810 seeseitig 19 m und luftseitig 27 m breit;
auf Kote 810 misst ihre Grundfläche etwa 1375 m². Auf Kote 836,
der Höhe des alten Talbodens, ist die Mauer seeseitig 64 m breit und
erreicht mit 3700 m² ihre grösste Grundfläche. Auf Kote 855,
der Höhe des normalen tiefsten ~Tasseespiegels, hat die Mauer seeseitig
eine Länge von SO m und eine Grundfläche von rund 3000 m², auf
Kote 890 eine Länge von rund 140 m und eine Grundfläche von rund
1200 m². Auf Kote 902, der Höhe der Mauerkrone, beträgt
die Breite der Mauer vom Strassenanschluss am Gugelberg bis zu dem auf
dem Schrährücken angeordneten Überlauf 165 m.
Das gewaltige Bauwerk durfte des „Schwindens” wegen nicht als einheitliche
Masse betoniert werden. Durch die ganze Mauerstärke hindurch
wurden deshalb in Abständen von 32 m fünf Dilatationsfugen angeordnet,
deren erste 25 m vom Strassenanschluss am Gugelberg und deren letzte 12
m vom Überfall auf dem Schrährücken weg sich befindet.
Die zweite und dritte dieser Fugen wurde 3,50 m unter dem alten Talboden
auf Kote 832,50 angesetzt, die übrigen direkt auf den Felsenauflagern.
Die riesige Mauermasse musste sowieso in einzelnen Blöcken betoniert
werden, deren Grösse ungefähr den Tagesleistungen entsprach.
Für die Unterteilung waren vor allem die Dilatationsfugen massgebend.
An den zuerst betonierten Blöcken wurden die Ansichtsflächen
der Dilatationsfugen geteert und so erreicht, dass der nachher eingebrachte
Beton des Nebenblockes sich nicht verbinden konnte. Die Mauer besteht
somit in ihrem obern Teil aus sechs voneinander unabhängigen Baukörpern.
Die Dilatationsfugen öffnen und schliessen sich je nach der Temperatur
des Betons. Um die Mauer auch bei den Dilatationsfugen wasserdicht
zu gestalten, mussten besondere Vorkehren getroffen werden. Auf der
Wasserseite sind beidseitig der Fugen Schlitze mit eisenarmierten Wandungen
ausgespart worden, in welche nachträglich Eisenbeton-Dichtungsstäbe
besonderer Form von 70 cm äusserer und 100 cm innerer Breite und von
80 cm Tiefe eingepasst wurden, die, vom Wasserdruck angepresst, die Fuge
dichten. 2 m hinter diesen Stäben sind senkrechte Schächte
von 1 m Breite und 80 cm Tiefe angeordnet, auf deren innerer Fläche
die Fuge durch eine armierte Betonplatte nochmals abgedichtet wird.
Je nach Umständen können sodann die Schächte mit einem innigen
Gemisch von Lehm, feinem Kies und Sand ausgefüllt werden, wenn die
weitern Beobachtungen dies als wünschenswert erkennen lassen.
Um das Bauwerk im Innern dauernd beobachten, und um jederzeit seine
Wasserdichtigkeit prüfen zu können, wurden von Kote 807 bis 820
m der Mitte und oberhalb Kote 820 in den Dilatationsfugen 7,50 m hinter
dem seeseitigen Mauerfuss senkrechte Revisionsschächte von 1 m x 1
m Grundfläche angeordnet, die mit Leitern begehbar, bis zur Fahrbahn
der Mauerkrone reichen und dort mit Eisenbetonplatten abgedeckt sind. An
die Revisionsschächte schliessen sich auf Kote 807, 820, 834, 848,
862, 876 und 890 horizontale gewölbte Revisionsgänge von 1,20
m Breite und 1,80 m Scheitelhöhe an, die in der ganzen Länge
der Mauer von Felsanschluss bis Felsanschluss durchgehen.
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Das Revisionssystem ist auf der Höhe des Talbodens auch von der
Luftseite her zugänglich. Auf der Luftseite der Mauer ist von Kote
814 bis 836 ein halbrunder Schacht angeordnet worden, in den eine Pumpenanlage
eingebaut wird, durch welche allfällige Sickerwasser auf Kote 862
durch die Mauer wieder dem Stausee zugepumpt werden können. Nach den
bisherigen Untersuchungen erwies sich die unter hohem Wasserdruck stehende
Mauer als völlig dicht, und an den Felsanschlüssen wurden nur
ganz minime Sickerverluste beobachtet.
An die Staumauer schliessen sich auf dem Schrährücken drei
Öffnungen von je 3,50 m Breite (Sohle auf Kote 897,70) mit zwei je
75 cm breiten Zwischenpfeilern an, über die als Eisenbetonbrücke
die linksufrige Seestrasse führt. Die drei Öffnungen sind mit
Eisenschützen ausgebaut, über die hinweg der kaum je über
Kote 900 ansteigende Stausee sich durch einen kurzen Stollen und über
die Felswände des Schrährückens hinunter nach dem alten
Aabett im Stockerli entleeren könnte. Der Überlauf ist
für 85 Sekunden-Kubikmeter berechnet.
Dem Bau der Staumauer gingen bauliche Vorarbeiten voraus, die ihre
Ausführung ausserordentlich erleichterten. In erster Linie war es
notwendig, die Aa derart an der Baustelle vorbeizuführen, dass sie
den Bau nicht hinderte. Zu diesem Zweck wurde das Wasser der dem Fusse
der Hänge des Gugelberges entlang fliessenden Aa etwa 100 m oberhalb
der Seeseite der Staumauer gefasst und mit einen 280,50 m langen Umleitungsstollen
durch den Felsfuss des Gugelberges auf den Stockerliboden unterhalb der
Baustelle wieder in das alte Aabett geleitet. Der 4 m breite und im Scheitel
4 m hohe Stollen (1 % Gefäll, untere Hälfte mit Beton verkleidet)
wurde für eine Wassermenge von 80 Sekunden-Kubikmeter berechnet. Von
der Firma Baumann & Stiefenhofer anfangs August 1920 begonnen, war
er Ende Februar 1921 vollendet. Im Frühsommer 1924 wurden im Stollen
zwei nacheinander angeordnete Drosselklappen von 1,25 m Durchmesser mit
vorgebautem wasserdichten Abschlussdeckel als Abschlussorgane eingebaut.
Während des Einbaues floss die Aa in einem provisorischen Stollen
durch die Staumauer hindurch, der nachher ausbetoniert und ausgemauert
wurde. Der Umlaufstollen dient nun als Grundablass für den aussergewöhnlichen
Fall, dass der See direkt abgesenkt oder der Restinhalt des Sees unter
Kote 850 abgelassen werden sollte. Ein 100 mm weites Rohr ermöglicht,
50 Sekundenliter Wasser zur Dotation der Aa abzulassen (für die Aufbereitungsanlage
der Staumauerunternehmung und für Feuerlöschzwecke in Vordertal).
Der Einbau der Stollenabschlussorgane erfolgte durch H. Hatt-Haller - Züblin
& Cie., deren Lieferung und Montage durch die Kesselschmiede Richterswil
und die von Roll'schen Eisenwerke Clus. Nach dem Schliessen der obern Drosselklappe
um Mitternacht des 18./19. Juli 1924 begann die Stauung des Sees.
Da in der weit über 30 m tiefen Baugrube der Staumauer der Grundwasser-Andrang
zu gross sein konnte, um durch Pumpen bewältigt zu werden, war für
die Wasserhaltung der Baugrube eine unter allen Umständen zum Ziele
führende Lösung vorzusehen. Durch die Firma Baumann & Stiefenhofer
wurde vom April 1920 bis Ende März 1921 von der Aaschlucht her ein
800 m langer Vorflutstollen vorgetrieben (1,80 m breit, 2,20 hoch, Gefäll
= 3,75 ‰), der 30 m unter dem Talboden unter den Hängen des Gugelberges
nach der Baugrube führt und dort auf Kote 805 an das System der Sondierungsschächte
und -stollen anschliesst. Damit war die natürliche Entwässerung
der Baugrube bis auf die Tiefe der Kote 805 sichergestellt. Für die
noch tiefer liegenden Teile der Baugrube bot nun auch die künstliche
Wasserhaltung keine besondern Schwierigkeiten mehr.
Bevor mit dem Aushub der Baugrube für die Staumauer begonnen werden
konnte, war noch eine weitere bauliche Vorarbeit nötig, die im Frühling
1922 als erste ihrer Arbeiten von der Staumauerunternehmung H. Hatt-Haller
- Züblin & Cie. A. G. ausgeführt wurde. Der vom grossen Auberg
herunterkommende Schrähbach musste in seinem Unterlauf kanalisiert
und so verlegt werden, dass seine Wasser der Mündung des Umlaufstollens
zuflossen. Da es denkbar war, dass dieser sehr starke und plötzliche
Hochwasser nicht sofort bewältigen würde, musste sodann zum Schutze
der Baugrube vor Hochwasser quer über den Talboden ein provisorischer
Abschlussdamm gebaut werden, dessen 100 m lange Krone auf Kote 843 liegt.
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Wenn Ingenieur A. Zwygart die Bauinstallation als den wichtigsten Teil der Bauausführung bezeichnet hat, so trifft das in ganz besonderen Masse für den Bau der Staumauer im Schräh zu. Für den Aushub der Baugrube waren Baueinrichtungen besonderer Art nötig und für den Hertransport der Betonmaterialien, deren Aufbereitung und Einbringen waren Installationen ungewöhnlich grossen Umfanges zu schaffen, deren Wahl, Konstruktion und Grössenbemessung den Erfolg der Arbeitsausführung im höchsten Grade beeinflusste, wie denn überhaupt die erfolgreiche Durchführung grösserer Bauten zum weitaus grössten Teil davon abhängt, dass der Unternehmer in der Art, Anlage und Bemessung der Installationen das Richtige trifft. Für den Aushub der Baugrube wurde anfänglich ein deutscher 2 m³ fassender Löffelbagger und ein kleinerer amerikanischer, auf Raupen montierter Zugseilbagger verwendet, der sich aber wenig bewährte. Der Löffelbagger arbeitete bis auf eine Tiefe von 20 m vorteilhaft und erzielte im zweischichtigen Betrieb monatliche Leistungen von 17,000 m³. Auf dieser Tiefe war das Arbeitsfeld mit 80 m Länge und 15 m Breite so eng, dass die Leistung erheblich geringer wurde. Als dann die Talwände nur noch 10 m Abstand hatten, musste der Bagger demontiert werden. Das gebaggerte Material wurde in besonders konstruierte Wagen von 5 m³ Inhalt geladen, für deren Abtransport aus der Baugrube zwei Schrägaufzüge dienten. Für den Bau der Staumauer war angenommen worden, dass das Aushubmaterial der Baugrube zum grössten Teil für die Aufbereitung der Betonmaterialien verwendet werden könne. Den weitern Bedarf an diesen wollten die Unternehmer durch Baggerung aus dem Schuttkegel des Schlierenbaches gewinnen, von wo es mittels Rollbahn nach der Aufbereitungsanlage im Stockerliboden verbracht werden sollte, die auch der Aufarbeitung des Aushubmaterials der Baugrube diente. In der Folge wurden völlig andere Dispositionen notwendig. Das Aushubmaterial der Baugrube konnte nur zum kleinem Teil verwendet werden, insbesondere deshalb, weil eine auf Kote 824 bis 820 liegende, die ganze Baugrube durchziehende schlammige Lehmschicht den Aushub zum grössern Teil unbrauchbar machte. Die Ablagerung dieser unverwendbaren Aushubmassen an den Gugelberghängen überdeckte einen Teil des Stockerlibodens und verkleinerte damit dessen Lagerfläche. So mussten an Stelle der Ausbeutung des Schlierenbachschuttkegels die erforderlichen Betonmaterialien in der Hauptsache aus den Hängen des Grossen Auberges, etwa 600 m unterhalb der Baustelle, gewonnen werden. Das dort in den Schutthängen gebaggerte, zum kleinem Teil auch gesprengte Material wurde auf einer Dienstbahn zu der unterhalb der Baugrube am Hang des Gugelberges angeordneten Aufbereitungsanlage geführt, wo es gewaschen, zerkleinert und sortiert wurde. Die Dienstbahn überquerte den Stockerliboden auf einem 150 m langen und 20 m hohen Rundholz-Viadukt. Von der Aufbereitungsanlage aus gelangten die sortierten Sand- und Kiesmaterialien durch eine Seilbahn von 60 % Neigung, die auch den Transport des Zementes übernahm, nach den auf dem Schrährücken angeordneten Silos mit einem Fassungsvermögen von 1000 Tonnen Zement und 2000 m³ Sand und Kies. Eine zweite kleinere Aufbereitungsanlage wurde auf dem Schrährücken selbst gebaut. Sie diente vor allem der Bereitung von Sand. Das Material für sie wurde in unmittelbarer Nähe durch Sprengen gewonnen. Von den Silos gelangten die Materialien über Transportbänder zu vier Freifall-Betonmischmaschinen von je 800 Liter Inhalt. Von den Mischern aus rutschte die flüssige Masse zu amerikanischen Betonrinnen oder aber zum Füllkasten einer Kabelkrananlage, aus denen sie zu den Verwendungsstellen in den einzelnen Baublöcken der Staumauer gelangte. 1923, da die untern Partien der Staumauer zu betonieren waren, konnte die Betonmischung aus den Mischern direkt in die beiden 30° geneigten amerikanischen Rinnen rutschen, deren Gelenke die Zuführung zu jeder Stelle der Mauer ermöglichten. Im Winter 1923/24 mussten die Rinnen an hohe Türme aufgehängt werden, damit sie auch für die obern Mauerpartien verwendet werden konnten. Aus den Mischern fiel die Betonmischung zunächst in Füllkasten, die sich, mit grosser Geschwindigkeit in den Türmen gehoben, oben in die Rinnen ausleerten. Die Bleichertsche Krananlage, die insbesondere den wasserseitigen Teil der Staumauer bediente, arbeitete sehr vorteilhaft, war es doch möglich, mit ihr pro Arbeitsstunde gegen 50 m³ Betonmischung einzubringen. Sie besteht aus einem Doppelpaar von Drahtseilen, die auf der Gugelbergseite an einem festen Gerüst, auf dem Schrährücken an einem wundervoll konstruierten beweg-
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lichen Holzturm montiert sind, der, auf Schienen ruhend, von Süd
nach Nord um etwa 15 m verschoben werden kann und damit das Bestreichungsfelder
Kranbahn vergrössert. Am untern Drahtseilpaar hängt ein beliebig
verstellbarer Fülltrichter mit beweglicher Hängerinne, am obern
Drahtseilpaar ein beweglicher Füllkasten von 3 m³ Inhalt, der bei
den Betonmischern mittelst einer Rinne gefüllt, dann hochgezogen,
über den Fülltrichter verbracht und niedergelassen seinen Inhalt
in den Fülltrichter entleert, aus dem die Betonmischung durch die
angehängte Rinne der Verwendungsstelle zufliesst. Die oberste Mauerkrone
wurde mittelst eines besonders konstruierten breiten Rollbahnwagens betoniert.
Der Aushub der Baugrube wurde insbesondere dadurch erschwert, dass
über den beidseitigen Felswänden eine Lehmschicht lagerte, die
zwischen Kote 824 und 820 sich eben durch die ganze Baugrube fortsetzte.
Dieser Lehm, der neben zahlreichen Felsblöcken in der Baugrube, die
gesprengt werden mussten, die Baggerung schwierig gestaltete, war aus dem
Transportwagen kaum zu entleeren, geriet dann aber an den Ablagerungshalden
in Bewegung. Die Baugrube erhielt auf der Höhe des Talbodens eine
Länge von etwa 135 in, da oberhalb und unterhalb der 75 m dicken Staumauer
Böschungen im Gefäll von 4: 5 mit Zwischenbermen angeordnet werden
mussten. Anfangs April 1923 hatten die Ende März 1922 begonnenen und
während des Winters 1922/23 nur wenig unterbrochenen Baggerungen die
Baugrube bis zur Kote 808, also rund 28 m unter die alte Talsohle, ausgehoben.
Für den weitern Aushub in der eng gewordenen Schlucht konnte z. T.
noch der Zugseilbagger verwendet werden, mehr und mehr aber nur noch Handarbeit.
Die Verzögerung der bisherigen Aushubarbeiten, die Gewissheit,
dass das Ausräumen der Erosionsschlucht die Arbeit langer Wochen erfordere,
die Notwendigkeit, die tiefe gewaltige Baugrube zu sichern und das Begehren,
möglichst bald mit den Betonierungsarbeiten beginnen zu können,
führten im Frühling 1923 Bauleitung und Unternehmung zur Ausarbeitung
einer besondern Baumethode für die Fundation der Mauer. Zur Sicherung
der Baugrube wurde auf der Seeseite ein vier Meter breiter Schlitz bis
zur Kote 807 ausgeschachtet und in ihm eine von Felswand zu Felswand reichende
Herdmauer von Kote 807 bis Kote 816 betoniert. In analoger Weise wurde
am luftseitigen Ende der Mauer eine von Kote 805,30 bis Kote 811,30 reichende
6 m dicke Herdmauer betoniert. Im Schutze dieser Herdmauern konnten nun
4 x 4 m messende Förderschächte bis auf die Sohle der Erosionsrinne
abgeteuft und im untern Teil auf die volle Grundfläche von 4 x 4 m
ausgesprengt werden. Daraufhin wurde die Baugrube in den obern zwei Dritteln
der Staumauerdicke auf eine Gesamtlänge von etwa 50 m im Mittel auf
Kote 805,25 ausgehoben. Auf dieser Kote konnte die Baugrube dank des Vorflutstollens
noch natürlich entwässert werden. Nachdem die Terrainoberfläche
mit Dachpappe abgedeckt war, konnte am 9. Mai 1923 mit dem Betonieren der
beiden obern Baublöcke begonnen werden, die zunächst bis Kote
811,50 hochgeführt wurden. Im untern Drittel wurde die hier breitere
Schlucht bis auf Kote 801 ausgeräumt, nachdem eine Pumpe für
die Wasserhaltung unter Kote 805 eingebaut worden war. Am 16. Juli 1923
konnte auch hier mit dem Betonieren begonnen werden.
Nun war der Weg frei für das Hochführen der immer gewaltiger
anwachsenden Betonmassen der Staumauer. Nach genügender Erhärtung
der die Schlucht überbrückenden Betonmasse konnte von den beiden
Förderschächten aus nach bergmännischen Methoden mit dem
Ausräumen der engen Erosionschlucht begonnen werden. Das lehmartige,
mit Steinen und Blöcken gemengte Material war kaum zu lösen.
Nach völliger Ausräumung und gründlichem Waschen der fast
polierten Felswände wurden die beidseitigen Herdmauern unterfangen,
die Erosionsrinne mittels senkrechter Schächte, die in den überlagernden
Baublöcken ausgespart worden waren, bis 1,50 in unter die Untersicht
des obern Betons ausgegossen und dann die noch verbliebenen Hohlräume
sorgfältig ausgemauert und mit Zement injiziert. Bis Ende des Jahres
1923 wurden etwa 100,000 m³ der Staumauer betoniert und damit im Mittel
die Höhe von Kote 844 erreicht. Am 3. März 1924 konnte nach langer
Winterkälte wieder mit dem Betonieren begonnen werden. Die zweckmässige
Installation und eine glänzende Organisation der Arbeit liess Tagesleistungen
bis zu 1632 m³ und eine maximale Monatsleistung von 29,943 m³ erreichen
und ermöglichte es in der Folge, das gewaltige Bauwerk bis zum Abend
des
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30. Oktober 1924 im wesentlichen zu vollenden, zehn Monate vor der vertraglichen
Vollendungsfrist, die erfahrene Ingenieure vor Beginn der Arbeiten als
knapp bezeichnet hatten.
Alle nicht völlig festen Schichten der beiden Felsanschlüsse
wurden entfernt und die Mauer überdies wasserseitig noch in 6 m Breite
und 3 m Tiefe in die Felsen beider Talseiten verzahnt. Die Gesamtfläche
der Felsanschlusswände wurde in regelmässigen Abständen
durch Bohrlöcher mit Zement injiziert und vor dem Aufbringen des Betons
mit Zementmilch bespritzt, um so allfällig vorhandene Klüftchen
im Gestein zu füllen und den Beton dicht anzuschliessen. Bei der Betonzubereitung
wurden die Erfahrungen der amerikanischen Ingenieure in der Anwendung des
Gussbetons in vollem Umfange zu Nutzen gezogen. Durch wissenschaftliche
Feststellung der geeignetsten Mischung der verschiedenen Korngrössen
von Sand und Kies, der Beimischung von Zement und des Wasserzusatzes, durch
automatische Messapparate und durch genaue Überwachung der Betonierungsvorgänge
trachtete die Bauleitung, eine gute Qualität des Betons zu erreichen.
Aus regelmässigen Proben ergab sich grosse Wasserdichtigkeit, reichliche
Druckfestigkeit und ein mittleres Gewicht des Betons von 2420 kg pro m³.
Das Mehrgewicht des Betons gegenüber der Annahme von 2300 kg, auf
der die statischen Berechnungen erfolgten, erhöht die Sicherheit des
Bauwerkes erheblich. Im Frühsommer 1925 werden noch einige Nebenarbeiten
auszuführen sein und dann ist ein Bauwerk vollendet, das der schweizerischen
Ingenieurkunst, insbesondere auch den Unternehmerfirmen H. Hatt-Haller
und Ed. Züblin & Cie. A.-G. und ihren leitenden Ingenieuren Mrof,
Dr. Ritter, Nipkoff und Siegrist, aber auch den Hunderten von tüchtigen
Arbeitern, die an ihm mit Treue und Hingabe gearbeitet haben, zur Ehre
gereicht. Die Hauptdaten der Bauausführung sind: Gesamtaushub 153,960
m³, wovon 20,330 m³ Felsabtrag; Gesamtkubatur des Betons 236,500 m³.
c. Wasserfassung, Druckstollen und Wasserschloss.
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montiert, mit welcher der Feinrechen hochgezogen und eine in der Kammer
nebenan liegende eiserne Abschlußschütze mit Entlastungsschieber
mittels einer Schiebebühne auf das Hanggeleise verschoben und auf
diesem zum Wassereinlauf verbracht werden kann, wo sie dank ihrer Gummidichtung
dicht auf den Granitrahmen der Einlauföffnungen aufliegt und jeden
Wassereintritt verwehrt. Die fein durchdachte Konstruktion dieser Abschlusseinrichtungen
rührt von Ingenieur J. SCHENKER, dem leider kürzlich verstorbenen
technischen Inspektor der Nordostschweizerischen Kraftwerke, her, dessen
letzte Arbeit sie ist. Vom vordern Teil dieser Windwerkskammer geht ein
runder senkrechter Schacht von 4,50 m Durchmesser nach dem Stollen hinunter,
wo in einer Ausweitung des Stollens, etwa 154,50 m vom Fusse des Einlaufwerkes
weg, eine durch Drucköl zu betätigende Drosselklappe von 3,20
m Durchmesser mit zwei Eisenrohren montiert ist, die die Verbindung mit
den beiden Anschlüssen des Betonstollens herstellen. Die Drosselklappe
stellt den zweiten, leicht zu betätigenden Abschluss vor, durch den
der Eintritt des Wassers in den Stollen geregelt werden kann und normalerweise
verhindert wird, wenn der Betrieb eingestellt werden soll.
Die mechanischen Einrichtungen für den Stollenabschluss: Geleise,
Schiebebühne, Abschlußschütze und Feinrechen wurden von
der Giesserei Bern, die Drosselklappe von den Eisenwerken Clus und die
Anschlussröhren von der Kesselschmiede Richterswil geliefert. Die
von Rüegger & Cie. in Basel gelieferte Seilwinde wurde von der
Staumauerunternehmung übernommen, die sie für den Schrägaufzug
der Baugrube verwendet hatte, war aber noch entsprechend umzubauen.
Der obere Teil des Stollens wurde im Spätsommer 1924 unter hohem
Druck mit Wasser abgepresst. Die Untersuchungen zeigten so günstige
Verhältnisse, dass, abgesehen von einem 40 m langen Stollenstück
bei der Einmündung des Fensters Bächweid, das mit einem 8 cm
dicken Gunnitmantel (Rundeisenarmierung, mittels Zementkanone mit Zementmörtel
bespritzt, der dann abgeglättet wird) armiert wurde, von der Wasserfassung
bis zu km 3,280 auf jede innere Verstärkung der Stollenbetonierung
verzichtet werden konnte. Für den untersten Teil des Stollens, der
mit wenig Überdeckung in schlechter Molasse liegt, erschienen besondere
Vorsichtsmassnahmen wünschenswert. Von km 3,280 bis 3,582 erhielt
der Stollen einen inneren Gunnitmantel von 8 cm Stärke, der, mit 880
kg Eisen pro m1 Stollen armiert, den innern Wasserdruck aufnehmen kann.
(An Ort und Stelle elektrisch geschweisste Rundeisenringe mit Längsarmierung.)
Auf weitere 83 in wird das Wasser durch ein Eisenrohr geleitet, das zunächst
auf 27 m einbetoniert, nachher in einem 5 m weiten Stollen offen montiert
ist und am Stollenende beim Eintritt in das Apparatenhaus in einem eisernen
„Hosenrohr” in die beiden Rohrleitungen sich verzweigt. Bei km 3,538 zweigt
von dem hier besonders stark konstruierten und eisenarmierten Stollen in
einem Bogen nach oben rechtwinklig zur Druckstollenrichtung ein 3,80 m
weiter Seitenstollen ab, der 1 % ansteigend in 125 in Distanz mit einem
Bogen in einen 5 m weiten senkrechten Schacht übergeht. Der Schacht
führt zu einer Terrasse, deren Niveau auf Kote 900, der Höhe
des höchsten Wasserspiegels des Stausees, liegt. Auf dem Schacht sitzt
auf Kote 897 eine zylindrische Eisenbetonkonstruktion im Durchmesser von
21,30 m auf, deren Boden auf Kote 900 ansteigt und die von Kote 906,40
an mit einer Kuppel abgedeckt ist. Im Innenraum steigt das 5 m weite Schachtrohr
noch bis Kote 905 auf. Seitenstollen und Schacht sind mit einem 10 cm starken
Gunnitmantel armiert. Der Seitenstollen ist ein „Reservoirstollen”, dessen
Wasserinhalt mithelfen soll, das rasche Anlaufenlassen der Turbinen zu
erleichtern. Der senkrechte Schacht und der Kuppelbau über ihm stellen
das „Wasserschloss” dar, das vor allem die Aufgabe hat, zu verhindern,
dass beim raschen Abstellen der Turbinen die plötzlich zurückgehaltenen
Wassersäulen der Druckleitungen schädliche Stösse auf den
Druckstollen ausüben. Der Reservoirstollen ist berechnet für
das Anlassen aller vier Rempenturbinen in der Zeit von zwei Minuten bei
tiefstem Seestand, das Wasserschloss für deren plötzliches Abstellen
bei höchstem Seestande.
Alle Tiefbauarbeiten für Wasserfassung, Druckstollen und Wasserschloss
sind von der Firma Baumann & Stiefenhofer in Wädenswil ausgeführt
worden, deren eine Chef Stiefenhofer, ein hervorragender Praktiker, während
des Baues gestorben ist. Der Stollenbau wurde am 1. November 1922 durch
den Vortrieb eines „Fensters” in der Bächweid oberhalb Vordertal begonnen,
das un-
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gefähr zur Mitte des Druckstollens führt. Bei der Wasserfassung
begann der Stollenvortrieb am 6. November 1922, beim Wasserschloss am 16.
Dezember 1922. Am 27. September 1923 wurde der von der Wasserfassung und
vom „Fenster” Bächweid vorgetriebene obere Teil des Stollens durchschlagen;
am 26. Februar 1924 erfolgte der Durchschlag der untern Strecke. Die obere
Stollenstrecke wurde vom 11. Oktober 1923 bis zum 8. April 1924 ausbetoniert,
die untere vom 20. Juli 1923 bis zum 30. April 1924. Die Vollendung aller
Arbeiten erfolgte Ende November 1924. Die Lieferung und Montage der Stollenrohre
und des „Hosenrohres” wurde den Firmen Gebr. Sulzer in Winterthur und Escher-Wyss
& Cie. in Zürich übertragen; die Montage war anfangs Dezember
1924 vollendet.
d. Apparatenhaus und Druckleitung.
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Apparatenhaus) verwendet worden, welche die Firmen Gebr. Sulzer, Escher-Wyss & Cie. und Wartmann-Vallette in Brugg lieferten. Bei jedem Fixpunkt sind Expansionen angeordnet. Die Röhren ruhen auf Bandagen aus 24 cm starken [-Eisen mit auf Rollen beweglichen Auflagern auf den Betonstützpunkten. Für die von Gebr. Sulzer ausgeführte Montage der gesamten Leitung wurde neben der Druckleitung eine besondere Seilbahn gebaut, deren Einrichtung das Eisen- und Stahlwerk Oehler in Aarau lieferte. Mit der Montage wurde am 23. Mai 1924 begonnen; die eine Leitung wird anfangs, die andere Ende Dezember vollendet. Das Gesamtgewicht der Druckleitung beträgt rund 1970 Tonnen.
e. Das Maschinenhaus Rempen.
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reichenden Pumpen-Unterwasserkanal, dessen Betonbett noch 25 m weit
gegen das Aabett hinaus angelegt ist; in ihm sollen die in den Stausee
zu fördernden Wassermassen durch die Pumpen angesaugt werden, die
über dem Kanal angeordnet sind. Unterhalb den vier Generatoren sind
von Kote 640,50 bis 646,80 die Kammern der gewaltigen Turbinen angeordnet,
unter den Turbinen und ausserhalb der Südwestfront des Gebäudes
in 11,05 m Gesamtbreite der Turbinen-Unterwasserkanal, dessen Sohle auf
Kote 636 liegt. Auch dieser, durch eine 75 cm starke Zwischenmauer in zwei
Kanäle von je 5,15 m Breite getrennt, ist noch 25 m über die
Nordwestfront des Gebäudes hinaus als Betonbauwerk verlängert.
Der Unterbau erforderte 14,460 m³ Erd- und 3020 m³ Felsabhub und 9920
m³ Betonmauerwerk mit Eiseneinlagen im Gewichte von 550,000 kg. Der Oberbau
ist als ein mit Kalksandstein ummauerter Eisenhochbau konstruiert, der
über 437,000 kg Eisen und 1000 m³ Mauerwerk erforderte. Die
gesamten Erd- und Maurerarbeiten wurden von Simonett & Cie. in Zürich,
der Eisenhochbau von Löhle & Kern A.-G. in Kloten, die Zimmerarbeiten
des Daches von W. Stäubli in Zürich ausgeführt. Die
ausserordentlich kurzen Bauzeiten, insbesondere für Unterbau und Eisenhochbau,
ein Beweis hervorragender Umsicht und Organisationskunst der Unternehmer,
betragen:
Rohaushub = 6. August bis 31. Dezember 1923
Unterbau = 16. November 1923 bis 30. Juni 1924
Eisenhochbau = 1. Juni bis 31. Juli 1924
Ummauerung = 1. Juni bis 31. August 1924.
Die Ausgestaltung der Façaden ist das Werk der Architekten Müller
& Freitag in Thalwil. Die Farbtöne der Innen- und Aussenanstriche
wurden durch Maler Paul Bodmer in Zürich angegeben.
Die vier Turbinen im Rempen sind wie im Maschinenhaus Siebnen das Werk
der A.-G. Maschinenfabriken von Escher-Wyss & Cie. in Zürich.
Es sind Francis-Spiralturbinen mit vertikaler Welle, unmittelbar gekuppelt
mit einem darüber angeordneten Drehstromgenerator von normal 16,500
kVA, 50 Perioden. Die Turbinen sind für folgende Daten berechnet:
Minimum
|
Mittel
|
Höchststau
|
|||
Nettogefälle | = |
203
|
230
|
260
|
Meter |
Wassermenge | = |
6,850
|
7,300
|
7,750
|
Sekundenliter |
Leistung | = |
15,400
|
19,000
|
22,500
|
P.S. |
Normale Drehzahl | = |
500
|
500
|
500
|
Touren pro Minute. |
Minimal | Normal | Maximal | |||
Turbinenleistung bei Vollöffnung | P.S. | = |
15,400
|
19,000
|
22,500
|
Generatorleistung | kVA | = | - |
16,500
|
19,800
|
Klemmenspannung | Volt | = | - |
8,800
|
9,700
|
Stromstärke | Ampere | = | - |
1,082
|
1,300
|
Leistungsfaktor | cos φ | = |
0,5
|
0,8
|
1
|
Tourenzahl | pro Min. | = |
500
|
500
|
500
|
Frequenz | Hertz | = |
50
|
50
|
50
|
A. Einleitung | 5 | |||
1. Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich | 6-11 | |||
2. Die Nordostschweizeriscben Kraftwerke | 11-16 | |||
B. Vorgeschichte | 17-22 | |||
1. Das Wetzikoner-Konsortium | ||||
2. Die Wäggitalkommission | ||||
3. Die Gründung der Aktiengesellschaft Kraftwerk Wäggital | ||||
C. Die Grundlagen des Werkes | 22-36 | |||
1. Die Konzession | 22-27 | |||
2. Die geologischen Untersuchungen | 28-31 | |||
3. Wasserhaushalt und Energieerzeugung | 31-36 | |||
a. Allgemeines | ||||
b. Die Zuflussmengen | ||||
c. Der Wasserhaushaltsplan | ||||
d. Die technisch mögliche Energieerzeugung | ||||
e. Die Ausbaugrösse des Werkes | ||||
4. Das Projekt | 36-41 | |||
a. Konzessionsgrundlagen | ||||
b. Hauptprojekt und Varianten | ||||
c. Baukosten und Gestehungskosten der Energie | ||||
D. Die Ausführung des Werkes | ||||
1. Allgemeines der Bauausführung | 41-48 | |||
a. Die Bauorganisation | ||||
b. Das Bauprogramm | ||||
c. Die Werkverträge | ||||
d. Die Zufuhr der Baumaterialien | ||||
e. Die Energieversorgung der Baustellen | ||||
f. Arbeiterschaft und Arbeiterfürsorge | ||||
2. Die Arbeit des Ingenieurs | 49-51 | |||
a. Der Werdegang eines Kraftwerkprojektes | ||||
b. Die Vermessungen | ||||
c. Bauleiter und Unternehmer | ||||
3. Landerwerb, Umsiedlung und Wasserrechte | 51-53 | |||
a. Landerwerb | ||||
b. Die Umsiedlung | ||||
c. Die Entschädigung für Wasserrechte | ||||
4. Die Beschaffung der Mittel | 53-54 | |||
E. Die Anlagen des Werkes und ihr Bau | ||||
1. Die Anlagen der obern Stufe | 54-66 | |||
a. Der Stausee und Strassenbauten am See | ||||
b. Die Staumauer im Schräh | ||||
c. Wasserfassung, Druckstollen und Wasserschloss | ||||
d. Apparatenhaus und Druckleitung | ||||
e. Das Maschinenhaus Rempen | ||||
f. Die Zuleitung des obern Trebsenbaches | ||||
2. Die Anlagen der untern Stufe | 66-72 | |||
a. Das Rempenbecken und die Zuleitung des untern Trebsenbaches | ||||
b. Stollen und Wasserschloss | ||||
c. Apparatenbaus und Druckleitung | ||||
d. Maschinenhaus und Unterwasserkanal | ||||
3. Die Schalthäuser der beiden Partner | 72-74 | |||
4. Die Wohnkolonien Siebnen und Rempen | 74 | |||
F. Schlussbemerkung | 74 |