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2. Ist eine Regionalplanung nötig?
Jede Bautätigkeit, ungeachtet ob es sich um Strassen oder Hochbauten
handle, verringert den landwirtschaftlich genutzten Boden und damit die
Grundlage unserer Versorgung mit Landesprodukten. Hat diese Entwicklung
eine gewisse Intensität erreicht - die Grenze liegt ungefähr
bei 200 Einwohnern auf den Quadratkilometer -, so ist es höchste Zeit,
dass die verantwortlichen Instanzen überprüfen, ob die bisherigen
Grundsätze, die für die Überbauung massgebend waren, beibehalten
werden können oder nicht. Gewöhnlich ist das Bild bei der genannten
Bevölkerungsdichte, abgesehen von den Zentren von Städten und
grössern Dörfern, etwa folgendes:
Die in gemächlichem Tempo sich entwickelnde Siedlung hat durch
die Eröffnung der Bahnlinie plötzlich einen Impuls erhalten.
Um die Station herum haben sich verschiedene gewerbliche Betriebe entwickelt.
Unmittelbar daneben sind ein paar Einfamilienhäuschen entstanden.
Das eine oder andere Unternehmen hat sich mit der Zeit vergrössert
und ist zur eigentlichen Fabrik geworden, neben welcher sich ihr Besitzer
(noch im letzten Moment, bevor ihm ein anderer zuvorkam) einen Bauplatz
für eine Villa erwerben konnte. Im einige hundert Meter von der Bahnstation
entfernt liegenden Dorf hat sich ebenfalls die Bautätigkeit geregt.
In dieser oder jener Scheune, die wegen der extensiven Bewirtschaftung
des Bodens nicht mehr für die Landwirtschaft gebraucht wurde, nistete
sich eine mechanische Werkstätte oder ein chemischer Betrieb ein.
Florierten die Unternehmen, so wurde um- und angebaut. Für die Arbeiter
wurden weitere Scheunen und Ställe zu Wohnungen ausgebaut. Bald wurden
auch Neubauten errichtet, besonders der Strasse zwischen dem Dorf und der
Bahnstation entlang. Die bauliche Entwicklung ging aber auch in die Tiefe
längs alten Flurwegen oder längs von einer frühern Melioration
herrührenden, schematisch angeordneten, rechtwinklig aufeinanderstossenden
Wegen. So entstand das bekannte Durcheinander von Bauten aller Art. Vor
dem Wohnzimmer kreischt die Säge einer Schreinerei und neben dem Schlafzimmer
stösst der Ventilator einer Gerberei unangenehme Gerüche aus.
Die Fabrik, die aus kleinen Anfängen entstanden ist, liegt abseits
von der Bahnlinie und muss auf die Vorteile eines Industriegeleiseanschlusses
verzichten. Eine Umsiedlung ist nicht zu verantworten, da bereits zu grosse
Werte investiert sind. Eine weitere räumliche Entwicklung ist ihr
aber genommen, es sei denn, die vom Gründer des Unternehmens geschaffene
Aktiengesellschaft entschliesse sich, die unmittelbar neben dein Fabrikareal
erst vor wenigen Jahren entstandenen Wohnhäuser aufzukaufen und abzubrechen.
Das Schulhaus ist schon lange zu klein, aber es kann nicht erweitert werden,
weil nicht genügend Platz vorhanden ist. Ein anderer Platz, der sich
eignen würde und der auch die Erstellung eines genügend grossen
Turn- und Spielplatzes zuliesse, könnte nur mit unverhältnismässig
hohen Kosten erworben werden. Zu allen diesen Unzukömmlichkeiten und
Schwierigkeiten kommt noch das Durcheinander der äussern Erscheinung
dieser Bauten. Neben behäbigen Bauernhäusern mit ruhigen Giebeldächern
stehen Gewerbebauten in gelbem Backstein mit roten Fenstereinfassungen
und Stockwerksgurten. Flache Dächer und Terrassen wechseln mit Mansarden
und Walmdächern, und in bezug auf die Materialien und die Anstriche
kommen alle Variationen vor. Schliesslich sind alle diese Bauten so sehr
ineinandergeschachtelt und nehmen sich gegenseitig Licht und Luft weg,
dass auch vom hygienischen Standpunkt aus betrachtet alles eher als zweckmässige
Verhältnisse entstanden sind. Diejenigen Bauherren, die es sich leisten
können, entfliehen diesem Chaos und suchen sich für ihr Heim
irgendeinen schönen Platz an einem See oder auf einer Anhöhe,
möglichst mit umfassender Aussicht. Dabei sind sie sich meistens nicht
bewusst, dass solches Tun der Anfang für ein neues Chaos ist, nämlich
für das Eindringen der städtischen Villa in die Sphäre des
Bauern, für das Durchsetzen des landwirtschaftlich genutzten Bodens
mit wesensfremden Elementen.
In den Städten sind die Verhältnisse mancherorts noch schlimmer;
die Häuser zählen noch mehr Stockwerke, die Abstände von
Haus zu Haus sind noch kleiner, Luft und Licht haben noch weniger Zutritt
als in den ländlichen Gebieten. Der Lärm ist noch ohrenbetäubender
und die üblen Gerüche sind noch unangenehmer. Die Wege von der
Wohnung in die freie Natur, in die Wälder, sind noch länger.
Das architektonische Durcheinander ist noch grösser. Und wenn nicht
immer wieder einsichtige Behördemitglieder und Fachleute alles getan
hätten, um die schlimmsten Auswirkungen einer uneingeschränkten
und willkürlichen Ausnutzung des Grund und Bodens zu mildern, so wären
mancherorts die Verhältnisse untragbar geworden. Dass es nicht so
weit gekommen ist, soll aber nicht dazu verleiten, die Hände in den
Schoss zu legen und zu denken, unser Land sei ja so schön, dass es
ganz ausgeschlossen sei, es verunstalten zu können, und jeder einzelne
sei gebildet genug, dass er schon wisse, was recht sei. In Tat und Wahrheit
ist es aber für den einzelnen praktisch überhaupt ausgeschlossen,
sich ein Bild über die beste Verteilung der verschiedenen Nutzungsarten
des Grund und Bodens zu machen, über die Frage, wo er seine Fabrik
oder seine Werkstatt, wo er seine Villa oder sein Wohnhaus hinstellen soll
oder wo er seinen Lagerplatz anlegen oder einen Laden einrichten soll.
In den grössern Ortschaften und in den Städten haben deshalb
schon vor vielen Jahren die Tiefbauämter begonnen, sich mit städtebaulichen
Fragen zu befassen. Dadurch erhielten die Stadtingenieure eine Schlüsselposition.
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c) Rund um die Flugplätze
Schon vor dem zweiten Weltkrieg wurde die Frage erwogen, wie der Luftraum-
und Platznot in Dübendorf abgeholfen werden könne. Das Militär
hatte sich eine feste Position geschaffen, anderseits suchte der Zivilflugverkehr
zu seinem Recht zu kommen. Die heute zur Verfügung stehende Fläche
ist auf alle Fälle zu klein und praktisch kaum mehr erweiterungsfähig.
Im Nordwesten stünde einer Platzvergrösserung die Strasse Dübendorf-Wangen,
die gleichzeitig als Zufahrtsstrasse zum Zivilflugplatze dient, im Weg;
im Südwesten Dübendorf und die Bahnlinie, im Südosten die
Strasse nach Hegnau und im Nordosten der Wangenerberg. Eine Erweiterung
des Flugfeldes in nordwestlicher Richtung würde mit der projektierten
Autostrasse Zürich-Winterthur in Konflikt kommen und die Entwicklung
der im Bereich der zürcherischen Vorortsstation Dietlikon liegenden
Siedlungsgebiete tangieren. Die stärkere Berücksichtigung der
natürlichen Entwicklungstendenzen von Dietlikon-Brüttisellen
hätte sogar zur Folge, dass die Autostrasse Zürich-Winterthur
wesentlich näher an den heutigen Flugplatz herangerückt werden
müsste, als dies projektiert ist. Damit wäre aber eine Vergrösserung
des Flugplatzes in nordwestlicher Richtung überhaupt ausgeschlossen.
In südwestlicher Richtung könnte das Flugfeld wohl erweitert
werden, doch bliebe der Luftraum nach wie vor überlastet und ausserdem
müsste die Bahn tiefer gelegt, die Strasse nach Hegnau aufgehoben,
der Weiler Gfenn niedergelegt und wertvolles Kulturland ausgeschaltet werden.
Zu all diesen Schwierigkeiten kommt noch hinzu, dass die Anforderungen,
die die grossen Zivilflugzeuge in bezug auf Sicherheit bei Start und Landung
stellen, ständig im Zunehmen begriffen sind. Die den Flugplatz flankierenden
beiden Höhenzüge, der Zürich- und der Wangenerberg, werden
immer mehr als unüberwindbare Hindernisse empfunden. Der Flugplatz
Dübendorf wird daher den internationalen Anforderungen nicht mehr
entsprechen. Die eine Zeitlang verfolgte Lösung, ihn durch Schaffung
eines Nebenflugplatzes für den Sportbetrieb im Furttal zu entlasten,
erwies sich als praktisch ebenfalls undurchführbar.
In dieser Situation wirkte es wie eine Erlösung, als die Möglichkeit
greifbare Gestalt annahm, den Artilleriewaffenplatz Kloten zu verlegen
und dessen Gebiet für einen Zivilflugplatz auszubauen. Ein sorgfältig
ausgearbeitetes Projekt liegt zur Zeit bei den zuständigen Bundesinstanzen.
Wenn es zu seiner Verwirklichung kommt, so werden manche weitere Probleme
auftauchen. Vor allem wird der Zubringerverkehr von Kloten nach Zürich
und Winterthur gestaltet werden müssen. Wenn vorläufig ein Anschluss
an die Hauptverkehrsstrasse Kloten-Zürich für die Führung
eines Autobusses genügen dürfte, wird doch die Möglichkeit
eines Bahnanschlusses offen gehalten werden müssen. Ein solcher führt
aber in eine Bahnlinie und durch Stationen, die bereits heute stark überlastet
sind. Ferner wird sich das Gebiet zwischen Zürich und Kloten mit der
Zeit weiter besiedeln, sei es mit Stadtrandsiedlungen, sei es mit Industrie,
so dass es dringend notwendig ist, die später einmal auszubauenden
Verkehrslinien heute schon festzulegen und in Zukunft von jeder Bebauung
frei zu halten. Rund um den ganzen Flugplatz werden weitere Fragen der
Gestaltung der Wohn-, Industrie- und Landwirtschaftszonen und des Verkehrs
auftauchen. Der Regierungsrat hat deshalb in dieser Richtung Studien an
die Hand nehmen lassen. Diese werden, ähnlich wie beim Entwicklungsplan
für das Zürcher Oberland, den Gemeinden die Grundlagen für
die Gestaltung ihrer Bebauungspläne und Bauordnungen geben.
...
Aus den gesetzlichen Grundlagen:
Unter den Gesetzen, die dem Bund die Oberaufsicht über die Tätigkeit
der Kantone geben, ist dasjenige über die Forstpolizei am besten ausgebaut.
Dieses Gesetz bestimmt, dass das Waldareal nicht vermindert werden darf.
Sogar in den heutigen ausserordentlichen Zeiten, da die Mehranbaupflicht
auf den Waldboden übergreift, wird für die Rodungen im Mittelland
wenigstens ein teilweiser Ersatz durch Aufforstungen im Gebirge in Aussicht
genommen. In diesem Zusammenhang sind auch die Bestimmungen zu erwähnen,
die auf dem Gebiete der Nutzbarmachung der Wasserkräfte unter dem
Drucke der Natur- und Heimatschutzbestrebungen in die Konzessionen aufgenommen
werden müssen. Es handelt sich dabei immer um Bestimmungen, die die
Gestaltung des Landschaftsbildes und damit die Nutzung des Bodens nachhaltig
beeinflussen.
Ferner kann der Bund durch finanzielle Intervention, d.h. durch Subventionen
im Sinne der Landesplanung wirken. Die Subventionen zur Förderung
der Landwirtschaft machen allerdings noch sehr spärlich von dieser
Möglichkeit Gebrauch. Immerhin wird im Kanton Zürich bei Rebbergmeliorationen
eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung eingetragen,
wonach eine Änderung der Kulturart nur mit Bewilligung der Volkswirtschaftsdirektion
erfolgen darf. Ferner dürfen nach durchgeführten Güterzusammenlegungen
die Grundstücke nicht stärker unterteilt werden, als dass sie
immer noch mindestens dreissig Aren messen. Ausgenommen von dieser Bestimmung
ist allerdings Bauland.
Durch einen kürzlich erlassenen Bundesratsbeschluss wird bestimmt,
dass Handänderungen von landwirtschaftlichen Grundstücken genehmigungspflichtig
sind. Der Preis der Grundstücke darf den Ertragswert um höchstens
30 % übersteigen. Dadurch wird die Spekulation weitgehend gedrosselt.
Die Grösse der Grundstücke, deren Handänderung genehmigungspflichtig
ist, wurde auf eine Jucharte herabgesetzt.
Alle diese Massnahmen bedeuten, sofern sie konsequent gehandhabt werden,
einen weitgehenden Schutz des landwirtschaftlichen Bodens vor Zerstückelung,
wodurch die Erhaltung zusammenhängender landwirtschaftlicher Zonen
gefördert wird. Der Umstand, dass auch die Genehmigungspflicht für
Handänderungen dahinfällt, wenn es sich um Bauland handelt, könnte
zum Anlass genommen werden, eigentliche Bauzonen auszuscheiden. Diese würden
das Gegenstück zu den Landwirtschaftszonen bilden.
...
Die einfachste Uebersicht kann gegeben werden mit dem Verzeichnis
der Abbildungen:
1 Bevölkerungszunahme im Kanton Zürich von 1836 bis
1941
2 Bevölkerungsdichte im Kanton Zürich im Jahre 1850
3 Bevölkerungsdichte im Kanton Zürich im Jahre 1941
4 u. 5 Gemeindepässe der Gemeinden Altikon und Uster (Bevölkerungsbewegung,
Zahl der Haushalte, -Häuser, Steuern)
6 Hettlingen 1933
7 Hettlingen nach dem Ausbau der Hauptverkehrsstrasse
8 Oberwetzikon 1934
9 Oberwetzikon, Dorfplatz nach der Strassenkorrektion
10 Seestrasse beim Ritterhaus- Uerikon
11 Niederhasli
12 Das Wehntal
13 Zürichseeufer oberhalb Horgen
14 Isochronenstern von Winterthur
15 Unterschiede der Gesamtsteueransätze im Durchschnitt
der Jahre 1931-1933 der um die Zentren Zürich, Winterthur, Bülach,Uster
und Rüti liegenden Gemeinden
16 Dasselbe für den Durchschnitt der Jahre 1941-1943
17 Region Winterthur-Pfungen-Henggart. Bestehender Zustand
18 Region Winterthur-Pfungen-Henggart. Vorschlag für Grundlagen
einer Planung
19 Entwicklungsplan für die Regionalplanung im Zürcher
Oberland
20 Isochronen der SBB-Linie Zürich-Uster-Hinwil
21 Erwerbstätige in Wetzikon 1930
22 Pfäffikersee
23 Gebiete mit in Kraft stehenden Verordnungen zum Schutze des
Landschafts- und Ortsbildes im Kanton Zürich
24 Greifensee
25 Greifensee mit Gittermast
26 Freileitung des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich
längs dem Greifensee
27 Rheinfall und Schloss Laufen
28 Der Rhein hei der Tössegg
29 Übersicht über die Gültigkeit der Bauvorschriften
im Kanton Zürich
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