![]() Zauneidechsenmännchen Lacerta agilis von einem Halbtrockenrasenbord bei Gutenswil |
Vorwort
Echsen und Schlangen gehören nicht unbedingt zu den beliebtesten Tieren. Trotzdem sind alle einheimischen Reptilien nach dem Willen der Bevölkerung seit 1967 bundesrechtlich geschützt. Der juristische Schutz hat jedoch den Rückgang der Lebensräume nicht verhindern können. Beinahe täglich verschwinden Strukturen, die für Reptilien lebensnotwendig sind. Scheinbar kleine Eingriffe, wie das Verfugen einer Trockenmauer oder das Entfernen von alten Holzhaufen, können ganze Reptilienpopulationen auslöschen. Selbst in geschützten Gebieten ist das Überleben der Kriechtiere nicht immer gewährleistet. Übertriebener Perfektionismus, reptilienfeindliche Bewirtschaftung oder Pflege, Störungen empfindlicher Stellen durch Freizeitbetrieb usw. schmälern den Erhalt von anspruchsvollen Arten. Der Regierungsrat des Kantons Zürich bewilligte mit Beschluss Nr.974 vom 5. April 1989 den Kredit für die Erstellung eines Reptilieninventars. |
Die 8 Zürcher Reptilienarten sind:
Echsen | Zauneidechse | (Lacerta agilis) |
Wald-, Berg- oder Mooreidechse | (Lacerta vivipara) | |
Mauereidechse | (Podarcis muralis) | |
Blindschleiche | (Anguis fragilis) | |
Schlangen | Kreuzotter | (Vipera berus) |
Schling- oder Glattnatter | (Coronella austriaca) | |
Ringelnatter | (Natrix natrix) | |
Schildkröten | Europäische Sumpfschildkröte | (Emys orbicularis) |