Neujahrsblatt der NGZH Nr. 127 auf das Jahr 1925; 79S. mit 1 Titelbild, 1 Karte, 4 Tafeln, 1 Profil und 7 Abbildungen (Format des Hefts: 22.1 x 29.2 cm)
Das Kraftwerk Wäggital.
von Gustav Kruck.

Neujahrsblatt

herausgegeben von der

Naturforschenden Gesellschaft in Zürich
auf das Jahr 1925.
127. Stück.

Das Kraftwerk Wäggital.
von 

Gustav Kruck.
 

mit 1 Titelbild, 1 Karte, 4 Tafeln,
1 Profil und 7 Abbildungen

 
 

Beer & Cie. in Zürich

 

German only

Inhalt:
A. Einleitung 5-16
B. Vorgeschichte 17-22
C. Die Grundlagen des Werkes
 1. Die Konzession 22-27
 2. Die geologischen Untersuchungen 28-31
 3. Wasserhaushalt und Energieerzeugung 31-36;
 4. Das Projekt 36-41;
D. Die Ausführung des Werkes
 1. Allgemeines der Bauausführung 41-48;
 2. Die Arbeit des Ingenieurs 49-51
 3. Landerwerb, Umsiedlung und Wasserrechte 51-53
 4. Die Beschaffung der Mittel 53-54
E. Die Anlagen des Werkes und ihr Bau
 1. Die Anlagen der obern Stufe 54-66
 2. Die Anlagen der untern Stufe 66-72;
 3. Die Schalthäuser der beiden Partner 72-74
 4. Die Wohnkolonien Siebnen und Rempen 74
F. Schlussbemerkung 74

Ausführlicher Inhalt siehe Schluss.
Provisorische Ausgabe:
Seiten 6-9; 17-21; 57-65. d.h. Einleitung exkl. Bedeutung des EWs bei den städtischen Werken, Die Vorgeschichte - und ein Ausschnitt aus dem Kapitel E, Anlagen und Bau der oberen Stufe. Als G. Kruck das Limmatwerk Wettingen beschrieb, war dieses Neujahrsblatt schon vergriffen, deshalb ist diese Seite relativ umfangreich. Ich hoffe, alle OCR-Lesefehler korrigiert zu haben. Als Bilder sind vorgesehen: Photo des Sees (Titelbild) und Pläne vom Staudamm Schräh. Zusätzlich ist eine Farbkarte zum Ausklappen und die farbige geologische Aufnahme von Schardt dabei.

Das Kraftwerk Wäggital.
von
Gustav Kruck.
(Stadtrat von Zürich, Vizepräsident des Verwaltungsrats der Wäggital-Kraftwerk AG.)

A. Ein1eitung.

Am Nordfusse der Voralpen, unter dem Kranze der prächtigen Wäggitaler Kalkberge des Kantons Schwyz, 40 km von Zürich, entsteht heute ein neuer Alpensee, dessen Wassermassen schon in diesem Winter in den Anlagen des Kraftwerkes Wäggita1 der Erzeugung elektrischer Energie dienen werden. Seit dem 19. Juli 1924 werden die Wasser des innern Wäggitales durch die in der Felsenenge des Schräh errichtete Staumauer zurückgehalten, und bis zum Morgen des 20. November 1924 bildete sich bereits ein über 30 m tiefer See von 38,158,000 m³ Inhalt, dessen Spiegel auf Kote 868,74 stund und 2,76 km² mass. In seinem Höchststau auf Kote 900 wird der See 148,800,000 m³ Wasser enthalten. Sein Spiegel wird wie der Silsersee 4,14 km² messen und erheblich grösser sein, als der Spiegel des auf Kote 851,50 gestauten Klöntalersees mit 3,30 km², des Pfäffikersees mit 3,29 km², des Lowerzersees mit 3,10 km² und des Silvaplanersees mit 2,65 km² (Baldeggersee 5,24 km², Aegerisee 7,00 km², Sarnersee 7,63 km², Greifensee 8,48 km²).
Im Tale der Wäggitaler Aa und da, wo es sich in der March nach der Linthebene und dem oberen Zürichsee öffnet, sind im Laufe der letzten Jahre gewaltige Werke schweizerischer Ingenieur-Baukunst entstanden, die nun der Vollendung entgegengeführt werden: Strassen, Staumauern, Stollen, Druckleitungen, Maschinenhäuser und Schalthäuser. Geologen haben die Struktur der vom Bau berührten Gebirgsteile erforscht, Ingenieure den Wasserhaushalt des Werkes ergründet, die Konstruktionen der Bauten durchdacht, nach Sicherheit und Wirtschaftlichkeit berechnet und all ihr Wissen und Können für sie eingesetzt. Die schweizerische Maschinenindustrie war am Werke, ihr Bestes zu leisten, Unternehmer haben ihre Erfahrung und ihre organisatorische Begabung in den Dienst der grossen Sache gestellt und ein Heer von Arbeitern hat unter ihrer Führung bei Sonnenschein und Regen, bei Schnee und Eis, vielfach in schwierigem Gelände harte Arbeit getan. Eine Unsumme geistiger Arbeit wirkt sich in den Anlagen des Wäggitales aus, und die Tüchtigkeit, Geschicklichkeit und mühevolle Hingabe Tausender führen das Werk zu Ende.
Für die gewaltige Aufgabe, das Kraftwerk Wäggital zu verwirklichen, verbanden sich zwei grosse schweizerische Gemeinwesen:
Die Nordostschweizerischen Kraftwerke und die Stadtgemeinde Zürich.
Auf der Grundlage völliger Gleichberechtigung haben sich die beiden Gemeinwesen vereinigt, um mit geeinten Kräften das Unternehmen zu schaffen, das die Elektrizitätsversorgung der Stadt Zürich und weiter Gebiete der nordöstlichen Schweiz auf Jahre hinaus sicherstellen soll,

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1. Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich.

Schon frühzeitig standen der Stadtgemeinde Zürich Männer zur Verfügung, welche die Bedeutung der elektrischen Energie für die Entwicklung des Gemeinwesens und die Notwendigkeit erkannten, die neuerforschte Naturkraft durch das Gemeinwesen selbst in den Dienst seiner Bevölkerung zu stellen. Die Erstellung eines Elektrizitätswerkes wurde noch von der Verwaltung der alten Stadt in die Wege geleitet und in den Jahren 1891-1892 durchgeführt. Es handelte sich zunächst um eine reine Lichtversorgung. Das Elektrizitätswerk wurde in der Weise mit dem Pumpwerk der Wasserversorgung verbunden, dass dessen überschüssige Wasserkraft zum Betriebe von Dynamomaschinen verwendet werden konnte. Um an den Winterabenden genügend Kraft zur Verfügung zu haben, wurde mit den Niederdruckturbinen des Pumpwerkes in den Zeiten geringen Kraftbedarfes Wasser in das 160 m höher liegende und 10,000 m³ fassende Hochdruckreservoir beim Vrenelisgärtli gepumpt und das so akkumulierte Wasser in der Hauptbeleuchtungszeit zum Betriebe von zwei Hochdruckturbinen von je 300 P.S. verwendet. Als Reserve wurden sodann zwei Dampfmaschinen von je 230 P.S. aufgestellt. In vier Dynamos von je 200 Kilowatt wurde die elektrische Energie des neuen Lichtwerkes erzeugt, das am 3. August 1892 in Betrieb kam. Das in so bescheidenem Umfange beginnende neue industrielle Unternehmen entwickelte sich in ungeahnter Weise. Erheblichen maschinellen Erweiterungen der Jahre 1895-1897 folgte 1903 der Abschluss eines Vertrages über den Bezug von 2500 Kilowatt vom Aarekraftwerk Beznau, der es ermöglichte, die schon 1896 begonnene Energieabgabe für den Betrieb von Motoren und andere technische Zwecke wesentlich auszudehnen. Der Beschluss der Gemeinde vom 10. Juni 1906, für den Bau des Albulawerkes einen Kredit von Fr. 10,685,000 zu gewähren, war dann entscheidend für die weitere Entwicklung. Das Albulawerk, ein für die damalige Zeit sehr bedeutendes Unternehmen, sicherte auf Jahre hinaus die völlige Selbständigkeit der Elektrizitätsversorgung der Stadt, die nun für immer das Ziel der Bestrebungen ihres Elektrizitätswerkes bleiben musste. Das Ende 1909 vollendete Werk übernahm vom 8. April 1910 an die gesamte Stromversorgung der Stadt. Die nun zur Verfügung stehenden Maschinenleistungen von 8 x 3000 = 24,000 P.S. und grossen Energiemengen ermöglichten, den Jahr um Jahr sich steigernden Bedarf an elektrischer Energie mit Leichtigkeit zu decken. Dann begannen die Folgen des Weltkrieges mit seiner Not an Kohlen, Rohöl, Benzin und Petrol zu wirken. Schon 1916 setzte eine sprunghafte Entwicklung ein, die Jahr um Jahr zunahm. Die Elektrizität begann ihren Siegeslauf. Unter dem Drucke der Not breitete ihre Anwendung sich in ungeahnter Weise aus, bis die Wirtschaftskrise des Jahres 1921 die Entwicklung vorläufig zum Stillstand brachte. Mit dem Jahre 1923 setzte die Steigerung des Verbrauches wieder ein. Die Energieerzeugung der eigenen Anlagen der Stadt konnte mit ihrem so gewaltig sich steigernden Bedarf nicht Schritt halten. Von 1913 an setzte wiederum der Bezug von Energie aus dem Beznauwerk ein. Trotz des von der Gemeinde am 13. Mai 1917 beschlossenen Baues des Heidseewerkes als Winterkraft- und Ergänzungsanlage zum Albulawerk, das im Januar 1920 in Betrieb genommen wurde, mussten Jahr um Jahr immer grössere Mengen fremder Energie von den Nordostschweizerischen Kraftwerken, vom Plessurwerk der Stadt Chur und vom Viamalawerk bei Thusis bezogen werden (1920 über 38,000,000 Kilowattstunden). Und trotzdem war es während einer Reihe von Wintern notwendig, durch scharfe Massnahmen den Verbrauch elektrischer Energie einzuschränken. Die Vollendung des Heidseewerkes und der Einsatz ihrer beiden Maschineneinheiten mit ihrer Leistung von zusammen 9000 Kilowatt beseitigte die schwersten Mißstände der städtischen Elektrizitätsversorgung, da nun die ausserordentlich angewachsenen Spitzenbeanspruchungen der Winterabende gedeckt werden konnten. Der dauernde und immer mehr sich steigernde Fremdstrombezug gefährdete aber die Sicherheit der weitern Entwicklung der Elektrizitätsversorgung des Gemeinwesens. Mit schweren Sorgen, ob die Stadt stark genug sein werde, die finanzielle Last dafür zu tragen, aber in der immer mehr sich verstärkenden Gewissheit, die Zukunft des Gemeinwesens erfordere es gebieterisch, beteiligten sich die leitenden Männer der Stadt in den Jahren 1919-1921 an der Vorbereitung des Wäggitalwerkes und traten dafür ein, dass die Stadt es gemeinsam mit den Nordostschweize-
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rischen Kraftwerken baue. Der Besitz der Hälfte dieses Werkes sichert der Stadt ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit in der Elektrizitätsversorgung auf Jahrzehnte hinaus.
Die Entwicklung und der heutige Stand des Elektrizitätswerkes der Stadt Zürich gehen aus folgenden Angaben hervor:

a. Erstes Betriebsjahr 1893.
Anschlüsse: 41 Bogenlampen der öffentlichen Beleuchtung
53 " der Privatbeleuchtung
4087 Glühlampen "
Zahl der Abonnenten:            392

Abgegebene Energiemengen:
An Private 235,179 kWh
Für die öffentliche Beleuchtung 30,255 kWh Jahresabgabe Total
Für eigene Zwecke des Werkes 21,200 kWh 286,634 kWh
Anlagekosten: Fr. 951,947,68.

b. Vierzehntes Betriebsjahr 1906.   (Im Jahre der Krediterteilung für das Albulawerk.)
Anschlüsse:
Kraftnetz Glühlampen Motoren Apparate Kilowatt
Stromabgabe an Private 59 381 13 1882
Strassenbahn - 7 - 1930
Beleuchtungsnetz Bogenlampen Glühlampen Motoren Apparate Kilowatt
An Private 669 81,363 31 190 zus.
Öffentliche Beleuchtung 90 11 - - 4455
Technischer Strom 43 76 351 121 849
 Totaler Anschlusswert in Kilowatt  9116
Zahl der Abonnenten: 3971.

Abgegebene Energiemengen:
An Privatmotoren 1,157,595
An die Strassenbahn 3,643,591 4,801,186 kWh
An Private für Beleuchtung 1,320,750
An Private für technische Zwecke 328,850
Für die öffentliche Beleuchtung 97,320
Für die städtischen Gebäude 61,780
Für eigene Zwecke des Werkes  91,300 1,900,000 kWh
Insgesamt 6,701,186 kWh
Anlagekosten: Fr. 1,939,207.35.

c. Neunzehntes Betriebsjahr 1911. (Nach voller Inbetriebnahme des Albulawerkes.)
 
Anschlüsse: 162,019 Glühlampen mit  8,055.5 Kilowatt
1,095 Bogenlampen mit
726
Kilowatt
 2,313
 Motoren mit
13,661
Kilowatt
Insgesamt
1,291
Apparate mit
 810
Kilowatt
23,252.5 kW
Zahl der Abonnenten: 9902
 
Stromabgabe in Zürich: Kraftversorgungsanlage
17,420,392
kWh
Insgesamt
Beleuchtungsanlage
 2,893,263
kWh
20,313,655 kWh
Anlagekosten: Fr. 27,483,670.34.

d. Entwicklung der Jahre 1912-1922.
 
 Zahl der Stromabgabe in Zürich * Jahreseinnahmen
Abonnenten  kWh Fr.
1912 12,522 23,071,266 4,735,620.97
1913 15,392  26,168,684  5,070,145.87
1914 18,077 30,152,127 4,955,397.34
1915 22,700 32,117,783  5,150,009.59
1916 28,207  40,432,893 6,474,823.84
1917 38,550 49,785,977 8,573,977.53
1918 52,791 55,160,467  11,032,772.37
1919 58,543 71,837,426  12,157,607.42
1920  61,880 76,883,618 13,670,636.73
1921 63,000  74,643,502 14,024,550.30
1922 64,050 76,668,359 14,200,701.33
* Nach den Zählerergebnissen bei den Abonnenten mit Einschluss der Abgabe an die städtische Verwaltung,  der Drehstromlieferung für die Wasserversorgung und die Strassenbahn und für eigene Zwecke des Werkes.

e. Einunddreissigstes Betriebsjahr 1923.
 
Anschlüsse 655,525 Lampen mit
33,076
 Kilowatt
8,378
Motoren mit
29,374
Kilowatt
Insgesamt
33,347
Apparate mit
25,316
Kilowatt
87,766 Kilowatt
 Zahl der Abonnenten: 67,093.
 
 
Eigenerzeugung: Albulawerk
85,694,000
kWh
Heidseewerk
12,696,000
Letten
 2,030,410
100,420,410
Fremdstrombezug: Rhätische Werke
18,400,500
kWh
Bündner Kraftwerke
6,983,710
Insgesamt
N.O.K.
1,238,200
Kilowattstunden
Olten-Aarburg
5,000
26,627,410 127.047,820

Energieabgabe nach den Zählerergebnissen der Abonnenten.
 Abgabe in Zürich.
Drehstrom-Motorenenergie:  Zahl der Abonnenten
Kilowattstunden
Hochspannungsabonnenten
21
25,140,975
Niederspannungsabonnenten
2395
2416 11,428,410 36,569,385
Drehstrom-Wärmeenergie
Allgemein 649 Tag 1,846,510
Nacht 3,796,880
An Bäckereien und Konditoreien
85
734
Tag 450,000
Nacht 5.520.100
11,613,490
Drehstromabgabe an die Wasserversorgung 
3,363,352
Drehstromabgabe für die Strassenbahn
11,398,590
Wechselstrom
Einfachtarif
17,450
698,000
Doppeltarif
38,740
15,575,136
Pauschal-Treppenbeleuchtung
7.753
63,943
2,537,700
18,810,836
Abgabe an die städtische Verwaltung
Motorenanlagen  
423,960
Innenbeleuchtung
249,515
Öffentliche Beleuchtung
1,128,663
1,802,138
Eigenverbrauch des Werkes in Zürich
792,874
Abgabe in Zürich
67,093
84,350,665

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 Übertrag:  Abgabe in Zürich  Kilowattstunden  84,350,665
Abgabe ausserhalb Zürichs.
Graubünden Konzessionsgemeinden 1,775,330
Domleschg und Oberhalbstein 377,250
Abgabe nach Brusio 792,100
Eigenverbrauch in Sils  209,380
Abgabe von der Fernleitung Sils-Zürich 3,410,944 6,565,004
 Gesamte Energieabgabe des Werkes:  90,915,669

Anlagekosten:
Energieerzeugungsanlagen
Albulawerk
Fr.  9,569,364.70
Heidseewerk
Fr.  8,153,386.80
Studien
Fr.     126,215.64
Fr. 17,848,967.14
Verteilungsanlagen:
Fernleitung
Fr.  6,637,281.20
Anlagen in Zürich
Fr.39,629,250.31
Insgesamt
Uhrenanlage
Fr.    152,647.85
 Fr. 46,419,17936
Fr. 64,268,146.50

Von den gesamten Anlagekosten entfallen somit: 27,8 % auf die Energieerzeugungs-, 72,2 % auf die Verteilungsanlagen des Werkes.  Ende 1923 waren von den Anlagekosten Fr. 23,600,129.22 oder 36,73 % durch die jährlichen Abschreibungen getilgt, so dass dem Gemeindegut nur noch Fr. 40,660,017.28 oder 63,27 % verzinst werden mussten.
 
Jahreseinnahmen
Stromabgabe für Beleuchtung Fr.
7,796,021.95
technische Zwecke Fr.
3,944,174.35
die Strassenbahn Fr.
1,027,633.05
Fr.
12,767,829.35
Besorgung der öffentlichen Beleuchtung Fr.
125,245.95
Magazinverwaltung Fr.
67,799.55
Elektrizitätszählerrniete Fr.
556,932.75
Hausanschlüsse Fr.
212,270.50
Elektrische Uhren Fr.
38,490.50
Fr.
1,000,739.25
Miet- und Pachtzinse
84,645.70
Beitrag des Baukonto
50,000.00
Installationsgeschäft
814,655.40
949,301.10
Insgesamt
Fr.
14,717,869.70
Jahresausgaben:
Verwaltung und Aufsichtsdienst Fr.
1,432,643.29
Bedienung der Anlagen Fr.
627,625.10
Unterhalt und Materialien Fr.
1,273,537.14
Strommiete Fr.
1,864,919.05
Magazinverwaltung Fr.
67,799.55
Mobiliar und Gerätschaften Fr.
37,891.65
Verzinsung des Anlagekapitals Fr.
2,235,241.85
Abschreibungen und Verluste Fr.
2,764,689.10
Installationsgeschäft Fr.
811,433.00
11,115,779.73
Reingewinn
Fr.
3,602,089.97
Personal:
    Direktor
 50 technische Beamte und Angestellte
 99 kaufmännische Beamte und Angestellte
 270 Arbeiter
 Total 430

Tarife.
Obwohl das Elektrizitätswerk für die Verteilung der Energie auf dem für eine Bevölkerung von rund 200,000 Einwohnern sehr weiten Gebiet der Stadt Zürich fast ausschliesslich auf die teuern Kabelanlagen angewiesen ist und im .....

S.10: Die Bedeutung der Werke für den städtischen Haushalt; Vergleich Gaswerk, Wasserversorgung, EW

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B. Vorgeschichte.
Ein Unternehmen von der Bedeutung des Wäggitalwerkes wird stets langer Jahre der Vorbereitung bedürfen, innert deren sich der Gedanke des Werkes ausreift, seine Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit immer schärfer erwogen wird und seine Notwendigkeit sich immer klarer abhebt. Jahre, in denen die Schwierigkeiten durch hingebende Arbeit hinweggeräumt werden, die sich der Verwirklichung des Werkes entgegenstellen, in denen seine Durchführung technisch, wirtschaftlich und finanziell abgeklärt wird. So blickt auch das Wäggitalunternehmen auf eine fast 30 jährige Vorgeschichte zurück.
1. Das Wetzikoner Konsortium.
Schon in den Anfängen des schweizerischen Kraftwerkbaues lenkten sich die Blicke weitsichtiger Männer auf die wasserreiche Wäggitaleraa und auf das rund 400 m über der Marchebene gelegene, weite innere Wäggital, dessen enger Abschluss in der Felsenenge des Schräh zur Bildung eines Stausees wie geschaffen erschien. Am Neujahr 1895 traten J. O. Bidermann-Sulzer in Winterthur, J. Heusser-Staub, Fritz Iten und G. G. L&aml;tsch in Wetzikon und J. B. Kälin in Schwyz als „Initiativkomitee für die Nutzbarmachung der Wasserkräfte des Wäggitales“ zusammen. Dieses „Wetzikoner Konsortium“ ordnete im Wäggital Wassermessungen an, nahm bedingungsweise Landankäufe vor und liess Wasserkraftprojekte ausarbeiten. Auf Grund eines von Locher & Cie. in Zürich ausgearbeiteten Projektes, das eine im Schräh zu errichtende Staumauer von 40 m Höhe vorsah, erhielt das Konsortium am 6. Dezember 1896 von der Bezirksgemeinde March eine Konzession. Die im Schräh angeordneten Sondierungen blieben aber erfolglos. Da man in 13,6 m Tiefe noch nicht auf Felsen stiess und noch viel Grundwasser vorfand, vermutete man im Schräh ein von einem Bergsturz ausgefülltes sehr tiefes Tal und hielt die Errichtung einer Staumauer für unmöglich.  Das Konsortium liess daraufhin durch Locher & Cie. ein zweites Projekt ausarbeiten, das beim Schlierenbach einen 820 m langen und im Mittel 22 m hohen Erddamm als Stauseeabschluss, einen Stausee von 25,000,000 m³ Inhalt, Maschinenanlagen in Siebnen mit einer Gesamtleistung von 20,000 P.S. vorsah und Fr. 11,500,000 kosten sollte. Auf Grund dieses Projektes erlangte das Konsortium von der Bezirksgemeinde March eine neue Konzession, die vom 26. Dezember 1898 datiert ist; die alte Konzession fiel damit dahin. Alle Versuche der Initianten, ihr Projekt zu verwirklichen, schlugen fehl. Auch der Stadtrat von Zürich, der 1898 und 1899 begrüsst wurde, konnte sich nicht entschliessen, sich an der Verwirklichung des Unternehmens zu beteiligen, obwohl Projekt und Konzession sehr wohl zu befriedigen vermochten, und sein erster Berater, der Direktor der Wasserversorgung, Ingenieur Peter, sich dafür einsetzte. So trat denn das Wetzikoner Konsortium seine Rechte an die Maschinenfabrik Oerlikon ab, von der die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich Projektstudien und Vorarbeiten zu Anfang des Jahres 1910 erwarben.

2. Die Wäggitalkommission.

Die Stadt Zürich hatte schon im Jahre 1863 an die Erwerbung der Wasserrechte im Wäggital gedacht, wobei allerdings lediglich erwogen wurde, ob sich die Fläschlochquelle für die Quellwasserversorgung der Stadt eignen könnte. 1909 erwarb die Stadt dann die Badliegenschaft mit der Fläschlochquelle, nun aber, um Fuss zu fassen für eine spätere Verwertung der Wasserkräfte des Wäggitales. Im Jahre 1911 einigten sich die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (E.K.Z.) und der Stadtrat sodann dahin, behufs gemeinsamer Durchführung der Vorstudien für ein Wasserwerk im Wäggital, allfälliger vorsorglicher Erwerbung von Liegenschaften und Rechten, sowie behufs Erwerbung der Konzession bei den zuständigen Behörden eine einfache Gesellschaft im Sinne des Obligationenrechtes zu bilden. Die Geschäftsführung dieser Gesellschaft wurde einer Kommission von acht Mitgliedern, der „Wäggitalkommission“ übertragen, in welcher der kantonale Baudirektor Präsident, der städtische Vorstand des Bauwesens II Vizepräsident wurde. Im übrigen gehörten der Kommission an: Oberst Erny, Prof. Wyssling, Dr. Fehr, Direktor Wagner, Direktor Peter und

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Rechtskonsulent Dr. H. Müller. Die Gesellschaft erwarb von den E.K.Z. die Vorstudien und Projektierungsarbeiten der Maschinenfabrik Oerlikon und beauftragte die Baufirma Locher & Cie. mit der weiteren Bearbeitung des Projektes.
Mit der March wurden Vorverhandlungen über die Erwerbung der Konzession eingeleitet. Doch gediehen diese nicht weit, und der Ausbruch des Weltkrieges brachte alles ins Stocken. Erst im Frühjahr 1916 setzten die Arbeiten der Wäggitalkommission wieder ein. Oberst Erny und Rechtskonsulent Dr. H. Müller wurden beauftragt, einen Konzessions-Entwurf aufzustellen, Direktor Peter eingeladen, Bericht und Kostenvoranschlag für die Sondierungen an der Baustelle der Staumauer im Schräh auszuarbeiten. In den Jahren 1916 und 1917 wurde in mühsamen Verhandlungen die Konzession über die Ausnützung der Wasserkräfte der Wäggitaleraa bereinigt. Sie wurde am 20. Januar 1918 von der zahlreich besuchten Bezirksgemeinde March einstimmig genehmigt und am 31. Januar 1918 stimmte ihr auch der schwyzerische Kantonsrat zu.
Von Anfang an stund für die Wäggitalkommission fest, dass nur ein Projekt mit Stauseeabschluss in der Felsenenge vom Schräh wirtschaftlich voll befriedigen könne. Nur umfassende Sondierungen konnten Klarheit darüber verschaffen, ob im Schräh mit erträglichen Kosten eine Staumauer erstellt werden könne. Die Verhandlungen über die Konzession brachten es mit sich, dass die Sondierungen erst nach ihrem Abschluss ausgeführt werden konnten. Die endgültige Ausarbeitung des Projektes wiederum konnte erst in Angriff genommen werden, nachdem die Sondierungen ein günstiges Ergebnis gezeitigt hatten. So wurde denn im Frühjahr 1918 mit den Sondierungen im Schräh begonnen, um den Verlauf der Felswände unter dem Talboden festzustellen. Im Februar 1919 beauftragte die Kommission den Geologen Dr. Schardt, Professor an der Eidg. Technischen Hochschule, mit der Ausarbeitung des Gutachtens über die Struktur der Felsen im Schräh und die geologische Beschaffenheit des Staugebietes und der Baugelände. Im Mai 1919 ordnete sie die für die Ausarbeitung des Bauprojektes erforderlichen Terrainaufnahmen über das Randgebiet des künftigen Stausees und über die Gebiete der verschiedenen grossen Bauobjekte an. Im Sommer 1919 waren die Sondierungen im Schräh so weit gediehen, dass ein günstiges Ergebnis bestimmt vorauszusehen war. Im Auftrage der Kommission hatte inzwischen das Studienbureau des Elektrizitätswerkes der Stadt Zürich eine vergleichende Untersuchung über den zwei- und einstufigen Ausbau des Wäggitalwerkes durchgeführt. Der von Ingenieur H. Rotr bearbeitete, vom 22. August 1919 datierte umfangreiche Bericht führte zu einer völligen Abklärung über die Grundlagen des Projektes als zweistufige Anlage. Die von Oberingenieur Gugler, dem Direktor der Bauabteilung der Nordostschweizerischen Kraftwerke durchgeführten Studien über die wirtschaftlichste Lösung hatten gleichzeitig zu analogen Ergebnissen geführt. So war nun der Weg frei für die Ausarbeitung des endgültigen Bauprojektes. Die Kommission entschloss sich, dafür unter der Leitung von Ingenieur H. Bertschi ein Projektierungsbureau zu schaffen, das das Projekt nach den Weisungen eines Projektierungsausschusses bearbeiten sollte, dem Oberst Erny, Oberingenieur Gugler, Direktor Wagner und Direktor Peter angehörten. Das generelle Projekt lag im Juli 1920 vor. Auf das Ersuchen des Stadtrates Zürich wurde es den Ingenieuren Kürsteiner und Dr. Ing. H. Bertschinger zur Prüfung unterbreitet. Deren umfangreiche Gutachten, die Ende September 1920 vorlagen, ergaben für die endgültige Ausarbeitung des Projektes wertvolle Anregungen. Im Februar 1921 wurde das Projekt in den Gemeinden der March aufgelegt.
Gegenüber den Projektannahmen, die den Konzessionsverhandlungen mit der March zugrunde lagen, hatte die Ausarbeitung des Bauprojektes eine Reihe wesentlicher Änderungen ergeben. Das machte neue Verhandlungen mit der Bezirksgemeinde March nötig. Sie führten am 10./14. Mai 1920 zum Abschluss einer Vereinbarung, die als integrierender Bestandteil der Konzession erklärt wurde. Der § 25 der Konzessionsurkunde bestimmt, dass die Konzession für den Bezirk March ohne weiteres verbindlich sei, wenn durch Sondierungsarbeiten für beide Teile festgestellt werde, dass nach dem heutigen Stande der Technik und mit innert der Wirtschaftlichkeit liegenden Kosten eine nach menschlicher Berechnung und Voraussicht gegen Durchbrüche Sicherheit bietende Staumauer zwischen

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Schrährücken und Gugelberg erstellt werden könne. Für die Sondierungen war eine Frist von zwei Jahren eingeräumt. Innert weiterer zwei Jahre sollten sich die Konzessionsbewerber ihrerseits über die definitive Annahme der Konzession erklären. Am 15. März 1920 bestimmte dann der Bezirksrat March, dass diese letztere Frist am 15. Februar 1920 zu laufen begonnen habe. Die baldige Annahme der Konzession war erwünscht, um das Expropriationsrecht zu erlangen. Auf alle Fälle musste die Annahme erklärt werden, bevor mit Bauarbeiten begonnen werden konnte. Nach dem Vertrage vom Jahre 1911 war die Konzession auf den Namen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich zu Handen einer zu bildenden gemeinsamen Unternehmung der Stadt Zürich und der E.K.Z. ausgestellt worden. Es war daher Sache der E.K.Z., die Erklärung der Annahme der Konzession abzugeben. Mit Zustimmung des Stadtrates erfolgte sie am 27. Juli 1920.
Schon in der 2. Sitzung der Wäggitalkommission vom 29. Mai 1916 war von den Vertretern der E.K.Z. darauf hingewiesen worden, dass der Gründungsvertrag der Nordostschweizerischen Kraftwerke (N.O.K) den an dieser Gesellschaft beteiligten Kantonen vorschreibe, die elektrische Energie für ihre staatlichen Kraftversorgungen von den N.O.K zu beziehen, solange diese zu annehmbaren Bedingungen Kraft liefern, was die E.K.Z. aber nicht hindere, den 1911 mit der Stadt abgeschlossenen Vertrag über das gemeinsame Studium des Wäggitalprojektes zu erfüllen. Nachdem nun aber mehr und mehr die Verwirklichung des Projektes sich aufdrängte, mussten die Verhältnisse neu geordnet werden. In der Konzession war bereits der Uebergang an die N.O.K vorgesehen worden. Es bedurfte dazu aber der formellen Zustimmung der Stadt Zürich. Da die E.K.Z. wegen ihrer Zugehörigkeit zu den N.O.K nicht berechtigt waren, sich am Bau des Wäggitalwerkes direkt zu beteiligen, hätte die Verweigerung der Zustimmung zur Liquidation der durch den Vertrag vom Jahre 1911 gebildeten Studiengesellschaft E.K.Z.- Stadt geführt und die Stadt vor die Frage gestellt, ob sie das Wäggitalwerk allein bauen, oder dafür einen andern Partner suchen, oder aber auf dessen Erstellung verzichten wolle. Am 13. Januar 1920 stimmte der Stadtrat Zürich dem Übergang der Rechte und Pflichten der E.K.Z. aus dem Vertrage des Jahres 1911 an die N.O.K. zu.
Die Schaffung einer grossen Winterkraftanlage, wie sie das Wäggitalwerk darstellt, war inzwischen für die gesamte Ostschweiz im allgemeinen und für die Stadt Zürich im besondern so dringlich geworden, dass alle Vorbereitungen getroffen werden mussten, um den Bau des Werkes sofort in Angriff nehmen zu können, wenn die rechtlichen und finanziellen Grundlagen dafür geschaffen waren. Die Voraussetzung für die Inangriffnahme der eigentlichen Bauarbeiten des Werkes war aber die Vollendung einer Reihe baulicher Vorarbeiten. Mit den Arbeiten an der Staumauer, dem bedeutendsten Bauwerk des Unternehmens, konnte erst begonnen werden, wenn alle Vorbereitungen für die Entwässerung der Baugrube getroffen waren, und für die Inangriffnahme aller Bauwerke war die Bereitstellung elektrischer Energie und die Sicherung der Materialzufuhr unbedingte Voraussetzung. Ebenso dringlich war die rechtzeitige Bereitstellung von Wohnungen für das Personal der Bauleitung, da dieses sonst kaum hätte untergebracht werden können. Und endlich zwangen die besonderen Schwierigkeiten des Druckstollenbaues zu frühzeitiger Durchführung von Versuchen. So ergab sich im Frühjahr 1920 aus den Beratungen des Projektierungsausschusses und der Wäggitalkommission immer zwingender die Notwendigkeit, die Zeit der Vorbereitung der Vorlage über die Beteiligung der Stadt bis zum Zeitpunkte der Gemeindeabstimmung für die Durchführung dieser baulichen Vorarbeiten zu verwenden. Die Kredite dafür waren von der Stadt und den E.K.Z., später den N. O.K. je zur Hälfte zu erteilen. Um dem Stadtrat die Bewilligung der von der Stadt begehrten Kredite ohne weiteres zu ermöglichen, gaben die E.K.Z. und später die N.O.K. dem Stadtrate die verbindliche Erklärung ab, dass sie der Stadt alle Aufwendungen für das Wäggitalwerk ersetzen würden, wenn die Stadt sich am Bau und Betrieb des Werkes nicht beteiligen sollte.
So wurden denn im Laufe des Jahres 1920 und 1921 als bauliche Vorarbeiten ausgeführt:
a) Die Erstellung zweier Pegel-Stationen neben den bestehenden im Stockerli zur Beobachtung der Abflussverhältnisse der Aa und des Trebsenbaches.

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b) Die Versorgung der Baustellen mit elektrischer Energie durch den Bau einer 8000 Voltleitung von Grynau über Siebnen nach den Baustellen im Rempen und im Schräh.
c) Der Umbau der Wäggitalstrasse von Siebnen bis zur Baustelle der Staumauer im Schräh für den Motorwagen- und Traktorenbetrieb zum Transport aller Baumaterialien zu den verschiedenen Baustellen des Werkes.
d) Die Vollendung der Sondierungsarbeiten im Schräh, der Bau eines Umlaufstollens um die Baustelle der Staumauer im Schräh und der Bau eines 30 m unter der Talsohle liegenden rund 800 m langen Vorflutstollens zur Entwässerung der Baugrube der Staumauer im Schräh.
e) Der Bau eines 60 m langen Versuchstollens beim Trebsenbach.
f) Der Bau von zwei Wohnkolonien in Siebnen und Rempen, die vorläufig der Unterkunft der Ingenieure, später der Maschinenmeister und Maschinisten dienen sollten.

Zu den vorbereitenden Arbeiten der Wäggitalkommission gehörte auch die Aufstellung des Entwurfes eines Gesellschaftsvertrages zwischen den beiden Partnern, die nun gemeinsam an den Bau des Wäggitalwerkes heranzutreten gedachten. Gleichzeitig mit der Vorbereitung des Wäggitalprojektes hatten Verhandlungen zwischen den Schweizerischen Bundesbahnen und den Nordost-schweizerischen Kraftwerken über den gemeinsamen Bau des Etzelwerkes stattgefunden, und hier lag bereits der Entwurf eines solchen Gesellschaftsvertrages vor. Er diente nun als Grundlage für die Beratungen der Wäggitalkommission, die hierüber in ihrer 16. Sitzung vom 16. Februar 1920 einsetzten. In der 26. Sitzung der Kommission wurde der „Vertrag zwischen den Nordostschweizerischen Kraftwerken in Baden (N.O.K) und der Stadtgemeinde Zürich (Stadt) über den Bau und Betrieb des Kraftwerkes Wäggital  (Bau- und Betriebsvertrag) zu Ende beraten und gleichzeitig der Entwurf der Statuten der zu gründenden Gesellschaft „Aktiengesellschaft Kraftwerk Wäggital“ aufgestellt. Beide Entwürfe wurden später auf Grund der Verhandlungen des Stadtrates und des Grossen Stadtrates der Stadt Zürich und weiterer Verhandlungen zwischen den N.O.K und der Stadt endgültig bereinigt.
Die Frage der Umsiedelung der im Gebiete des projektierten Wäggital-Stausees ansässigen Bevölkerung beschäftigte die Wäggitalkommission in starkem Masse. In ihrem und im Auftrage der „Eidgenössischen Kommission für die Melioration der linksseitigen Linthebene“ bearbeitete Dr. Hans Bernhard 1921 ein grosszügiges Umsiedelungsprojekt.
In ihrer 22. Sitzung vom 17. Dezember 1920 besprach die Kommission die Frage der Orientierung der Öffentlichkeit über die Lage der Elektrizitätsversorgung und über das Wäggitalwerk durch eine von der Handelskammer Zürich zu veranstaltende Volksversammlung. Die sehr stark besuchte Versammlung fand in der Folge am 21. Februar 1921 im grossen Tonhallesaal in Zürich statt und wurde durch Referate von Oberst Erny, Direktor Trüb und Direktor Peter eingehend orientiert.
In ihrer 25. Sitzung vom 27. April 1921 besprach die Kommission den grossen technischen Bericht des Verfassers des Wäggitalprojektes, Oberingenieur Gugler, und nahm den Bericht des geologischen Experten Prof. Dr. Schardt entgegen, aus welchem sich als Endergebnis eingehender Untersuchungen volle Gewähr über die Durchführbarkeit des Projektes ergab.
Die Kommission führte ihre Arbeiten bis zur Gründung der Bau- und Betriebsgesellschaft weiter, stellte die Bedingnishefte für die Bauarbeiten auf, bereitete die Ausschreibung der Arbeiten der grossen Staumauer im Schräh vor und führte die baulichen Vorarbeiten zu Ende.

3. Die Gründung der „Aktiengesellschaft Kraftwerk Wäggital“.

Die Nordostschweizerischen Kraftwerke hatten sich schon durch den Beschluss ihres Verwaltungsrates vom 19. Juni 1920 über die Übernahme der Rechte und Pflichten der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich grundsätzlich für den Bau des Wäggitalwerkes entschieden. Eingehenden Beratungen im Schosse ihres Leitenden Ausschusses folgte am 16. Juli 1921 der endgültige Beschluss ihres Verwaltungsrates, gemeinsam mit der Stadt Zürich das Werk zu bauen. Mit der Ratifikation des am 22. September 1921 zwischen den N.O.K. und dem Stadtrate Zürich abgeschlossenen Bau- und Betriebsvertrages durch den Beschluss des Verwaltungsrates vom 1. Oktober 1921 war seitens der N.O.K. der Entscheid gefallen.

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Nicht so einfach gestaltete sich die Frage der Beteiligung der Stadt Zürich. Der Stadtrat war über die Fragen der Beteiligung der Stadt am Bau des Wäggitalwerkes je und je unterrichtet worden und sich über ihre Notwendigkeit klar geworden. Die schwierigen Finanzverhältnisse der Stadt zwangen ihn, besonders sorgfältig zu prüfen, ob die Stadt die Last dieser Beteiligung tragen könne. Die Aufgabe, im Laufe weniger Jahre 20 Millionen Franken, als der Hälfte des Grundkapitals der Wäggitalgesellschaft, zu beschaffen, veranlasste den Stadtrat, durch die Vorstände des Finanzwesens und des Bauwesens II Verhandlungen mit den zürcherischen Kreditinstituten über die Gewährung eines Anleihens zum Zwecke der Beteiligung der Stadt am Wäggitalwerk führen zu lassen. Als diese Verhandlungen scheiterten, schienen die Schwierigkeiten zunächst unüberwindlich. Da erklärten sich die Nordostschweizerischen Kraftwerke bereit, der Stadt die Finanzierung zu erleichtern, sofern sie nicht in der Lage sein sollte, ihre Einzahlungen an das Grundkapital rechtzeitig zu leisten und der Stadtrat erwog den Gedanken, in dem Sinne an die Opferwilligkeit der Bevölkerung zu appellieren, dass zum Zwecke der Finanzierung der Beteiligung der Stadt die Taxen des Elektrizitätswerkes für eine Reihe von Jahren erhöht werden dürften. Anfangs Juni 1921 legte der Vorstand des Bauwesens II seine eingehend begründeten Anträge über die Beteiligung der Stadt am Wäggitalwerke dem Stadtrat vor. Nach umfassender Orientierung über alle Fragen der Beteiligung durch den Vorstand des Bauwesens II, die Direktoren des Elektrizitätswerkes und der Wasserversorgung und den Rechtskonsulenten beschloss der Stadtrat am 27. Juni 1921, die Vorlage an den Grossen Stadtrat weiterzuleiten.  Die von diesem bestellte l5gliedrige Kommission verwendete für die Vorberatung der Vorlage 17 Sitzungen. Auf ihren Antrag stimmte der Grosse Stadtrat in seiner Sitzung vom 5. Oktober 1921 der Vorlage einmütig zu, genehmigte den Bau- und Betriebsvertrag mit den Nordostschweizerischen Kraftwerken und beschloss, der Gemeinde zu empfehlen, die Stadt möge sich an der mit den Nordostschweizerischen Kraftwerken zu gründenden „Aktiengesellschaft Kraftwerk Wäggital“ mit Fr. 20,000,000 als der Hälfte ihres Grundkapitals beteiligen. In der Gemeindeabstimmung vom 20. November 1921 entschieden sich die Stimmberechtigten mit 20,374 Ja gegen 3476 Nein für die Beteiligung der Stadt am Wäggitalwerk.
Fünf Tage nach der Gemeindeabstimmung der Stadt Zürich, Freitag den 25. November 1921, fand im Stadthaus Fraumünsteramt die konstituierende Generalversammlung der „Aktiengesellschaft Kraftwerk Wäggital“ statt. Nach der Feststellung, dass das gesamte Aktienkapital von Fr. 40,000,000 gezeichnet und Fr. 8,000,000 gleich 20% des Aktienkapitals je zur Hälfte von den N.O.K. und von der Stadt einbezahlt worden sei, wurden die Statuten der neuen Gesellschaft beraten und genehmigt, die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates auf 10 festgesetzt, der Verwaltungsrat aus je fünf Vertretern der N.O.K. und der Stadt bestellt und zwei Rechnungsrevisoren und ihre zwei Ersatzmänner gewählt. Gleichen Tages fand die erste Sitzung des Verwaltungsrates statt, in welcher die Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten und die Wahl der vier Mitglieder des „Leitenden Ausschusses“ (wiederum je zwei Vertreter der N.O.K. und der Stadt) erfolgte, ein Verwaltungsreglement beraten und genehmigt und die Mitglieder des Leitenden Ausschusses als je zu zweien kollektiv zur vollen Unterschrift für die Gesellschaft berechtigt bezeichnet wurden.
Damit war die A.-G. Kraftwerk Wäggital ins Leben getreten.  Am 19. Dezember 1921 wurde sie in das Handelsregister des Kantons Schwyz eingetragen.
Die rechtliche Grundlage der Gesellschaft ist der am 22. September 1921 abgeschlossene, vom Verwaltungsrat der N. O.K. am 1. Oktober 1921 und vom Grossen Stadtrat der Stadt Zürich am 8. Oktober 1921 genehmigte
Vertrag zwischen der Aktiengesellschaft Nordostschweizerischer Kraftwerke (N.O.K.)
und
der Stadtgemeinde Zürich (Stadt)
über
den Bau und Betrieb des Kraftwerkes Wäggital.
Für die ausschliesslich aus den beiden Gemeinwesen N.O.K. und Stadt bestehende Gesellschaft, die nicht ein privatwirtschaftlicher Betrieb, sondern gleichfalls ein Gemeinwesen ist wurde aus
... Nun folgt der gesamte Vertrag im vollen Wortlaut
 
 

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Auf Kote 890.6 sitzen an der Luftseite Betonpfeiler von 1 m Ansichtsbreite mit Zwischenräumen von 3 m Breite auf, die mit Rundgewölben abgedeckt sind, deren Scheitel auf Kote 900 liegt. Die Ansichtsfläche dieser Pfeiler und Gewölbe hat bis Kote 901 einen Anzug von 1: 4.  Hinter ihnen ist die Mauerstärke von Kote 597,50 – 900 2 m.  Die beidseitigen Brüstungen von 30 cm Dicke und 1 m Höhe (Oberkant auf Kote 903) sind mit Granitquadern abgedeckt.  12 cm breite Granitrandsteine längs den Brüstungen schützen diese vor Beschädigungen durch Fuhrwerke.  Die 4 m breite Fahrbahn ist mit Asphalt abgedeckt und nach dem Staubecken entwässert.
Die Erosionsschlucht, die unterste Basis des durchweg auf Felsen gegründeten Bauwerkes, verläuft von der Wasserseite nach Norden in einem flachen Bogen, der luftseitig nach Westen abgelenkt ist. Die Sohle der Rinne liegt fast in der ganzen Länge auf Kote 791,50, sodass die grösste Höhe des Bauwerkes bis zur Kote 836 der alten Talsohle 44,50 m und die Gesamthöhe der Staumauer bis zur Fahrbahn der Mauerkrone 902 -791,50 110,50 m beträgt. Bis zur Kote 801 im luftseitigen und 805 im wasserseitigen Teil der Staumauer erweitert sich die unten sehr schmale, vielfach gewundene und von Erosionskesseln mehrfach ausgeweitete Rinne nur wenig, verbreitert sich dann aber rasch nach oben zum Trogtal.  Auf Kote 805 ist die Rinne längs des seeseitigen Mauerfusses 4,50 m, längs des luftseitigen Mauerfusses 7,50 m, auf Kote 810 seeseitig 19 m und luftseitig 27 m breit; auf Kote 810 misst ihre Grundfläche etwa 1375 m².  Auf Kote 836, der Höhe des alten Talbodens, ist die Mauer seeseitig 64 m breit und erreicht mit 3700 m² ihre grösste Grundfläche. Auf Kote 855, der Höhe des normalen tiefsten ~Tasseespiegels, hat die Mauer seeseitig eine Länge von SO m und eine Grundfläche von rund 3000 m², auf Kote 890 eine Länge von rund 140 m und eine Grundfläche von rund 1200 m².  Auf Kote 902, der Höhe der Mauerkrone, beträgt die Breite der Mauer vom Strassenanschluss am Gugelberg bis zu dem auf dem Schrährücken angeordneten Überlauf 165 m.
Das gewaltige Bauwerk durfte des „Schwindens” wegen nicht als einheitliche Masse betoniert werden.  Durch die ganze Mauerstärke hindurch wurden deshalb in Abständen von 32 m fünf Dilatationsfugen angeordnet, deren erste 25 m vom Strassenanschluss am Gugelberg und deren letzte 12 m vom Überfall auf dem Schrährücken weg sich befindet.  Die zweite und dritte dieser Fugen wurde 3,50 m unter dem alten Talboden auf Kote 832,50 angesetzt, die übrigen direkt auf den Felsenauflagern. Die riesige Mauermasse musste sowieso in einzelnen Blöcken betoniert werden, deren Grösse ungefähr den Tagesleistungen entsprach.  Für die Unterteilung waren vor allem die Dilatationsfugen massgebend.  An den zuerst betonierten Blöcken wurden die Ansichtsflächen der Dilatationsfugen geteert und so erreicht, dass der nachher eingebrachte Beton des Nebenblockes sich nicht verbinden konnte.  Die Mauer besteht somit in ihrem obern Teil aus sechs voneinander unabhängigen Baukörpern. Die Dilatationsfugen öffnen und schliessen sich je nach der Temperatur des Betons.  Um die Mauer auch bei den Dilatationsfugen wasserdicht zu gestalten, mussten besondere Vorkehren getroffen werden.  Auf der Wasserseite sind beidseitig der Fugen Schlitze mit eisenarmierten Wandungen ausgespart worden, in welche nachträglich Eisenbeton-Dichtungsstäbe besonderer Form von 70 cm äusserer und 100 cm innerer Breite und von 80 cm Tiefe eingepasst wurden, die, vom Wasserdruck angepresst, die Fuge dichten.  2 m hinter diesen Stäben sind senkrechte Schächte von 1 m Breite und 80 cm Tiefe angeordnet, auf deren innerer Fläche die Fuge durch eine armierte Betonplatte nochmals abgedichtet wird.  Je nach Umständen können sodann die Schächte mit einem innigen Gemisch von Lehm, feinem Kies und Sand ausgefüllt werden, wenn die weitern Beobachtungen dies als wünschenswert erkennen lassen.
Um das Bauwerk im Innern dauernd beobachten, und um jederzeit seine Wasserdichtigkeit prüfen zu können, wurden von Kote 807 bis 820 m der Mitte und oberhalb Kote 820 in den Dilatationsfugen 7,50 m hinter dem seeseitigen Mauerfuss senkrechte Revisionsschächte von 1 m x 1 m Grundfläche angeordnet, die mit Leitern begehbar, bis zur Fahrbahn der Mauerkrone reichen und dort mit Eisenbetonplatten abgedeckt sind. An die Revisionsschächte schliessen sich auf Kote 807, 820, 834, 848, 862, 876 und 890 horizontale gewölbte Revisionsgänge von 1,20 m Breite und 1,80 m Scheitelhöhe an, die in der ganzen Länge der Mauer von Felsanschluss bis Felsanschluss durchgehen.

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Das Revisionssystem ist auf der Höhe des Talbodens auch von der Luftseite her zugänglich. Auf der Luftseite der Mauer ist von Kote 814 bis 836 ein halbrunder Schacht angeordnet worden, in den eine Pumpenanlage eingebaut wird, durch welche allfällige Sickerwasser auf Kote 862 durch die Mauer wieder dem Stausee zugepumpt werden können. Nach den bisherigen Untersuchungen erwies sich die unter hohem Wasserdruck stehende Mauer als völlig dicht, und an den Felsanschlüssen wurden nur ganz minime Sickerverluste beobachtet.
An die Staumauer schliessen sich auf dem Schrährücken drei Öffnungen von je 3,50 m Breite (Sohle auf Kote 897,70) mit zwei je 75 cm breiten Zwischenpfeilern an, über die als Eisenbetonbrücke die linksufrige Seestrasse führt. Die drei Öffnungen sind mit Eisenschützen ausgebaut, über die hinweg der kaum je über Kote 900 ansteigende Stausee sich durch einen kurzen Stollen und über die Felswände des Schrährückens hinunter nach dem alten Aabett im Stockerli entleeren könnte.  Der Überlauf ist für 85 Sekunden-Kubikmeter berechnet.
Dem Bau der Staumauer gingen bauliche Vorarbeiten voraus, die ihre Ausführung ausserordentlich erleichterten. In erster Linie war es notwendig, die Aa derart an der Baustelle vorbeizuführen, dass sie den Bau nicht hinderte. Zu diesem Zweck wurde das Wasser der dem Fusse der Hänge des Gugelberges entlang fliessenden Aa etwa 100 m oberhalb der Seeseite der Staumauer gefasst und mit einen 280,50 m langen Umleitungsstollen durch den Felsfuss des Gugelberges auf den Stockerliboden unterhalb der Baustelle wieder in das alte Aabett geleitet. Der 4 m breite und im Scheitel 4 m hohe Stollen (1 % Gefäll, untere Hälfte mit Beton verkleidet) wurde für eine Wassermenge von 80 Sekunden-Kubikmeter berechnet. Von der Firma Baumann & Stiefenhofer anfangs August 1920 begonnen, war er Ende Februar 1921 vollendet. Im Frühsommer 1924 wurden im Stollen zwei nacheinander angeordnete Drosselklappen von 1,25 m Durchmesser mit vorgebautem wasserdichten Abschlussdeckel als Abschlussorgane eingebaut. Während des Einbaues floss die Aa in einem provisorischen Stollen durch die Staumauer hindurch, der nachher ausbetoniert und ausgemauert wurde. Der Umlaufstollen dient nun als Grundablass für den aussergewöhnlichen Fall, dass der See direkt abgesenkt oder der Restinhalt des Sees unter Kote 850 abgelassen werden sollte. Ein 100 mm weites Rohr ermöglicht, 50 Sekundenliter Wasser zur Dotation der Aa abzulassen (für die Aufbereitungsanlage der Staumauerunternehmung und für Feuerlöschzwecke in Vordertal). Der Einbau der Stollenabschlussorgane erfolgte durch H. Hatt-Haller - Züblin & Cie., deren Lieferung und Montage durch die Kesselschmiede Richterswil und die von Roll'schen Eisenwerke Clus. Nach dem Schliessen der obern Drosselklappe um Mitternacht des 18./19. Juli 1924 begann die Stauung des Sees.
Da in der weit über 30 m tiefen Baugrube der Staumauer der Grundwasser-Andrang zu gross sein konnte, um durch Pumpen bewältigt zu werden, war für die Wasserhaltung der Baugrube eine unter allen Umständen zum Ziele führende Lösung vorzusehen. Durch die Firma Baumann & Stiefenhofer wurde vom April 1920 bis Ende März 1921 von der Aaschlucht her ein 800 m langer Vorflutstollen vorgetrieben (1,80 m breit, 2,20 hoch, Gefäll = 3,75 ‰), der 30 m unter dem Talboden unter den Hängen des Gugelberges nach der Baugrube führt und dort auf Kote 805 an das System der Sondierungsschächte und -stollen anschliesst. Damit war die natürliche Entwässerung der Baugrube bis auf die Tiefe der Kote 805 sichergestellt. Für die noch tiefer liegenden Teile der Baugrube bot nun auch die künstliche Wasserhaltung keine besondern Schwierigkeiten mehr.
Bevor mit dem Aushub der Baugrube für die Staumauer begonnen werden konnte, war noch eine weitere bauliche Vorarbeit nötig, die im Frühling 1922 als erste ihrer Arbeiten von der Staumauerunternehmung H. Hatt-Haller - Züblin & Cie. A. G. ausgeführt wurde. Der vom grossen Auberg herunterkommende Schrähbach musste in seinem Unterlauf kanalisiert und so verlegt werden, dass seine Wasser der Mündung des Umlaufstollens zuflossen. Da es denkbar war, dass dieser sehr starke und plötzliche Hochwasser nicht sofort bewältigen würde, musste sodann zum Schutze der Baugrube vor Hochwasser quer über den Talboden ein provisorischer Abschlussdamm gebaut werden, dessen 100 m lange Krone auf Kote 843 liegt.

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Wenn Ingenieur A. Zwygart die Bauinstallation als den wichtigsten Teil der Bauausführung bezeichnet hat, so trifft das in ganz besonderen Masse für den Bau der Staumauer im Schräh zu. Für den Aushub der Baugrube waren Baueinrichtungen besonderer Art nötig und für den Hertransport der Betonmaterialien, deren Aufbereitung und Einbringen waren Installationen ungewöhnlich grossen Umfanges zu schaffen, deren Wahl, Konstruktion und Grössenbemessung den Erfolg der Arbeitsausführung im höchsten Grade beeinflusste, wie denn überhaupt die erfolgreiche Durchführung grösserer Bauten zum weitaus grössten Teil davon abhängt, dass der Unternehmer in der Art, Anlage und Bemessung der Installationen das Richtige trifft. Für den Aushub der Baugrube wurde anfänglich ein deutscher 2 m³ fassender Löffelbagger und ein kleinerer amerikanischer, auf Raupen montierter Zugseilbagger verwendet, der sich aber wenig bewährte. Der Löffelbagger arbeitete bis auf eine Tiefe von 20 m vorteilhaft und erzielte im zweischichtigen Betrieb monatliche Leistungen von 17,000 m³. Auf dieser Tiefe war das Arbeitsfeld mit 80 m Länge und 15 m Breite so eng, dass die Leistung erheblich geringer wurde. Als dann die Talwände nur noch 10 m Abstand hatten, musste der Bagger demontiert werden. Das gebaggerte Material wurde in besonders konstruierte Wagen von 5 m³ Inhalt geladen, für deren Abtransport aus der Baugrube zwei Schrägaufzüge dienten. Für den Bau der Staumauer war angenommen worden, dass das Aushubmaterial der Baugrube zum grössten Teil für die Aufbereitung der Betonmaterialien verwendet werden könne. Den weitern Bedarf an diesen wollten die Unternehmer durch Baggerung aus dem Schuttkegel des Schlierenbaches gewinnen, von wo es mittels Rollbahn nach der Aufbereitungsanlage im Stockerliboden verbracht werden sollte, die auch der Aufarbeitung des Aushubmaterials der Baugrube diente. In der Folge wurden völlig andere Dispositionen notwendig. Das Aushubmaterial der Baugrube konnte nur zum kleinem Teil verwendet werden, insbesondere deshalb, weil eine auf Kote 824 bis 820 liegende, die ganze Baugrube durchziehende schlammige Lehmschicht den Aushub zum grössern Teil unbrauchbar machte. Die Ablagerung dieser unverwendbaren Aushubmassen an den Gugelberghängen überdeckte einen Teil des Stockerlibodens und verkleinerte damit dessen Lagerfläche. So mussten an Stelle der Ausbeutung des Schlierenbachschuttkegels die erforderlichen Betonmaterialien in der Hauptsache aus den Hängen des Grossen Auberges, etwa 600 m unterhalb der Baustelle, gewonnen werden. Das dort in den Schutthängen gebaggerte, zum kleinem  Teil auch gesprengte Material wurde auf einer Dienstbahn zu der unterhalb der Baugrube am Hang des Gugelberges angeordneten Aufbereitungsanlage geführt, wo es gewaschen, zerkleinert und sortiert wurde. Die Dienstbahn überquerte den Stockerliboden auf einem 150 m langen und 20 m hohen Rundholz-Viadukt. Von der Aufbereitungsanlage aus gelangten die sortierten Sand- und Kiesmaterialien durch eine Seilbahn von 60 % Neigung, die auch den Transport des Zementes übernahm, nach den auf dem Schrährücken angeordneten Silos mit einem Fassungsvermögen von 1000 Tonnen Zement und 2000 m³ Sand und Kies. Eine zweite kleinere Aufbereitungsanlage wurde auf dem Schrährücken selbst gebaut. Sie diente vor allem der Bereitung von Sand. Das Material für sie wurde in unmittelbarer Nähe durch Sprengen gewonnen. Von den  Silos gelangten die Materialien über Transportbänder zu vier Freifall-Betonmischmaschinen von je 800 Liter Inhalt. Von den Mischern aus rutschte die flüssige Masse zu amerikanischen Betonrinnen oder aber zum Füllkasten einer Kabelkrananlage, aus denen sie zu den Verwendungsstellen in den einzelnen Baublöcken der Staumauer gelangte. 1923, da die untern Partien der Staumauer zu betonieren waren, konnte die Betonmischung aus den Mischern direkt in die beiden 30° geneigten amerikanischen Rinnen rutschen, deren Gelenke die Zuführung zu jeder Stelle der Mauer ermöglichten. Im Winter 1923/24 mussten die Rinnen an hohe Türme aufgehängt werden, damit sie auch für die obern Mauerpartien verwendet werden konnten. Aus den Mischern fiel die Betonmischung zunächst in Füllkasten, die sich, mit grosser Geschwindigkeit in den Türmen gehoben, oben in die Rinnen ausleerten. Die Bleichertsche Krananlage, die insbesondere den wasserseitigen Teil der Staumauer bediente, arbeitete sehr vorteilhaft, war es doch möglich, mit ihr pro Arbeitsstunde gegen 50 m³ Betonmischung einzubringen. Sie besteht aus einem Doppelpaar von Drahtseilen, die auf der Gugelbergseite an einem festen Gerüst, auf dem Schrährücken an einem wundervoll konstruierten beweg-

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lichen Holzturm montiert sind, der, auf Schienen ruhend, von Süd nach Nord um etwa 15 m verschoben werden kann und damit das Bestreichungsfelder Kranbahn vergrössert. Am untern Drahtseilpaar hängt ein beliebig verstellbarer Fülltrichter mit beweglicher Hängerinne, am obern Drahtseilpaar ein beweglicher Füllkasten von 3 m³ Inhalt, der bei den Betonmischern mittelst einer Rinne gefüllt, dann hochgezogen, über den Fülltrichter verbracht und niedergelassen seinen Inhalt in den Fülltrichter entleert, aus dem die Betonmischung durch die angehängte Rinne der Verwendungsstelle zufliesst. Die oberste Mauerkrone wurde mittelst eines besonders konstruierten breiten Rollbahnwagens betoniert.
Der Aushub der Baugrube wurde insbesondere dadurch erschwert, dass über den beidseitigen Felswänden eine Lehmschicht lagerte, die zwischen Kote 824 und 820 sich eben durch die ganze Baugrube fortsetzte. Dieser Lehm, der neben zahlreichen Felsblöcken in der Baugrube, die gesprengt werden mussten, die Baggerung schwierig gestaltete, war aus dem Transportwagen kaum zu entleeren, geriet dann aber an den Ablagerungshalden in Bewegung. Die Baugrube erhielt auf der Höhe des Talbodens eine Länge von etwa 135 in, da oberhalb und unterhalb der 75 m dicken Staumauer Böschungen im Gefäll von 4: 5 mit Zwischenbermen angeordnet werden mussten. Anfangs April 1923 hatten die Ende März 1922 begonnenen und während des Winters 1922/23 nur wenig unterbrochenen Baggerungen die Baugrube bis zur Kote 808, also rund 28 m unter die alte Talsohle, ausgehoben. Für den weitern Aushub in der eng gewordenen Schlucht konnte z. T. noch der Zugseilbagger verwendet werden, mehr und mehr aber nur noch Handarbeit.
Die Verzögerung der bisherigen Aushubarbeiten, die Gewissheit, dass das Ausräumen der Erosionsschlucht die Arbeit langer Wochen erfordere, die Notwendigkeit, die tiefe gewaltige Baugrube zu sichern und das Begehren, möglichst bald mit den Betonierungsarbeiten beginnen zu können, führten im Frühling 1923 Bauleitung und Unternehmung zur Ausarbeitung einer besondern Baumethode für die Fundation der Mauer. Zur Sicherung der Baugrube wurde auf der Seeseite ein vier Meter breiter Schlitz bis zur Kote 807 ausgeschachtet und in ihm eine von Felswand zu Felswand reichende Herdmauer von Kote 807 bis Kote 816 betoniert. In analoger Weise wurde am luftseitigen Ende der Mauer eine von Kote 805,30 bis Kote 811,30 reichende 6 m dicke Herdmauer betoniert. Im Schutze dieser Herdmauern konnten nun 4 x 4 m messende Förderschächte bis auf die Sohle der Erosionsrinne abgeteuft und im untern Teil auf die volle Grundfläche von 4 x 4 m ausgesprengt werden. Daraufhin wurde die Baugrube in den obern zwei Dritteln der Staumauerdicke auf eine Gesamtlänge von etwa 50 m im Mittel auf Kote 805,25 ausgehoben. Auf dieser Kote konnte die Baugrube dank des Vorflutstollens noch natürlich entwässert werden. Nachdem die Terrainoberfläche mit Dachpappe abgedeckt war, konnte am 9. Mai 1923 mit dem Betonieren der beiden obern Baublöcke begonnen werden, die zunächst bis Kote 811,50 hochgeführt wurden. Im untern Drittel wurde die hier breitere Schlucht bis auf Kote 801 ausgeräumt, nachdem eine Pumpe für die Wasserhaltung unter Kote 805 eingebaut worden war. Am 16. Juli 1923 konnte auch hier mit dem Betonieren begonnen werden.
Nun war der Weg frei für das Hochführen der immer gewaltiger anwachsenden Betonmassen der Staumauer. Nach genügender Erhärtung der die Schlucht überbrückenden Betonmasse konnte von den beiden Förderschächten aus nach bergmännischen Methoden mit dem Ausräumen der engen Erosionschlucht begonnen werden. Das lehmartige, mit Steinen und Blöcken gemengte Material war kaum zu lösen. Nach völliger Ausräumung und gründlichem Waschen der fast polierten Felswände wurden die beidseitigen Herdmauern unterfangen, die Erosionsrinne mittels senkrechter Schächte, die in den überlagernden Baublöcken ausgespart worden waren, bis 1,50 in unter die Untersicht des obern Betons ausgegossen und dann die noch verbliebenen Hohlräume sorgfältig ausgemauert und mit Zement injiziert. Bis Ende des Jahres 1923 wurden etwa 100,000 m³ der Staumauer betoniert und damit im Mittel die Höhe von Kote 844 erreicht. Am 3. März 1924 konnte nach langer Winterkälte wieder mit dem Betonieren begonnen werden. Die zweckmässige Installation und eine glänzende Organisation der Arbeit liess Tagesleistungen bis zu 1632 m³ und eine maximale Monatsleistung von 29,943 m³ erreichen und ermöglichte es in der Folge, das gewaltige Bauwerk bis zum Abend des

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30. Oktober 1924 im wesentlichen zu vollenden, zehn Monate vor der vertraglichen Vollendungsfrist, die erfahrene Ingenieure vor Beginn der Arbeiten als knapp bezeichnet hatten.
Alle nicht völlig festen Schichten der beiden Felsanschlüsse wurden entfernt und die Mauer überdies wasserseitig noch in 6 m Breite und 3 m Tiefe in die Felsen beider Talseiten verzahnt. Die Gesamtfläche der Felsanschlusswände wurde in regelmässigen Abständen durch Bohrlöcher mit Zement injiziert und vor dem Aufbringen des Betons mit Zementmilch bespritzt, um so allfällig vorhandene Klüftchen im Gestein zu füllen und den Beton dicht anzuschliessen. Bei der Betonzubereitung wurden die Erfahrungen der amerikanischen Ingenieure in der Anwendung des Gussbetons in vollem Umfange zu Nutzen gezogen. Durch wissenschaftliche Feststellung der geeignetsten Mischung der verschiedenen Korngrössen von Sand und Kies, der Beimischung von Zement und des Wasserzusatzes, durch automatische Messapparate und durch genaue Überwachung der Betonierungsvorgänge trachtete die Bauleitung, eine gute Qualität des Betons zu erreichen. Aus regelmässigen Proben ergab sich grosse Wasserdichtigkeit, reichliche Druckfestigkeit und ein mittleres Gewicht des Betons von 2420 kg pro m³. Das Mehrgewicht des Betons gegenüber der Annahme von 2300 kg, auf der die statischen Berechnungen erfolgten, erhöht die Sicherheit des Bauwerkes erheblich. Im Frühsommer 1925 werden noch einige Nebenarbeiten auszuführen sein und dann ist ein Bauwerk vollendet, das der schweizerischen Ingenieurkunst, insbesondere auch den Unternehmerfirmen H. Hatt-Haller und Ed. Züblin & Cie. A.-G. und ihren leitenden Ingenieuren Mrof, Dr. Ritter, Nipkoff und Siegrist, aber auch den Hunderten von tüchtigen Arbeitern, die an ihm mit Treue und Hingabe gearbeitet haben, zur Ehre gereicht. Die Hauptdaten der Bauausführung sind: Gesamtaushub 153,960 m³, wovon 20,330 m³ Felsabtrag; Gesamtkubatur des Betons 236,500 m³.

c. Wasserfassung, Druckstollen und Wasserschloss.

Das Wasser des Stausees wird etwa 800 m östlich der Staumauer am Fusse des Gugelberghanges etwas über dem dort auf Kote 844 liegenden Talboden gefasst. Die Sohle der Wasserfassung liegt auf Kote 845. Von hier weg führt der Druckstollen etwa 1000 m weit in ungefähr nördlicher Richtung unter dem Gugelberg hindurch, biegt dann ab, unterfährt in nord-nordwestlicher Richtung die Hänge östlich von Vordertal, biegt bei km 3,582 nochmals ab und führt mit einer Gesamtlänge von 3677 m in ungefähr west-nordwestlicher Richtung zu dem nördlich vom Spitzberg liegenden Apparatenhaus oberhalb Rempen. Von der Wasserfassung aus durchfährt der Stollen auf 840 m Länge Kalkstein, auf 1810 m Länge Flysch-Schiefer und auf 1025 m Länge Mergel und Sandstein der Molasse. Der Stollen ist beim Vollbetrieb der Anlage für eine normale Wasserführung von 30 Sekundenkubikmeter derart nach dem Prinzip der grössten Wirtschaftlichkeit dimensioniert worden, dass man den Stollenquerschnitt ermittelte, bei dem die Summe der Stollenkosten und der Energieverluste infolge Stollenreibung am geringsten war. Der Querschnitt ist kreisrund mit einem Durchmesser von 3,60 m; das Gefälle beträgt 3 ‰. Der Stollen ist auf der ganzen Strecke mit Beton verkleidet, wobei durch Verwendung eiserner Schalungen eine so glatte Innenfläche erzielt wurde, dass ein Verputz unnötig war. Die Betonstärke wechselt je nach der Beschaffenheit des Gebirges zwischen 20 und 50 cm.
Das Wasser tritt in einem Eisenbetonbauwerk, dessen Oberfläche, dem Hang entsprechend, etwa 25 % geneigt ist, durch zwei übereinanderliegende Öffnungen von 4 m Breite und (im Hang gemessen) je 4,50 m Länge ein, die durch eine im Hang 1 m starke Betonrippe getrennt sind. Die Umfassungen enthalten einen Granitrahmen mit geschliffener Oberfläche, auf welchem während der Wasserentnahme ein Feinrechen mit 3 cm Stabdistanz liegt. Von der Oberfläche des Einlaufwerkes geht ein auf zwei Längs-Betonrippen (die durch Querrippen verbunden sind) montiertes Bahngeleise von 4,90 m Spurweite dem Hang entlang aufwärts, unter der rechtsufrigen Seestrasse durch, zu einer Windwerkskammer, die in der Höhe der Seestrasse in den Felsenhang eingesprengt wurde. Diese Kammer, deren Front etwa 14 m hinter der Seestrasse liegt, ist ein grosses flaches Gewölbe, dessen Innenraum, 15,50 m von der Seestrasse beginnend, 32,35 m lang und 13,45 m breit und im Scheitel 4,50 m hoch ist; die Sohle liegt auf Kote 904. In der Kammer ist eine Seilwinde

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montiert, mit welcher der Feinrechen hochgezogen und eine in der Kammer nebenan liegende eiserne Abschlußschütze mit Entlastungsschieber mittels einer Schiebebühne auf das Hanggeleise verschoben und auf diesem zum Wassereinlauf verbracht werden kann, wo sie dank ihrer Gummidichtung dicht auf den Granitrahmen der Einlauföffnungen aufliegt und jeden Wassereintritt verwehrt. Die fein durchdachte Konstruktion dieser Abschlusseinrichtungen rührt von Ingenieur J. SCHENKER, dem leider kürzlich verstorbenen technischen Inspektor der Nordostschweizerischen Kraftwerke, her, dessen letzte Arbeit sie ist. Vom vordern Teil dieser Windwerkskammer geht ein runder senkrechter Schacht von 4,50 m Durchmesser nach dem Stollen hinunter, wo in einer Ausweitung des Stollens, etwa 154,50 m vom Fusse des Einlaufwerkes weg, eine durch Drucköl zu betätigende Drosselklappe von 3,20 m Durchmesser mit zwei Eisenrohren montiert ist, die die Verbindung mit den beiden Anschlüssen des Betonstollens herstellen. Die Drosselklappe stellt den zweiten, leicht zu betätigenden Abschluss vor, durch den der Eintritt des Wassers in den Stollen geregelt werden kann und normalerweise verhindert wird, wenn der Betrieb eingestellt werden soll.
Die mechanischen Einrichtungen für den Stollenabschluss: Geleise, Schiebebühne, Abschlußschütze und Feinrechen wurden von der Giesserei Bern, die Drosselklappe von den Eisenwerken Clus und die Anschlussröhren von der Kesselschmiede Richterswil geliefert. Die von Rüegger & Cie. in Basel gelieferte Seilwinde wurde von der Staumauerunternehmung übernommen, die sie für den Schrägaufzug der Baugrube verwendet hatte, war aber noch entsprechend umzubauen.
Der obere Teil des Stollens wurde im Spätsommer 1924 unter hohem Druck mit Wasser abgepresst. Die Untersuchungen zeigten so günstige Verhältnisse, dass, abgesehen von einem 40 m langen Stollenstück bei der Einmündung des Fensters Bächweid, das mit einem 8 cm dicken Gunnitmantel (Rundeisenarmierung, mittels Zementkanone mit Zementmörtel bespritzt, der dann abgeglättet wird) armiert wurde, von der Wasserfassung bis zu km 3,280 auf jede innere Verstärkung der Stollenbetonierung verzichtet werden konnte. Für den untersten Teil des Stollens, der mit wenig Überdeckung in schlechter Molasse liegt, erschienen besondere Vorsichtsmassnahmen wünschenswert. Von km 3,280 bis 3,582 erhielt der Stollen einen inneren Gunnitmantel von 8 cm Stärke, der, mit 880 kg Eisen pro m1 Stollen armiert, den innern Wasserdruck aufnehmen kann. (An Ort und Stelle elektrisch geschweisste Rundeisenringe mit Längsarmierung.) Auf weitere 83 in wird das Wasser durch ein Eisenrohr geleitet, das zunächst auf 27 m einbetoniert, nachher in einem 5 m weiten Stollen offen montiert ist und am Stollenende beim Eintritt in das Apparatenhaus in einem eisernen „Hosenrohr” in die beiden Rohrleitungen sich verzweigt. Bei km 3,538 zweigt von dem hier besonders stark konstruierten und eisenarmierten Stollen in einem Bogen nach oben rechtwinklig zur Druckstollenrichtung ein 3,80 m weiter Seitenstollen ab, der 1 % ansteigend in 125 in Distanz mit einem Bogen in einen 5 m weiten senkrechten Schacht übergeht. Der Schacht führt zu einer Terrasse, deren Niveau auf Kote 900, der Höhe des höchsten Wasserspiegels des Stausees, liegt. Auf dem Schacht sitzt auf Kote 897 eine zylindrische Eisenbetonkonstruktion im Durchmesser von 21,30 m auf, deren Boden auf Kote 900 ansteigt und die von Kote 906,40 an mit einer Kuppel abgedeckt ist. Im Innenraum steigt das 5 m weite Schachtrohr noch bis Kote 905 auf. Seitenstollen und Schacht sind mit einem 10 cm starken Gunnitmantel armiert. Der Seitenstollen ist ein „Reservoirstollen”, dessen Wasserinhalt mithelfen soll, das rasche Anlaufenlassen der Turbinen zu erleichtern. Der senkrechte Schacht und der Kuppelbau über ihm stellen das „Wasserschloss” dar, das vor allem die Aufgabe hat, zu verhindern, dass beim raschen Abstellen der Turbinen die plötzlich zurückgehaltenen Wassersäulen der Druckleitungen schädliche Stösse auf den Druckstollen ausüben. Der Reservoirstollen ist berechnet für das Anlassen aller vier Rempenturbinen in der Zeit von zwei Minuten bei tiefstem Seestand, das Wasserschloss für deren plötzliches Abstellen bei höchstem Seestande.
Alle Tiefbauarbeiten für Wasserfassung, Druckstollen und Wasserschloss sind von der Firma Baumann & Stiefenhofer in Wädenswil ausgeführt worden, deren eine Chef Stiefenhofer, ein hervorragender Praktiker, während des Baues gestorben ist. Der Stollenbau wurde am 1. November 1922 durch den Vortrieb eines „Fensters” in der Bächweid oberhalb Vordertal begonnen, das un-

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gefähr zur Mitte des Druckstollens führt. Bei der Wasserfassung begann der Stollenvortrieb am 6. November 1922, beim Wasserschloss am 16. Dezember 1922. Am 27. September 1923 wurde der von der Wasserfassung und vom „Fenster” Bächweid vorgetriebene obere Teil des Stollens durchschlagen; am 26. Februar 1924 erfolgte der Durchschlag der untern Strecke. Die obere Stollenstrecke wurde vom 11. Oktober 1923 bis zum 8. April 1924 ausbetoniert, die untere vom 20. Juli 1923 bis zum 30. April 1924. Die Vollendung aller Arbeiten erfolgte Ende November 1924. Die Lieferung und Montage der Stollenrohre und des „Hosenrohres” wurde den Firmen Gebr. Sulzer in Winterthur und Escher-Wyss & Cie. in Zürich übertragen; die Montage war anfangs Dezember 1924 vollendet.
 


d. Apparatenhaus und Druckleitung.

An das Ende des Stollens schliesst, auf gewaltigen Flügelmauern aufgebaut, ein einfacher Betonbau von 14 m Länge und 13,70 m Breite an, dessen Boden auf Kote 833,20 liegt: das Apparatenhaus. Die Vorderfront des Hauses ruht auf dem 4 in dicken, tief auf Felsen fundierten Betonklotz des Fixpunktes 1 der Druckleitungen, über welchem sich auf Kote 837,30 der Portaleingang befindet. Das Haus ist mit einem eisernen Satteldach abgedeckt, das auf Kote 843,50 aufruht. Im Apparatenhaus ist in die es durchziehenden beiden Druckleitungen als automatisches Abschlussorgan je eine durch Drucköl betätigte Drosselklappe von 2,40 m Durchmesser mit all den dazu gehörenden Apparaturen eingebaut. Die Montage dieser z. T. sehr schweren Maschinenteile erfolgte vermittelst eines die ganze Länge des Apparatenhauses bedienenden Krans von 12 Tonnen Tragkraft, der von Bauhofer - Ineichen in Olten geliefert wurde.  Die Abschlussorgane im Gesamtgewicht von über 100 Tonnen wurden vom Eisenwerk Clus geliefert.
Die beiden Druckleitungen, die vom Apparatenhaus im Gefälle von 29,5  - 40° in west-nord-westlicher Richtung zum Maschinenhaus Rempen hinunterführen, sind mit einem Axabstand von 3,213 in offen verlegt. Die Hänge, in welchen sie liegen, neigen zu Rutschungen, und der gute Fels steht fast durchweg erst in grosser Tiefe an. Das schwierige Gelände veranlasste sehr eingehende Untersuchungen über den rationellsten Unterbau. Als wirtschaftlichste Lösung ergab sich die Schaffung von Einzel-Stützpunkten in Abständen von 15  22,50 m, die als auf guten Fels fundierte Betonpfeiler die Auflager, für die zwischen ihnen freiliegenden Rohre bilden. Unter Anpassung an das Gelände, dessen Steilhänge unterhalb des Apparatenhauses und oberhalb des Maschinenhauses Rempen durch eine flacher liegende Mittelpartie unterbrochen werden, wurde die Druckleitung in drei Zonen unterteilt, die von gewaltigen Betonpfeilern, den Fixpunkten II und III, abgegrenzt werden. Der vierte direkt unterhalb der Talstrasse im Rempen liegende Fixpunkt IV sichert den Gefällsübergang der Druckleitungen aus dem Steilhang oberhalb der Strasse zu ihren flachliegenden Endstücken zwischen Strasse und Maschinenhaus. Von Fixpunkt 1 bis II konnten die 8 Zwischenstützpunkte leicht fundiert werden, ebenso die 5 Zwischenstützpunkte von Fixpunkt III bis 1V. Dagegen erforderten die 8 Zwischenstützpunkte im flachen Gelände von Fixpunkt II bis III fast durchweg sehr tiefe Fundationen. In den beiden Steilhängen zwischen den Fixpunkten 1 bis II und III bis IV ist unter den Rohrleitungen in der ganzen Länge eine 6,30 in breite Betonschale angeordnet worden, die von Seitenmauern eingefasst ist. Der Untergrund wurde durch eine besondere Entwässerungsanlage mit einem Sammelstrang seitlich der Druckleitung gesichert. Der Unterbau erforderte insgesamt 21,000 in3 Erd- und Felsaushub. Die Kubatur des Betons aller Fix- und Stützpunkte beträgt 9,700 m³.  Die Unterbauarbeiten oberhalb der Talstrasse im Rempen wurden von der Unternehmung Ingenieur Dr. G. Lüscher in Aarau in der Zeit vom 23. Januar bis Ende November 1924 ausgeführt.
Die lichte Weite der Druckleitungen nimmt von oben nach unten ab; sie beträgt beim Apparatenhaus 2,40 m, beim Maschinenhaus 2,05 m. Vom Maschinenhaus (Stärke der Wandungen 34 mm) bis zum Fixpunkt II bestehen die Druckleitungen aus geschweissten Rohren mit Nietmuffenverbindung der Mannesmannwerke in Huckingen am Rhein (Wandstärke bei Fixpunkt II   21 mm). In der obersten Strecke sind genietete Röhren (21 mm Wandstärke bei Fixpunkt II und 15 mm beim

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Apparatenhaus) verwendet worden, welche die Firmen Gebr. Sulzer, Escher-Wyss & Cie. und Wartmann-Vallette in Brugg lieferten. Bei jedem Fixpunkt sind Expansionen angeordnet. Die Röhren ruhen auf Bandagen aus 24 cm starken [-Eisen mit auf Rollen beweglichen Auflagern auf den Betonstützpunkten. Für die von Gebr. Sulzer ausgeführte Montage der gesamten Leitung wurde neben der Druckleitung eine besondere Seilbahn gebaut, deren Einrichtung das Eisen- und Stahlwerk Oehler in Aarau lieferte. Mit der Montage wurde am 23. Mai 1924 begonnen; die eine Leitung wird anfangs, die andere Ende Dezember vollendet. Das Gesamtgewicht der Druckleitung beträgt rund 1970 Tonnen.

e. Das Maschinenhaus Rempen.

Am nördlichen Ende des Talbodens von Vordertal stürzt die Aa in tiefer Schlucht um den Fuss des Spitzberges, wendet sich kurze Zeit nach Osten, umfliesst bei Rempen, etwa 600 in oberhalb der Einmündung des Trebsenbaches, ihres grössten rechtsufrigen Zuflusses, eine scharfe Felsrippe ihres linken Ufers, um nun etwa 3 km weit in ungefähr nördlicher Richtung die Molasseschichten zu durchbrechen. Dann wendet sie sich wieder östlich, tritt nach einem weitern km ihres Laufes in den weiten Talboden der March hinaus und erreicht in nordwestlicher Richtung den obern Zürichsee. Stark ausgeprägte Felsrippen oberhalb der Einmündung des Trebsenbaches zeigten, dass dort die Aa durch einen Staudamm gesperrt werden könne; die weite Rempenmulde der linksufrigen scharfen Felsrippe gegenüber erschien geeignet, einen grossen Zentralenbau zu errichten, und die übrigen Geländeverhältuisse wiesen auf die Möglichkeit hin, zwischen Staudamm und Zentrale ein Staubecken anzulegen. Zum Schutze der Zentrale vor Geschiebeablagerungen war es notwendig, oberhalb der Felsrippe die Aa durch einen Damm zu sperren und ihr Wasser durch einen etwa 40 in langen Stollen so durch die Felsrippe hindurchzuleiten, dass die Stosskraft der Aa bei Hochwasser der Zentrale ungefährlich wurde, vielmehr dazu dienen konnte, Geschiebeansammlungen im Staubecken durch die Grundablässe des Staudammes zu jagen.
Das Maschinen- und Schalthaus Rempen tritt inmitten der von der Talstrasse in weitem Bogen umzogenen Rempenmulde als ein einfacher gevierter Baublock von 53,80 in Länge, 26,38 in Breite und 15,90 in Dachgesimshöhe mit ziegelbedecktem Walmdach über einer grossen Terrasse in Erscheinung, die auf Kote 647,50 liegt. Es ist mit seiner Längsrichtung den Druckleitungen parallel angeordnet, die von seiner Südwestseite her in die Zentrale eingeführt werden. Die südwestliche Hälfte des Gebäudes enthält in ihrer ganzen Länge den 12,84 m breiten und 15,48 m hohen Maschinensaal, dessen Boden auf Kote 647,50 liegt. Sein bergseitiger Teil, der von Nordosten her durch eine breite Einfahrt zugänglich ist, dient als Montageraum. Daran anschliessend sind längs der südwestlichen Aussenfront in Abständen von 8,80 m von Axe zu Axe die vier Generatoren und längs der innern Längsfront des Saales je in der Mitte der Generatoren mit gleichen Zwischenabständen die Motoren der vier Pumpen angeordnet, die unter ihnen eingebaut werden, um die Sommerzuflüsse der untern Aa und des Trebsenbaches in den Stausee hinauf zu pressen. Hinter diesen Motoren liegen, den Generatoren direkt gegenüber, die Kammern der Transformatoren, in welchen die in den Generatoren erzeugte Energie von der Maschinenspannung zu der Hochspannung auftransformiert wird, in welcher die Energie durch Fernleitungen nach den grossen Schaltanlagen der beiden Partner in Siebnen geleitet werden soll. Hinter diesen Kammern längs der nordöstlichen Front und darüber in zwei weitern Geschossen ist die Schaltanlage Rempen untergebracht. In 11 m Höhe auf Kote 658,50 laufen die Kranbahnen des die ganze Länge des Maschinensaales bestreichenden Maschinenkranes von 65 Tonnen Tragkraft, der die Montage der Maschinen ermöglicht; er ist ein Werk der Maschinenfabrik Oerlikon.
Unter dem äusserlich in Erscheinung tretenden Maschinenhaus besteht als Unterbau des Maschinensaales und südwestlich über diesen hinausreichend ein auf Fels gegründetes und in seinen untersten Räumen bis Kote 633,20, also 14,30 m unter die Terrassenanlage reichendes gewaltiges Eisenbetonbauwerk, das nur auf der nordwestlichen Seitenfront gegen das Aabett zu sichtbar ist. In seinem untersten Teil enthält es den 4,25 m breiten und von Kote 633,20 bis Kote 638,40

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reichenden Pumpen-Unterwasserkanal, dessen Betonbett noch 25 m weit gegen das Aabett hinaus angelegt ist; in ihm sollen die in den Stausee zu fördernden Wassermassen durch die Pumpen angesaugt werden, die über dem Kanal angeordnet sind. Unterhalb den vier Generatoren sind von Kote 640,50 bis 646,80 die Kammern der gewaltigen Turbinen angeordnet, unter den Turbinen und ausserhalb der Südwestfront des Gebäudes in 11,05 m Gesamtbreite der Turbinen-Unterwasserkanal, dessen Sohle auf Kote 636 liegt. Auch dieser, durch eine 75 cm starke Zwischenmauer in zwei Kanäle von je 5,15 m Breite getrennt, ist noch 25 m über die Nordwestfront des Gebäudes hinaus als Betonbauwerk verlängert.
Der Unterbau erforderte 14,460 m³ Erd- und 3020 m³ Felsabhub und 9920 m³ Betonmauerwerk mit Eiseneinlagen im Gewichte von 550,000 kg. Der Oberbau ist als ein mit Kalksandstein ummauerter Eisenhochbau konstruiert, der über 437,000 kg Eisen und 1000 m³ Mauerwerk erforderte.  Die gesamten Erd- und Maurerarbeiten wurden von Simonett & Cie. in Zürich, der Eisenhochbau von Löhle & Kern A.-G. in Kloten, die Zimmerarbeiten des Daches von W. Stäubli in Zürich ausgeführt.  Die ausserordentlich kurzen Bauzeiten, insbesondere für Unterbau und Eisenhochbau, ein Beweis hervorragender Umsicht und Organisationskunst der Unternehmer, betragen:
 Rohaushub = 6. August bis 31. Dezember 1923
 Unterbau = 16. November 1923 bis 30. Juni 1924
 Eisenhochbau = 1. Juni bis 31. Juli 1924
 Ummauerung = 1. Juni bis 31. August 1924.

Die Ausgestaltung der Façaden ist das Werk der Architekten Müller & Freitag in Thalwil. Die Farbtöne der Innen- und Aussenanstriche wurden durch Maler Paul Bodmer in Zürich angegeben.
Die vier Turbinen im Rempen sind wie im Maschinenhaus Siebnen das Werk der A.-G. Maschinenfabriken von Escher-Wyss & Cie. in Zürich.  Es sind Francis-Spiralturbinen mit vertikaler Welle, unmittelbar gekuppelt mit einem darüber angeordneten Drehstromgenerator von normal 16,500 kVA, 50 Perioden.  Die Turbinen sind für folgende Daten berechnet:
Minimum
Mittel
Höchststau
Nettogefälle =
203
230
260
Meter
Wassermenge =
6,850
7,300
7,750
Sekundenliter
Leistung =
15,400
19,000
22,500
P.S. 
Normale Drehzahl =
500
500
 500
Touren pro Minute.
Beim Höchststand des Innertaler Stausees leistet jede dieser Turbinen mit ihrem verhältnismässig kleinen Bronze-Laufrad (180 cm Durchmesser, 7635 kg Gewicht) nahezu soviel als alle acht Turbinen des Albulawerkes (8 x 3000 = 24,000 P.S.) zusammen.  Die beiden Druckleitungen, die von der Talstrasse weg verdeckt angeordnet sind, verteilen sich hinter dem Maschinenhaus in gewaltigen Stahlgußstücken, die Krupp in Essen lieferte, in je zwei Anschlußstücke, die, von Kugelschiebern unterbrochen, zu den vier Turbinen führen. Weitere Abzweigungen stellen die Verbindung mit den Pumpen her. Die dein Schalthaus nähere Druckleitung dient den beiden obern, bergwärts gelegenen Turbinen und Pumpen, die andere Druckleitung den beiden untern Turbinen und Pumpen.
Die vier von Brown, Boveri & Cie. in Baden gelieferten Drehstromgeneratoren, die an der vertikalen Welle unmittelbar mit den Turbinen gekuppelt sind, wurden genau gleich wie die Generatoren der Zentrale Siebnen für die folgenden Daten berechnet:
 
Minimal Normal Maximal
Turbinenleistung bei Vollöffnung P.S.  =
15,400
19,000
22,500
Generatorleistung kVA = -
16,500
19,800
Klemmenspannung Volt = -
8,800
9,700
Stromstärke Ampere = -
1,082
1,300
Leistungsfaktor cos φ =
0,5
0,8
1
Tourenzahl pro Min. =
500
500
500
Frequenz Hertz =
50
50
50
Die Transformatoren des Maschinen- und Schalthauses Rempen arbeiten mit den Transformatoren der Schalthäuser Siebnen der beiden Partner und deren übrige Zentralen parallel auf ein ausge- .....
 
 
 
 
 
  Inhalt:
A. Einleitung 5
 1. Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich 6-11
 2. Die Nordostschweizeriscben Kraftwerke 11-16
B. Vorgeschichte 17-22
1. Das Wetzikoner-Konsortium
2. Die Wäggitalkommission
3. Die Gründung der Aktiengesellschaft Kraftwerk Wäggital
C. Die Grundlagen des Werkes22-36
1. Die Konzession 22-27
2. Die geologischen Untersuchungen 28-31
3. Wasserhaushalt und Energieerzeugung 31-36
  a. Allgemeines
b. Die Zuflussmengen
c. Der Wasserhaushaltsplan
d. Die technisch mögliche Energieerzeugung
e. Die Ausbaugrösse des Werkes
4. Das Projekt 36-41
a. Konzessionsgrundlagen
b. Hauptprojekt und Varianten
c. Baukosten und Gestehungskosten der Energie
D. Die Ausführung des Werkes
1. Allgemeines der Bauausführung41-48
a. Die Bauorganisation
b. Das Bauprogramm
c. Die Werkverträge
d. Die Zufuhr der Baumaterialien
e. Die Energieversorgung der Baustellen
f. Arbeiterschaft und Arbeiterfürsorge
2. Die Arbeit des Ingenieurs 49-51
a. Der Werdegang eines Kraftwerkprojektes
b. Die Vermessungen
c. Bauleiter und Unternehmer
3. Landerwerb, Umsiedlung und Wasserrechte 51-53
a. Landerwerb
b. Die Umsiedlung
c. Die Entschädigung für Wasserrechte
4. Die Beschaffung der Mittel 53-54
E. Die Anlagen des Werkes und ihr Bau
1. Die Anlagen der obern Stufe 54-66
a. Der Stausee und Strassenbauten am See
b. Die Staumauer im Schräh
c. Wasserfassung, Druckstollen und Wasserschloss
d. Apparatenhaus und Druckleitung
e. Das Maschinenhaus Rempen
f. Die Zuleitung des obern Trebsenbaches
2. Die Anlagen der untern Stufe 66-72
a. Das Rempenbecken und die Zuleitung des untern Trebsenbaches
b. Stollen und Wasserschloss
c. Apparatenbaus und Druckleitung
d. Maschinenhaus und Unterwasserkanal
3. Die Schalthäuser der beiden Partner 72-74
4. Die Wohnkolonien Siebnen und Rempen 74
F. Schlussbemerkung 74

 
 

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