|
Inhalt I Einleitung 5 II Vorarbeiten 10 A Vertrag mit Locher & Cie. und Wettbewerb 10 B Konzessionsverhandlungen 12 C Einsprachen 14 D Das Werden des Projektes 17 III Grundlagen des Werkes 19 A. Die Konzession (in vollem Wortlaut) 20 B Geologische Untersuchungen 25 C Wasserhaushalt und Energieerzeugung 27 IV Ausführung des Werkes 32 A Bauorganisation und Grundlagen 32 B Bauprogramm, Bauleitung und Baukommission 36 C Versuchsanstalt für Wasserbau an der ETH 38 D Arbeitsvergebungen40 E Erledigung der Einsprachen41 F Energieversorgung der Baustellen und Bedarf an Baumaterialien48 V Die Anlagen des Werkes und ihr Bau50 A Wehranlage und Maschinenhaus50 B Turbinenauslauf, Reservoirkammer und Unterwasserstollen52 C Anlagen im Unterwasser53 D Zufahrtsstrasse und Wohnhäuser 54 E Uferversicherungen54 F Elektromechanische Anlagen 54 VI Schlussbemerkung 56 |
1. Einleitung.
Knapp 20 Kilometer unterhalb des Ausflusses der Limmat
aus dem Zürichsee und 2 Kilometer oberhalb des Durchbruches der Limmat
durch die Jurafelsen des Ausläufers der Lägern ist in den Jahren
1930-1933 ein neues Werk schweizerischer Ingenieurkunst entstanden, das
«Limmatwerk Wettingen der Stadt Zürich». Nach heutigen
Begriffen, «vor den Toren der Stadt liegend», ist das Limmatwerk
Wettingen das Basiswerk der Elektrizitätsversorgung unseres Gemeinwesens.
Ohne Unterbruch, Sommer und Winter, Tag und Nacht, verarbeiten die drei
Kaplanturbinen des neuen Werkes die ihnen zufliessenden Wasser, und seine
Generatoren wandeln die Kraft der Turbinen in die geheimnisvolle elektrische
Energie um, die in Zürich oben Motoren treibt, Licht spendet und in
hundert Formen Wärme erzeugt.
In nächster Nähe der mittelalterlichen Bauanlagen
des Klosters Wettingen ist ein Werk modernster Technik errichtet worden,
das das Bild des Limmattales wesentlich verändert und, wie gesagt
werden darf, verschönert hat. Ein gewaltiges Bauwerk, Wehr und Maschinenhaus,
sperrt das tief eingeschnittene Limmatbett zwischen seinen hohen Steilufern
bei der obern Eisenbahnbrücke Wettingen ab. Und oberhalb dieser Bauwerke
bildet die Limmat seit dem 2. Mai 1933 bis gegen Dietikon hinauf einen
ruhigen See, in dem die Wasser nur unmerklich fliessen.
Das Limmatwerk Wettingen ist als Werk unseres Gemeinwesens
das neueste Glied in den Energie-Erzeugungsanlagen des Elektrizitätswerkes
der Stadt Zürich. Dieses kommunale Unternehmen, dessen Gründung
1890 erfolgte, hat, insbesondere seit dem Jahre 1917, eine ausserordentliche
Entwicklung erfahren. Es ist weitaus das bedeutsamste der vier Industriellen
Betriebe der Stadt und neben den Nordostschweizerischen Kraftwerken und
den Bernischen Kraftwerken das grösste schweizerische Unternehmen
elektrischer Energieerzeugung und -versorgung. Am 3. August 1892 kam das
Elektrizitätswerk der Stadt Zürich in Betrieb. Es war ein reines
Lichtwerk, dessen Jahresabgabe im ersten vollen Betriebsjahr, 1893, insgesamt
286,634 kWh betrug. Der entscheidende Schritt zur Sicherung der Selbständigkeit
der Elektrizitätsversorgung des Gemeinwesens geschah mit dem Beschluss
der Gemeinde vom 10. Juni 1906, für den Bau des Albulawerkes einen
Kredit von Fr. 10,685,000 zu bewilligen; das Albulawerk übernahm vom
8. April 1910 an die Energieversorgung der Stadt, die nun in voller Freiheit
entwickelt werden konnte. Am 13. Mai 1917 beschloss die Gemeinde den Bau
des Heidseewerkes, das als Winterkraft- und Ergänzungsanlage zum Albulawerk
im Januar 1920 in Betrieb genommen wurde. Von ganz besonderer Bedeutung
war dann der Beschluss der Gemeinde, sich mit Fr. 20,000,000 als der Hälfte
des Grundkapitals an der Aktiengesellschaft Kraftwerk Wäggital zu
beteiligen. In der unbedingten Gewissheit, die wirtschaftliche Zukunft
des Gemeinwesens erfordere dies gebieterisch, traten die leitenden Männer
der Stadtverwaltung trotz der damaligen schweren finanziellen Sorgen der
Stadt mit grösster Entschiedenheit dafür ein, gemeinsam mit den
Nordostschweizerischen Kraftwerken die gewaltige Anlage des Wäggitalwerkes
zu bauen, dessen Kosten damals auf 94 Millionen Franken veranschlagt waren.
Nach langen Vorberatungen einer 15gliedrigen Kommission stimmte der Grosse
Stadtrat am 8. Oktober 1921 der Vorlage einmütig zu, und in der Gemeindeabstimmung
vom 20. November 1921 entschieden sich
6
die Stimmberechtigten mit 20,374 Ja gegen 3476 Nein für
die Beteiligung der Stadt am Wäggitalwerk. Unmittelbar nach dieser Abstimmung
begann die Wäggitalgesellschaft mit der Durchführung des gewaltigen
Werkes. Am 3. April 1924 war die erste, am 20. Mai 1924 die zweite Maschinengruppe
der Zentrale Siebnen zur Durchführung des Probebetriebes bereit. Am
19. Juli 1924 wurde mit dem Aufstau der Aa im grossen Stausee Innertal
begonnen, und mit der Inbetriebnahme der ersten Maschinengruppe Rempen
am 18. Dezember 1924 begann die Ausnützung der im Stausee Innertal
angesammelten Wassermenge. Ende 1925 war das Werk im wesentlichen vollendet.
Vom 1. Oktober 1926 an trugen die beiden Partner die vollen Jahreskosten
und gegen Bezahlung der Hälfte der Jahreskosten steht seither dem
Elektrizitätswerk der Stadt Zürich die Hälfte der Maschinenleistung,
der erzeugbaren Energie und des Stauraumes des Werkes zur Verfügung.
Mit der Hälfte des Wäggitalwerkes verfügte
das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich nun über die nachstehende
eigene Energieerzeugung:
a) Maschinenleistungen
P.S.
|
kW
|
|||||||
Albulawerk | = |
8
|
x
|
3000
|
=
|
24000
|
=
|
16000
|
Heidseewerk | = |
2
|
x
|
6000
|
=
|
12000
|
=
|
9000
|
Letten | = |
10
|
x
|
150
|
=
|
1500
|
=
|
1100
|
Wäggitalwerk | = |
2
|
x
|
19000
|
=
|
38000
|
||
2
|
x
|
16000
|
=
|
32000
|
=
|
48000
|
||
Insgesamt |
107500
|
=
|
74100
|
b) Technisch mögliche Energieerzeugung im Mittel der Jahre.
1. April - 30. Sept.
|
1. Okt. - 31. März
|
Total
|
||||
kWh
|
kWh
|
kWh
|
||||
Albulawerk | = |
66,000,000
|
+
|
44,200,000
|
=
|
110,200,000
|
Heidseewerk | = |
15,600,000
|
+
|
5,800,000
|
=
|
21,400,000
|
Leiten | = |
5,200,000
|
+
|
3,500,000
|
=
|
8,700,000
|
Wäggitalwerk | - |
+
|
55,000,000
|
=
|
55,000,000
|
|
Insgesamt | = |
86,800,000
|
+
|
108,500,000
|
=
|
195,300,000
|
Über die Entwicklung des Elektrizitätswerkes orientieren folgende Daten:
Jahr
|
Anlage-
|
Zahl der
|
Jahreserzeugung u.
|
Jahres-
|
||
kosten
|
Abonnenten
|
Fremdstrombezüge
|
einnahmen
|
|||
Fr.
|
kWh
|
Fr.
|
||||
1893
|
=
|
951,948
|
392
|
400,000
|
340,153
|
|
1906
|
1,939,207
|
3,971
|
8,288,568
|
2,164,858
|
||
1911
|
-
|
27 483,670
|
9,902
|
43,110,910
|
4,261,252
|
|
1917
|
37,530,791
|
38,550
|
99,280,391
|
8,573,978
|
||
1918
|
40,745,287
|
52,791
|
105,788,820
|
11,032,772
|
||
1919
|
=
|
44,837,328
|
58,543
|
126,697,747
|
12,157,607
|
|
1920
|
-
|
48909,365
|
61,880
|
121,892,445
|
13,670,637
|
|
1921
|
=
|
61,284,240
|
63,000
|
121,267,532
|
14,024,550
|
|
1922
|
-
|
63082,507
|
64,050
|
116,995,630
|
14,200,704
|
|
1923
|
64,268,147
|
67,093
|
127,047,820
|
14,717,870
|
||
1924
|
68,472,486
|
70,798
|
156,345,697
|
15,802,734
|
||
1925
|
=
|
70,463,486
|
74,977
|
187,144,238
|
18,397,925
|
|
*1926
|
-
|
73027,752
|
77,496
|
158,004,908
|
15,150,884*
|
|
1927
|
-
|
75 653,676
|
82,403
|
226,510,547
|
20,346,008
|
|
1928
|
73,642,045
|
88,830
|
241,192,163
|
21,255,893
|
||
1929
|
77,873,063
|
9,6,624
|
269,318,166
|
22,403,322
|
||
1930
|
=
|
81,8105446
|
106,810
|
277,682,870
|
23,724,735
|
|
1931
|
87,166,754
|
113,062
|
275,877,900
|
24,502,471
|
||
1932
|
-
|
92 740,656
|
121,585
|
302,940,700
|
25,862,568
|
S. 12
Am 29. September 1929 beschloss der Stadtrat,
die Vorarbeiten und Projekte der Firma Locher & Cie. zu erwerben und
die dafür am 16. Dezember 1925 vereinbarte Summe auszuzahlen. Die
Firma Locher & Cie. wurde beauftragt, das städtische Konzessionsprojekt
auf Grund der Ergebnisse des Wettbewerbes und der Vorschläge des Preisgerichtes
auszuarbeiten, wobei für den architektonischen Teil der Aufgabe die
Architekten Gebr. Pfister beigezogen werden sollten. Die Projektierungsarbeiten
wurden von Professor E. MEYER-PETER, a.
Direktor PETER und Direktor TRÜB
überwacht.
Ende Dezember 1926 lag das fertig ausgearbeitete Projekt vor und am 5.
Januar 1927 beschloss der Stadtrat, das Projekt den Baudirektionen der
Kantone Zürich und Aargau zuzustellen und ihnen mitzuteilen, dass
die Stadt an ihren Konzessionsbegehren endgültig festhalte. Da das
neue Projekt vom Locher'schen Projekt nur in technischen Einzelheiten abwich,
die die Privatrechte der Einsprecher nicht beeinflussen konnten, war es
gegeben, kein neues Planauflageverfahren durchzuführen, die Verhandlungen
mit den Einsprechern vielmehr auf Grund des von Locher & Cie. im September
1925 eingereichten Auflageprojektes weiterzuführen.
B. Die Konzessionsverhandlungen.
Das Einschreiten des Stadtrates vom 7. Oktober 1925 erfolgte,
um zu verhindern, dass Locher & Cie. eine Konzession erlangen konnten,
die dann nachher von der Stadt hätte erworben werden müssen.
Durch den Vertrag vom 16. Dezember 1925 mit Locher & Cie. trat die
Stadt an deren Stelle bei den weitern Verhandlungen mit den Konzessionsbehörden
und mit den Einsprechern. Eigentliche Konzessionsverhandlungen konnten
aber erst einsetzen, nachdem durch den Wettbewerb, durch weitgehende Untersuchungen
und durch die Ausarbeitung des städtischen Projektes Ende 1926 alle
wesentlichen Fragen des Limmatwerkes Wettingen ausreichend abgeklärt
waren und damit feststand, dass die Stadt die Konzession endgültig
beanspruche. So ersuchte denn der Stadtrat erst am 5. Januar 1927, als
er das städtische Konzessionsprojekt einreichte, die Baudirektionen
der Kantone Zürich und Aargau, ihm die Konzessionsbedingungen bekanntzugeben.
Das Jahr 1927 verging aber, ohne dass der Stadt diese Bedingungen mitgeteilt
worden wären.
Erst nachdem die beiden Baudirektionen Zürich und
Aargau sich über die Bedingungen der Verleihung verständigt hatten,
Ende Februar 1928, wurde dem Vorstand der Industriellen Betriebe der erste
vom 20. Januar 1928 datierte Entwurf der Konzession zugestellt. Eine Reihe
von Bedingungen dieses Entwurfes waren für die Stadt unbefriedigend.
In vielfachen Verhandlungen, die von seiten der Stadt durch den Vorstand
der Industriellen Betriebe, Stadtrat G. KRUCK, den
Direktor des Elektrizitätswerkes, W. TRÜB,
Direktor
PETER und Rechtskonsulent Dr.
BÄR geführt wurden, gelang es, den Entwurf so umzugestalten,
dass er für die Stadt annehmbar wurde. Am 7. Juli 1928 stimmte der
Stadtrat diesem Entwurfe in der Hauptsache zu, verlangte aber noch einige
Ergänzungen, über welche weiter verhandelt wurde. Dem nun erwarteten
raschen Abschluss der Verhandlungen stellten sich aber eine Reihe neuer
Schwierigkeiten entgegen. Einmal das vom 13. Juli 1928 datierte Begehren
des Linth-Limmatverbandes, die Stadt müsse beim Bau des Werkes Rücksicht
nehmen auf eine beim Wehr des Werkes später zu errichtende Großschiffahrt-Schleuse
und dafür einen genügend grossen Geländestreifen mit einem
Bauverbot belegen oder in ihren Kosten erwerben. Dann stellte die Baudirektion
Aargau weitergehende Forderungen für die von der Stadt an Stelle der
alten Holzbrücke zu errichtende neue Limmatbrücke, und verlangte
einen höhern Beitrag an die vom Kanton Aargau zu erstellende Limmatbrücke
bei Killwangen. Und endlich wurden neue Begehren gestellt hinsichtlich
der Fischerei in der Limmat, der Energielieferung an die aargauischen Wasserrechtsbesitzer,
wegen der Verschmutzung der Limmat und der Reinhaltung des Grundwassers
usw. Besondere Schwierigkeiten bereitete auch die Frage der Einsprachen,
da die zürcherische Baudirektion sich anfänglich auf den Standpunkt
stellte, die Verleihung könne erst
13
erfolgen, wenn die Einsprachen erledigt seien. Erst Ende
1928 waren alle diese Schwierigkeiten beseitigt.
Am 20. Dezember 1928 übermittelte der Regierungsrat
des Kantons Aargau dem Stadtrat den von ihm am 12. Dezember festgestellten
Wortlaut der Konzession, erklärte, dass er unter Vorbehalt der Zustimmung
des Grossen Rates bereit sei, die Konzession in dieser Fassung zu erteilen,
und ersuchte den Stadtrat um Mitteilung, ob die Stadt Zürich die Konzession
so annehmen wolle. Auf Grund seiner Beschlüsse vom 24. Januar 1929
ersuchte auch der Regierungsrat des Kantons Zürich den Stadtrat, die
Annahme der nun bereinigten Konzession zu erklären. In seiner Sitzung
vom 2. März 1929 kam der Stadtrat zum Schlusse, auf Grund der Ergebnisse
der bisherigen Untersuchungen stehe fest, dass das Interesse der Stadt
die Erwerbung der Konzession des Limmatwerkes Wettingen verlange, dass
die Bedingungen annehmbar seien und dass die bisher erfolgte Abklärung
aller Verhältnisse die Annahme der Verleihung als einen selbstverständlichen
Schritt erscheinen lasse. Bei der Aushändigung der Verleihungsurkunden
hatte die Stadt an die beiden Kantone Zürich und Aargau Drucklegungskosten,
Stempelgebühren und einmalige Konzessionsgebühren zu bezahlen.
Fällig wurde dabei auch der städtische Beitrag von Fr. 30,000
an die vom Kanton Aargau zu errichtende Limmatbrücke bei Killwangen.
So war zunächst vom Grossen Stadtrat ein Kredit von Fr. 180,000 einzuholen
für die nach der Annahme der Wasserrechtsverleihung fällig werdenden
Aufwendungen für das Limmatwerk Wettingen. In den Erwägungen
des Kreditbegehrens wurde dem Grossen Stadtrat der wesentliche Inhalt der
Konzession, nicht aber deren Wortlaut, bekanntgegeben, und kurz dargelegt,
der Energiebedarf der Stadt nehme derart zu, dass die Schaffung neuer Energiequellen
zum dringenden Bedürfnis geworden sei, das nahe der, Stadt gelegene
Limmatwerk Wettingen könne eine wertvolle und wirtschaftliche Ergänzung
der Energieerzeugungsanlagen der Stadt werden. In seiner Sitzung vom 3.
April bewilligte der Grosse Stadtrat den verlangten Kredit von Fr. 180,000
und bekundete damit stillschweigend, dass er mit der Annahme der Konzession
für das Limmatwerk Wettingen einverstanden sei. Am 6. April 1929 erklärte
der Stadtrat den Regierungen der Kantone Zürich und Aargau die Annahme
und wünschte dabei lediglich einige Änderungen und Ergänzungen
mehr redaktioneller Natur, denen die Baudirektionen bereits zugestimmt
hatten.
Neben den eigentlichen Konzessionsfragen wurden in den
Verhandlungen drei Fragen besonderer Art aufgeworfen und nebenher gelöst.
Die aargauische Baudirektion wollte ursprünglich in die Verleihungsurkunde
Bestimmungen aufnehmen, wonach die Stadt verpflichtet sei, für die
Klärung ihrer und der Abwässer der Limmattalgemeinden zu sorgen.
Die Vertreter der Stadt lehnten das aber mit der Begründung ab, die
Stadt kläre ihre Abwässer sowieso, die Klärung der Abwässer
der Limmattalgemeinden sei deren und des Kantons Sache und berühre
die Stadt nicht, auf alle Fälle gehörten Bestimmungen darüber
nicht in die Konzession einer Wasserkraftanlage. Die aargauische Baudirektion
verzichtete schliesslich auf ihren Vorschlag, als der Stadtrat schriftlich
erklärte, die Stadt werde ihre Kläranlage derart ausbauen, dass
die städtischen Abwässer ausreichend geklärt würden.
Da die Fischereiverhältnisse der Limmat durch das
Limmatwerk Wettingen eine grundlegende Aenderung erfahren mussten, wurden
in den Art. 21-24 der Verleihungsurkunde Bestimmungen aufgenommen, die
die Pflichten der Stadt hinsichtlich der Fischerei grundsätzlich ordneten.
Darüber hinaus wurden am 12. Juli 1929 mit der Finanzdirektion des
Kantons Aargau und am 16. September 1929 mit der des Kantons Zürich
besondere Verträge «über die Regelung der Fischerei im
Bereiche des zukünftigen Limmatkraftwerkes Wettingen» abgeschlossen.
Um sich vor zu weitgehenden Forderungen der Fischer möglichst zu schützen,
pachtete die Stadt in der Folge die Fischerei auf der zürcherischen
Staustrecke des Werkes und gab sie in Unterpacht an die Fischer ab.
Entsprechend dem Gefälle ist der Kanton Zürich
mit 19,3 %, der Kanton Aargau mit 80,7 % an den Gebühren und Abgaben
beteiligt, die das Werk entrichten muss. Die eigent-
14
lichen Werkanlagen liegen ausschliesslich im Kanton Aargau.
Der Vorstand der Industriellen Betriebe erachtete es nun als nützlich,
schon vor der Annahme der Verleihung festzustellen, welche Steuern die
Stadt für die im Aargau liegenden Werkanlagen zu zahlen haben werde.
Eine feste Steuervereinbarung, wie sie die Konzession des Wäggitalwerkes
mit dem Kanton Schwyz und der March enthält, war nach der aargauischen
Steuergesetzgebung nicht möglich. Es wurden aber über die künftige
Besteuerung des Limmatwerkes Wettingen Verhandlungen geführt, auf
Grund deren die aargauische Finanzdirektion am 31. Mai 1928 beruhigende
Erklärungen abgab. Auf Wunsch des Vorstandes der Industriellen Betriebe
legte der aargauische Finanzdirektor die Steuerangelegenheit seiner Regierung
vor, die sich damit am 27. Juli 1928 befasste.
Im entsprechenden Protokoll des aargauischen Regierungsrates
wurden die Grundsätze, nach denen die Besteuerung der Werkanlagen
erfolgen soll, und die mutmassliche Höhe der Steuerbeträge so
festgestellt, dass sie für die Stadt annehmbar erschienen.
Im Gegensatz zum Kanton Zürich, wo der Regierungsrat
über Wasserrechtsverleihungen endgültig entscheidet, musste der
Regierungsrat des Kantons Aargau die Konzession seinem Grossen Rate unterbreiten.
In den Beratungen der grossrätlichen Kommission wurde verlangt, die
Werkhaftung noch zu verschärfen, sodass darüber nochmals Verhandlungen
nötig wurden. Schliesslich ermächtigte aber der Grosse Rat des
Kantons Aargau den Regierungsrat am 8. August 1929 doch, der Stadt Zürich
die Konzession für das Limmatwerk Wettingen gemäss dem vereinbarten
Entwurf der Verleihungsurkunde zu erteilen. Der Grosse Rat ersuchte aber
den Regierungsrat, über die Bestimmung der Werkhaftung in Art. 39
nochmals mit der Stadt zu verhandeln. Schliesslich wurde Ende November
1929 auch über diese Frage eine Einigung erzielt, so dass der Verleihung
endlich nichts mehr im Wege stund. Am 27. Dezember 1929 beschloss der Regierungsrat
des Kantons Aargau, gestützt auf den Beschluss des Grossen Rates vom
8. August 1929, und am 30. Dezember 1929 beschloss der Regierungsrat des
Kantons Zürich aus eigenem Ermessen, der Stadt Zürich die Konzession
für das Limmatwerk Wettingen zu erteilen; die Verleihung wurde auf
den 1. Januar 1930 in Kraft gesetzt.
C. Die Einsprachen.
Auf die Ausschreibung des Konzessionsgesuches der Firma
Locher & Cie. im September 1925 gingen beim Stadthalteramt Zürich
und beim Bezirksamt Baden je 30 Einsprachen gegen das Limmatwerk Wettingen
ein. Gemäss dem Vertrag vom 16. Dezember 1925 mit Locher & Cie.
und der Verständigung mit den Konzessionsbehörden wurde die Behandlung
dieser Einsprachen Sache der Stadt. Eine der je 30 Einsprachen ist die
des Stadtrates, der als Vertreter der Stadtgemeinde Zürich Einsprache
dagegen erhob, dass Privaten die Konzession des Limmatwerkes Wettingen
erteilt werde, die er für das von ihm vertretene Gemeinwesen beanspruche.
Im übrigen sind die Einsprachen mannigfaltiger Art, rühren von
Behörden, Vereinigungen und Privaten her, erheben in allgemeiner Form
Einspruch, oder enthalten bestimmte Begehren für den Fall der Ausführung
des Werkes.
1. V e r s c h i e d e n e E i n s p r a c h e
n.
Die «aargauische Vereinigung für Heimatschutz»
schrieb dem Bezirksamt Baden, sie wolle keine eigentliche Einsprache erheben,
verlange aber, dass die Ausführung des Werkes in möglichster
Anpassung an das Landschaftsbild erfolge und erklärte sich bereit,
dafür Ratschläge zu erteilen. In Art. 5 der Verleihung ist den
Wünschen dieser Vereinigung Rechnung getragen worden. Der Waffenchef
der Genietruppen erhob gleichfalls keine Einsprache gegen das Werk, verlangte
aber, dass es die Kosten der Verlegung der Minenkammern in den Pfeilern
der obern Eisenbahnbrücke Wettingen übernehme, ein Begehren,
das ohne weiteres zu erfüllen war. Der Erziehungsdirektor des Kantons
Aargau machte geltend, die Ausführung des Werkes beeinträchtige
das Seminar Wettingen; er ersuchte die zuständigen Behörden,
die Konzession erst
15
zu erteilen, wenn die Schadloshaltung des Seminars in
jeder Beziehung abgeklärt und sichergestellt sei. Es zeigte sich in
der Folge, dass den Wünschen der Seminarbehörden sehr wohl entsprochen
werden konnte; die befürchtete Beeinträchtigung des Seminars
trat nicht ein. Die Schützengesellschaft Wettingen-Kloster erhob Einsprache
gegen das Projekt, weil dessen Verwirklichung ihre am rechten Ufer der
Limmat oberhalb des heutigen Einlaufbauwerkes gelegene Schiessanlage vernichte.
Sie verlangte auf Kosten des Werkes einen neuen Schießstand. Die
Prüfung dieses Begehrens ergab, dass die Gesellschaft keinen derartigen
Rechtsanspruch hatte, da ihr Schießstand auf Land der Spinnerei und
Weberei Wettingen lag und von diesem Unternehmen nur geduldet war; der
Stadtrat gab der Schützengesellschaft Wettingen-Kloster aber einen
freiwilligen Beitrag an die Kosten eines neuen Schießstandes.
2. Einsprachen von Gemeinden und Grundeigentümern.
Der Gemeinderat Dietikon erhob Einsprache gegen das Werk,
weil durch die vorgesehene Stauung der Limmat das gesamte Gemeindegebiet
am linken Ufer der Limmat zwischen Reppisch und Kantonsgrenze überschwemmt,
die Kanalisation des Gemeindegebietes erschwert und die Grundwasserversorgung
der Gemeinde gefährdet werde. Die bürgerliche Abteilung des Gemeinderates
Dietikon erhob Einsprache wegen der durch die Stauung der Limmat zu erwartenden
Entwertung ihres Bürgerlandes am linken Ufer der Limmat.
Der Gemeinderat Geroldswil befürchtete von der im
Projekt vorgesehenen Limmatstauung gleichfalls eine erhebliche Schädigung
des tief liegenden Gemeindegebietes am rechten Ufer der Limmat; er verlangte,
dass die Konzession nur erteilt werde, wenn für die Entsumpfung dieses
Geländes genügend gesorgt werde. Aehnliche Befürchtungen
machte auch der Gemeinderat Oetwil a. L. geltend.
Der Gemeinderat Spreitenbach teilte mit, eine allgemeine
Umfrage habe ergeben, es sei gegen das Konzessionsbegehren unter der Voraussetzung
keine Einsprache zu erheben, dass das abzutretende Land richtig entschädigt,
die Strasse im «Moos» höher gelegt und Limmatufer und
Böschung geschützt werde. Der Gemeinderat Neuenhof erhob Einsprache
wegen der Trockenlegung der Limmat beim Kloster Wettingen und wegen der
Enteignung wertvollen Kulturlandes usw. Er verlangte im Falle der Durchführung
des Werkes Massnahmen wegen der Trockenlegung des Limmatbettes, einen neuen
Fahrweg nach dem Land oberhalb der Bahnlinie ans rechte Ufer der Limmat,
eine Anlage des Wehres, die ermöglichte, darüber eine Verbindungsstrasse
Neuenhof-Wettingen zu führen, die Abgabe aller in der Gemeinde benötigten
elektrischen Energie zum Selbstkostenpreise; er erhob eine ganze Reihe
weiterer Forderungen und fügte einen «allgemeinen Vorbehalt»
bei für den Fall er unterlassen hätte, «irgendwelche Rechte
anzuführen, aus denen der Gemeinde Neuenhof Entschädigungsansprüche
zustehen könnten». Der Einsprache des Gemeinderates war eine
Eingabe von Grundeigentümern der Gemeinde Neuenhof beigegeben, die
das Begehren des Gemeinderates wegen einer neuen Zufahrtsstrasse zu ihren
Grundstücken in Althof unterstützen.
Der Gemeinderat Würenlos stellte in seiner Eingabe
lediglich fest, dass infolge der vorgesehenen Limmatstauung die Pumpanlage
der Gemeinde auf Kosten des Werkes neu erstellt werden müsste; er
machte Vorbehalte wegen eines Limmatsteges, der Bachfischenz im Furtbach
und der angemessenen Entschädigung des von der Gemeinde abzutretenden
Landes, erhob aber keine Einsprache gegen das Konzessionsbegehren.
Der Gemeinderat Wettingen verlangte, die Konzession sei
so lange zu verweigern, bis mit der Einwohnergemeinde Wettingen eine Verständigung
über ihre Begehren wegen eines Fussweges bei der Eisenbahnbrücke,
der Erstellung einer Badeanstalt, der Abnahme von Kanalisationen, einer
Entschädigung für Wasserleitungen, über die unentgeltliche
Abgabe elektrischer Energie an die Gemeinde und der Gewährung billiger
Energiepreise für ihre Einwohner erfolgt sei. In einer zweiten Eingabe
verlangte der Gemeinderat Wettingen auf Kosten des Werkes eine neue Grundwasserfassung
und Pumpenanlage mit allen Garantien ausreichender und ein-
16
wandfreier Grundwasserversorgung, die die infolge der
Limmatstauung untergehende Anlage ersetze.
Der Gemeinderat Baden wies in seiner Eingabe auf die
grossen Gefahren hin, die nach seiner Auffassung für die Stadt Baden
und ihre Werkanlagen in der Aue durch die projektierte Wehranlage und die
durch sie bewirkte gewaltige Aufstauung der Limmat entstünden. Er
befürchtete von dieser Aufstauung schädliche Einflüsse für
die Grundwasserversorgung der Stadt Baden und hielt es nicht für ausgeschlossen,
dass sie auch die Thermalquellen ungünstig beeinflussen könnte.
Im Hinblick auf all diese Befürchtungen ersuchte der Gemeinderat Baden
um Verweigerung der Konzession, und machte die Instanzen zum voraus für
jeden Schaden verantwortlich, die «trotz der voraussehbaren enormen
Gefahren eine solche Konzession erteilen sollten».
Die Einsprachen der Grundeigentümer bezogen sich
auf Entschädigungsansprüche für das vom Werk beanspruchte
Land oder für Schadloshaltung für Landschäden, die infolge
der Aufstauung der Limmat befürchtet wurden.
3. Einsprache der Bundesbahnen.
Die Bundesbahnen befürchteten durch die projektierte
Aufstauung der Limmat vor allem eine Gefährdung der oberen Eisenbahnbrücke
Wettingen. Sie verlangten daher deren Ersatz durch eine neue weitgespannte
Brücke ohne Zwischenpfeiler. Daneben erhoben sie auch Einsprache wegen
der befürchteten Gefährdung anderer Teile ihrer Bahnanlagen und
stellten Begehren über deren Sicherung.
4. Einsprachen der Wasserrechtsbesitzer.
Die Eigentümer der auf der Limmatstrecke Aue Baden-Dietikon
bestehenden Wasserkraftanlagen erhoben naturgemäss in aller Form Einsprachen
gegen die Verwirklichung eines Projektes, das ihre Anlagen stillegen oder
beeinträchtigen wollte. Sie wandten sich auch dagegen, dass der Gesuchstellerin
das Enteignungsrecht erteilt werde. Die A. G. Spinnerei und Weberei Wettingen
wies daraufhin, dass sie ein ehehaftes, also zeitlich ganz unbeschränktes
Wasserrecht an der Limmat und zwei Konzessionen besitze für je ein
Wasserwerk am linken und rechten Ufer, die ohne weiteres erhalten werden
könnten, wenn das Limmatwerk Wettingen auf den Unterwasserstollen
verzichten und das verarbeitete Wasser beim Maschinenhaus wieder der Limmat
übergeben würde. Daneben machte sie noch eine Reihe von Begehren
geltend für den Fall, dass die Konzession doch erteilt werde. Die
Gesellschaft für Elektrochemische Industrie Turgi erhob Einsprache
als Besitzerin der Wasserkraftanlage und Fabrik im «Kessel»,
Gemeinde Spreitenbach. Sie verlangte, dass die Konzession nicht erteilt
werde, bevor die Gesuchstellerin sich mit ihr über die untergehenden
Anlagen verständigt habe. Th. Wettstein erhob Einsprache als
Besitzer der Wasserkraft- und Fabrikanlage in Oetwil, da durch die projektierte
Aufstauung der Limmat seine Wasserkraftanlage stillgelegt und seine tiefliegende
Liegenschaft schwer beeinträchtigt werde. Die Elektrizitätswerke
des Kantons Zürich erhoben Einsprache als Eigentümer des Limmatkraftwerkes
Dietikon, da dessen Ausnützung durch den Rückstau des Limmatwerkes
Wettingen beeinträchtigt werde; sie erklärten sich bereit, mit
der Gesuchstellerin in Verhandlungen zu treten über die Vergütung
des zu erwartenden Schadens.
5. Einsprachen wegen der Fischerei.
Die Finanzdirektionen der Kantone Zürich und Aargau
erhoben Einsprache, weil durch die Ausführung des projektierten Wehres
die Fischereiverhältnisse von der Aue Baden bis nach Dietikon völlig
verändert und ungünstig beeinflusst würden. Sie verlangten
volle Schadloshaltung für die verminderten Erträgnisse der Fischerei.
Einsprache erhoben auch die Inhaber von Fischenzen und die Fischereivereine.
.
.
.
54
füllt werden. Der Felsaushub erfolgte vermittelst
Löffelbagger in durch Betonfangdämme abgeschlossenen und trocken
gelegten Baugruben. Der Kiesaushub erfolgte mit einem Eimerketten-Schwimmbagger.
Wegen der vielen Hochwasser im Sommer 1933 sind diese Arbeiten wiederholt
unterbrochen worden, sodass die Fertigstellung erst Ende 1933 möglich
wurde.
D. Zufahrtsstrasse und Wohnhäuser.
Als Zufahrt zum Maschinenhaus ist eine 240 Meter lange
Strasse erstellt worden, die 60 Meter nördlich der gedeckten Holzbrücke
rechtwinklig von der Kantonsstrasse abzweigt. Durch die Konzession ist
die Stadt verpflichtet worden, an Stelle der alten Holzbrücke eine
neue Eisenbetonbrücke zu errichten und die Zufahrten zu ihr im Sinne
einer übersichtlichen Linienführung zu verbessern In jüngster
Zeit hat aber der Kanton Aargau der Stadt vorgeschlagen, sie von dieser
Verpflichtung gegen eine entsprechende Geldzahlung zu entbinden. Veranlassung
zu diesem Vorschlage war der Gedanke, später an Stelle des in der
Konzession vorgesehenen Brückenprojektes das Projekt einer Hochbrücke
zu verwirklichen.
Unterhalb und oberhalb der Zufahrtsstrasse zum Maschinenhaus
ist nach den Plänen der Architekten Gebr. Pfister eine Wohnkolonie
für das Betriebspersonal des Werkes errichtet worden. Oberhalb der
Strasse eine Reihe von vier Einfamilienhäusern für den Zentralenchef,
einen Aufseher und zwei Schichtführer. Zwischen Strasse und Limmat
eine Reihe von acht Einfamilienhäusern für die Maschinisten.
Die sonnig gelegenen und mit Gärten versehenen Häuser bieten
dem Betriebspersonal ein wohnliches Heim.
E. Uferversicherungen.
Die vor dem Aufstau der Limmat grösstenteils bewaldeten
steilen Uferböschungen bestehen aus festgelagerten Schottern, welche
teilweise nagelfluhartig verkittet sind und eine grosse Standfestigkeit
besitzen. Es ist anzunehmen, dass die Einstauung dieser Partien keine wesentlichen
Veränderungen an diesen Ufergebieten verursachen werde, weshalb auch
von besondern Uferversicherungen abgesehen wurde. Eigentliche Uferversicherungen
sind nur zum Schutze der beiden Bahnlinien Zürich-Baden und Wettingen-Würenlos
ausgeführt worden.
Am linken Ufer in der Gemeinde Neuenhof reicht der Stau
zwischen Bahn km. 17,150 und 18,400 teilweise 3 bis 4 Meter über den
Fuss des Bahndammes hinauf. Im Benehmen mit den Schweizerischen Bundesbahnen
hat das Limmatwerk Wettingen dort auf eine Länge von 1250 Meter eine
Uferversicherung erstellt zum Schutze des Bahndammes. Am Fusse des Dammes
ist eine Materialanschüttung von etwa 3 Meter Breite mit einer Böschungsneigung
im Verhältnis von 2 : 3 gemacht worden. Die Böschung ist mit
einer 25 Zentimeter starken Betonplatte abgedeckt und die 80 Zentimeter
über dem Wasserspiegel entstandene 3 Meter breite Berme als Fahrweg
ausgebildet worden.
Am rechten Stauseeufer ist direkt oberhalb des Maschinenhauses
eine etwa 100 Meter lange Stützmauer erstellt worden zum Schutze der
Bahnlinie Wettingen-Würenlos und beim Lugibach eine solche am Fusse
des über 20 Meter hohen Bahndammes.
F. Elektromechanische Anlagen.
Die von Escher Wyss & Cie. Maschinenfabriken A.-G.
in Zürich gelieferten 3 Kaplanturbinen sind für die folgenden
Daten berechnet:
Gefälle | 21,16 m bis 23,21 m |
Wassermenge |
40 m3/sec
|
Leistung |
9660 PS. bis 10,710 PS.
|
Umdrehungszahl |
214 pro Minute.
|
55
Atmosphären Oeldruck durch eine in der hohlen Turbinenwelle
befindliche Regulierspindel während des Betriebes bewegt werden können.
Die eisernen schneckengehäuseartigen Spiralen sind für die Aufnahme
des ganzen Innendruckes dimensioniert und ausserdem noch in einer kräftigen
Eisenbetonkonstruktion vollständig einbetoniert.
Gegen das Oberwasser werden die Turbinenspiralen durch
Drosselklappen von 3,90 Meter Durchmesser abgeschlossen, von denen jede
ein Gewicht von 27 Tonnen hat. Für jede Maschinengruppe ist eine eigene
durch Elektromotoren angetriebene Oeldruckanlage für einen Betriebsdruck
von 15 bis 20 Atmosphären vorhanden. Jede dieser Anlagen ist so reichlich
bemessen, dass sie für den Betrieb von 2 Maschinenaggregaten ausreicht.
Durch Oeldruck werden betätigt die Drosselklappen, die Laufräder
und die Leitapparate der Turbinen. In den aufgebauten Windkesseln wird
gleichzeitig die Druckluft erzeugt für die Bremsen, mit denen im Notfall
ein Maschinenaggregat sofort zum Still stand gebracht werden kann.
Mit den vertikalachsigen Turbinen sind die von der Maschinenfabrik
Oerlikon gelieferten Dreiphasen-Wechselstromgeneratoren direkt gekuppelt.
Letztere sind für die folgenden Daten gebaut:
Leistung |
10,000 kVA
|
bis cos φ 0.7 |
10,000 kVA
|
bis cos φ 0 kapazitiv | |
5,000 kVA
|
bis cos φ 0 induktiv | |
Umdrehungszahl | 214 pro Minute | |
Spannung | 6400 V, voll verkettet | |
Frequenz | 50 Hertz |
Aeusserlich haben diese Generatoren gegenüber den frühern Ausführungen ein etwas ungewohntes Aussehen, weil alle technisch nicht notwendigen Verschalungen weggelassen sind, wodurch die Konstruktion der Tragbalken deutlich hervortritt. Die rotierenden Teile der Generatoren, die Rotoren, haben ein Gewicht von je 55 Tonnen und sind zusammen mit den Turbinenwellen und Laufrädern an Spurlagern aufgehängt. Jedes Spurlager ist gebaut für einen Druck von 210 Tonnen, der sich zusammensetzt aus dem Gewicht der rotierenden Maschinenteile von 65 Tonnen und der hydraulischen Reaktion auf das Turbinenlaufrad von etwa 145 Tonnen.
Ueber dem Spurlager ist direkt auf der Welle die Erregermaschine
aufgebaut. Sie hat eine Leistung von 115 kW, d.h. sie gibt bei 210 Volt
550 Ampere ab. Zur Auftransformierung der Generatorenspannung von 6400
Volt auf 50,000 Volt sind im Maschinensaal in offenen Nischen gegenüber
den Generatoren 3 Transformatoren aufgestellt von je 10,000 kVA mit einem
Uebersetzungsverhältnis von 6400 auf 46400 / 48500 / 50700 Volt.
Die Lieferung dieser Transformatoren erfolgte durch die
Maschinenfabriken Brown Boveri & Cie. in Baden. Ferner sind noch vorhanden
ein Betriebstransformer von 500 kVA für den Eigenbedarf des Limmatwerkes
Wettingen, mit einem Uebersetzungsverhältnis von 53,000 Volt auf 7410 /
7150 /6890/ 6720 Volt und 2 Eigenbedarfstransformatoren von je 145 kVA
für die Speisung der internen Licht- und Kraftleitungen und für
die Wohnhäuser, mit einem Uebersetzungsverhältnis von
6600 /6400/ 6200 Volt auf 380/220 Volt
Die Schaltanlage ist zwischen das Einlaufbauwerk und
den Maschinensaal eingebaut. Die einfachen Betriebsverhältnisse des
Limmatwerkes Wettingen ermöglichten auch eine einfache Ausführung
der Schaltanlage.
Im Parterre sind in offenen Zellen die von der Maschinenfabrik
Oerlikon gelieferten Oelschalter 50 KV untergebracht. Darüber befindet
sich im 1. Stock das Doppelsammelschienensystem mit den dreipolig gekuppelten
Trennschaltern 50 kV und die 50 kV Durchführungs-Stromwandler 300/150/5
Ampere der Siemens E. A. G. Zürich und die 50 kV Mantelspannungswandler
System B. B. C. Baden. In speziellen Durchführungen der Porzellanfabrik
Hermsdorf
56
werden die 6 Leitungen senkrecht in den 2. Stock und
von dort durch das Dach ins Freie geführt zu einem in Eisenbeton erstellten
Abspanngerüst. An diesem sind die nach Zürich führenden
Freileitungen befestigt.
Ausser diesen hauptsächlichsten mechanischen und
elektrischen Einrichtungen sind noch zu erwähnen die Kühlwasseranlagen,
die Pumpenanlagen zum Auspumpen des Sickerwassers und der Turbinenausläufe,
welche tiefer liegen als der Unterwasserspiegel, die Lüftungs- und
Heizungsanlagen vermittelst der Verlustwärme der Generatoren, die
Brandschutzeinrichtungen, Notbeleuchtung und Erdungsanlagen.
Die wichtigsten mechanischen und elektrischen Anlagen
sind mit sinnreichen Apparaten versehen, welche durch elektrische Uebertragungen
den Betriebszustand in der Kommandostelle anzeigen und zum Teil auch graphisch
aufzeichnen. Die hiefür erforderlichen Leitungen werden durch einen
besonderen Kabelkanal nach dem unter der Kommandostelle befindlichen Kabelraum
geführt und von dort durch die Decke zu den vielen Apparaten im Kommandoraum.
Durch diese Einrichtungen ist es möglich, dass der Betrieb des ganzen
Werkes vom Kommandoraum aus durch einen einzigen Mann überwacht und
geleitet werden kann.
Das gesamte Personal des Limmatwerkes Wettingen besteht
aus 14 Mann und zwar
1 Zentralenchef,
3 Schichtführer,
4 Maschinisten,
4 Hilfsmaschinisten,
2 Handlanger.
Das Betriebspersonal ist eingeteilt in 4 Schichten zu
je 3 Mann. Die 4. Schicht ist als Ersatz für Krankheit, Ferien, Militärdienst
und arbeitet in der übrigen Zeit in der Werkstatt. Die 12 Mann Betriebspersonal
wohnen in den in der Nähe des Maschinenhauses erstellten 12 Einfamilienhäusern.
Die beiden Handlanger wohnen auswärts.
Seit der Inbetriebnahme des Limmatwerkes Wettingen vom
19. Januar 1933 sind bis 30. September 1933 die nachstehenden Energiemengen
erzeugt worden:
Monat |
Maschine 1
|
Maschine II
|
Maschine III
|
Total
|
kWh
|
kWh
|
kWh
|
kWh
|
|
Januar |
937,000
|
136,000
|
184,000
|
1,257,000
|
Februar |
1,796,000
|
2,244,000
|
1,578,000
|
5,618,000
|
März |
2,006,000
|
306,000
|
2,230,000
|
4,542,000
|
April |
2,021,000
|
2,035,000
|
1,818,000
|
5,874,000
|
Mai |
4,911,000
|
4,916,000
|
4,255,000
|
14,082,000
|
Juni |
3,995,000
|
4,602,000
|
4,507,000
|
13,104,000
|
Juli |
4,683,000
|
3,670,000
|
3,491,000
|
11,844,000
|
August |
5,309,000
|
2,896,000
|
2,245,000
|
10,450,000
|
Sept. |
4,525,000
|
2,351,000
|
1,341,000
|
8,217,000
|
Total |
30,183,000
|
23,156,000
|
21,649,000
|
74,988,000
|
VI. Schlussbemerkung.
Bis zur Inbetriebnahme des Limmatwerkes Wettingen erfolgte
die Energieversorgung der Stadt Zürich fast ausschliesslich vom, Süden
her durch die beiden Albulaleitungen. Diese beiden Leitungen waren bereits
sehr stark überlastet, was die Spannungshaltung in Zürich in
den letzten Jahren zu Zeiten grösster Belastungen immer mehr erschwert
hat.
Der grosse Wert der Eingliederung des Limmatwerkes Wettingen
in den Betriebshaushalt des E. W. Z. liegt vor Allem darin, dass das neue
Kraftwerk mit seiner Energieproduktion
57
von etwa 120 Millionen kWh als Grundlastwerk des E. W.
Z. eine Speisung des 50 kV Kabelnetzes von Norden her über 2 neue,
leistungsfähige und betriebssichere 50 kV-Leitungen ermöglicht.
Dadurch werden die 50 kV-Albulaleitungen, da der Fremdstrombezug zum grössten
Teil wegfällt, entlastet, die Uebertragungsverluste werden geringer
und die Spannungshaltung kann durch das Limmatwerk Wettingen einwandfrei
durchgeführt werden.
Obwohl die endgültigen Abrechnungsergebnisse noch
nicht vorliegen, steht fest, dass der von der Gemeinde bewilligte Baukredit
nicht völlig beansprucht wird.
Das ursprüngliche Bauprogramm sah die Vollendung
des Limmattalwerkes Wettingen auf Ende September 1932 vor, auf den Anfang
des Winterhalbjahres. Es dauerte 3½ Monate länger, bis das
Werk die Erzeugung elektrischer Energie aufnehmen konnte und die Vollendung
des Werkes zwei weitere Monate. In den 35 Monaten seiner Bauzeit ist aber
doch eine gewaltige Arbeit geleistet worden, geistige Arbeit der Ingenieure
und Techniker und mühevolle Arbeit von hunderten fleissiger tüchtiger
Arbeiter. Alle, die am Werk arbeiteten, verdienen den Dank der Stadt. Dank
und Anerkennung verdient vor allem der Bauleiter, Ingenieur H. BERTSCHI,
der all die Jahre hindurch mit vorbildlicher Umsicht und Pflichttreue arbeitete,
und mit ihm Ingenieur GROB, der den elektromechanischen Teil der Arbeiten
leitete. Dank und Anerkennung gebührt den Herren der Baukommission,
die ihre grosse Erfahrung der Projektierung und Durchführung des Werkes
widmeten, den Architekten Gebr. Pfister, die die Bauten architektonisch
gestalteten, den Ingenieuren des Elektrizitätswerkes, den Maschinenfabriken
und Baufirmen und ihren Ingenieuren, Technikern und Arbeitern.
Stadtrat und Grosser Stadtrat feierten am 17. Mai 1933
in einfacher Weise die Vollendung des Limmatwerkes Wettingen, als eines
Werkes, das unserem Gemeinwesen zur Ehre und seiner Wohlfahrt zum Segen
gereicht. Sie waren sich dabei bewusst, dass die Eingliederung dieses Werkes
in die Elektrizitätsversorgung unserer Stadt diese noch nicht endgültig
sichert. Seit Jahren schon sind wiederum Studien und Untersuchungen im
Gange, der Stadt weitere Energiequellen zu verschaffen. Möge ein glücklicher
Stern über diesen Arbeiten walten. Unser Gemeinwesen aber, unser liebes
stolzes Zürich blühe und gedeihe auch weiterhin in seinen Werken.
Zürich, im November 1933. Gustav Kruck.
(Stadtrat, Vorsteher des Departements: Technische Betriebe)
Als Beispiel aus den 14 Abbildungen:
31. August 1931: Dienstgebäude, Einlaufbauwerk und
Turbinenspiralen
(Jeden Monat wurde der Baufortschritt photographisch
dokumentiert.)
Bemerkungen: Das Neujahrsblatt sieht aus, wie der offizielle Abschlussbericht des Stadtrates.